Bürgergeld und Arbeitslosengeld – was ist der Unterschied?
Viele Menschen verwechseln Bürgergeld und Arbeitslosengeld oder nutzen die Begriffe sogar synonym. Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Leistungen der sozialen Sicherung in Deutschland. Beide sollen den Betroffenen in einer Phase ohne Arbeit finanziell unterstützen, verfolgen aber unterschiedliche Ziele und haben verschiedene Anspruchsvoraussetzungen.
Im Alltag ist es entscheidend zu wissen, wann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) besteht und wann das Bürgergeld (ALG II bis Ende 2022, seit 2023 umbenannt) greift. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Unterschiede für 2025, zeigt die Bedingungen beider Leistungen und geht darauf ein, wie hoch die Unterstützung ausfällt.
Was ist Arbeitslosengeld (ALG I)?
Das Arbeitslosengeld I ist eine versicherungsbasierte Leistung. Arbeitnehmer, die in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können im Fall der Arbeitslosigkeit ALG I beziehen. Anspruchsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch III (SGB III).
Kernpunkte:
- Anspruch haben nur Personen, die in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
- Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Einkommen: 60% vom Nettoentgelt, mit Kindern 67%.
- Die Bezugsdauer hängt vom Alter und der Versicherungsdauer ab (maximal 12 Monate bei Jüngeren, bis zu 24 Monate bei Älteren).
- Ziel ist es, kurzfristig den Lebensstandard zu sichern und eine zügige Vermittlung in Arbeit zu erreichen.
ALG I ist also eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und nicht steuerfinanziert.
Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist seit 2023 die Nachfolge des Hartz IV (ALG II) und tritt an die Stelle einer reinen Grundsicherung für Arbeitslose. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Ab 2026 wird das Bürgergeld durch die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt.
Kernpunkte:
- Anspruch haben Menschen, die bedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
- Es handelt sich um eine steuerfinanzierte Sozialleistung.
- Die Höhe orientiert sich am gesetzlichen Regelbedarf sowie den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.
- Ziel ist es, die Existenz zu sichern und zugleich Schritte in Richtung Arbeitsaufnahme zu fördern.
Wichtig: Bürgergeld kann auch von Menschen bezogen werden, die nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, etwa Selbstständige, Langzeitarbeitslose oder junge Erwachsene ohne bisherige Berufserfahrung.
Zentrale Unterschiede zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld
Die Unterschiede zwischen beiden Leistungen lassen sich am besten in einer Übersicht darstellen:
Merkmal | Arbeitslosengeld (ALG I) | Bürgergeld (ehem. ALG II) |
---|---|---|
Rechtsgrundlage | SGB III | SGB II |
Finanzierung | Beiträge zur Arbeitslosenversicherung | Steuerfinanziert |
Anspruchsvoraussetzung | Mind. 12 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit in den letzten 30 Monaten | Bedürftigkeit, kein oder zu geringes Einkommen/Vermögen |
Ziel | Erhalt des Lebensstandards, schnelle Wiedereingliederung | Existenzsicherung, langfristige Integration |
Höhe der Leistung | 60% vom Netto, 67% mit Kind | Fester Regelsatz + Miete/Heizung |
Bezugsdauer | 6–24 Monate (abhängig von Alter und Beitragszeit) | Unbegrenzt, solange Bedürftigkeit besteht |
Prüfung von Vermögen | Grundsätzlich keine Vermögensprüfung bei ALG I | Vermögen wird berücksichtigt (mit Freibeträgen) |
Anspruchsgruppe | Versicherte Arbeitnehmer | Alle Bedürftigen (auch Selbständige, Nicht-Einzahler) |
Wann bekomme ich Bürgergeld statt Arbeitslosengeld?
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wann Bürgergeld greift. Typischerweise passiert das in drei Szenarien:
- Wenn ALG I ausgelaufen ist und weiter Arbeitslosigkeit besteht.
- Wenn keine oder zu wenige Beitragszeiten zur Arbeitslosenversicherung vorliegen.
- Wenn das Arbeitslosengeld allein nicht genügt, um den Lebensunterhalt zu sichern – in diesem Fall gibt es aufstockendes Bürgergeld.
- Wenn eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld besteht. Aber Achtung: dann gibt es nur ein gekürztes Bürgergeld!
Höhe der Leistungen 2025
Die konkrete Höhe der beiden Leistungen unterscheidet sich stark:
- Das Arbeitslosengeld hängt vom letzten Einkommen ab und liegt daher oft deutlich über dem Bürgergeld.
- Das Bürgergeld besteht aus einem Regelsatz (2025 z. B. 563 € für Alleinstehende) plus den anerkannten Wohnkosten und Heizkosten.
Damit können die Ansprüche im Einzelfall durchaus unterschiedlich ausfallen. Viele Menschen mit hohem Einkommen erhalten mehr ALG I als einen Bürgergeld-Regelsatz, während bei langer Arbeitslosigkeit ein Übergang ins Bürgergeld fast unvermeidlich ist.
Fazit
Arbeitslosengeld und Bürgergeld sind zwei unterschiedliche Systeme der sozialen Absicherung. Während ALG I auf Versicherungsbeiträgen basiert und den bisherigen Lebensstandard kurzzeitig sichern soll, dient das Bürgergeld als steuerfinanzierte Grundsicherung. Beide Leistungen sind wichtige Bausteine des deutschen Sozialstaats – allerdings mit klar getrennter Zielrichtung. Wer arbeitslos wird, sollte prüfen, für welche Leistung Anspruch besteht und ob eventuell ein Übergang von ALG I ins Bürgergeld erfolgt. Wichtig: Antrag auf Arbeitslolsengeld und Antrag auf Bürgergeld stellen!
Häufige Fragen, FAQ
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Alle Arbeitnehmer, die in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Kann man Bürgergeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen?
Ja, wenn das Arbeitslosengeld zu niedrig ist, um den Lebensunterhalt zu decken. In diesem Fall gibt es ergänzendes Bürgergeld.
Wie lange kann man Bürgergeld beziehen?
Unbegrenzt, solange die Voraussetzungen wie Bedürftigkeit erfüllt sind.
Zählt das Vermögen beim Bürgergeld?
Ja, Vermögen wird berücksichtigt, allerdings gibt es Freibeträge und geschützte Altersvorsorge.
Bekommen auch Selbständige Bürgergeld?
Ja, solange sie bedürftig sind und ihr Einkommen nicht zum Leben reicht.