Rechtliche Grundlage: Warum Kontoauszüge vorlegen?
Das Jobcenter nutzt Kontoauszüge, um Einnahmen, Vermögenswerte und Zahlungsflüsse im Rahmen des Bürgergeldes bzw. der Neuen Grundsicherung nachzuvollziehen. Dies ist durch das SGB II und die Mitwirkungspflicht des Antragstellers gedeckt. Für den Datenschutz gelten dabei die strengen Regelungen der DSGVO und die Vorgaben des Bundessozialgerichts (Urteil B 14 AS 45/07 R).
Recht auf Schwärzung: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Antragsteller auf ihren Kontoauszügen personenbezogene, besondere Kategorien von Daten schwärzen, sofern sie für die Prüfung des Bürgergeldanspruchs irrelevant sind. Dies betrifft Angaben zu:
- ethnischer Herkunft
- politischen Meinungen
- Religion und Philosophie
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheit und Sexualleben
Typische Beispiele: Spenden an politische Parteien, Kirchenbeiträge oder andere vertrauliche Buchungstexte können geschwärzt werden.
Ergänzung 2025/26: Neue Praxis und Hinweise
Immer häufiger verlangen Jobcenter die Übermittlung von Auszügen per Post oder digital. Hier kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung zu: Originale werden nicht gefordert, es reichen Kopien aus. Die Jobcenter müssen Betroffene schriftlich darauf hinweisen, dass Schwärzungen zulässig sind. Das Informationsrecht ergibt sich direkt aus Art. 9 DSGVO.
Die Praxis zeigt: Manche Antragsteller haben Bedenken gegen digitale Übermittlung oder Sammelbearbeitung, da sensible Kontodaten von mehreren Mitarbeitern eingesehen werden können. Gesetzlich ist das Jobcenter bisher berechtigt, die Unterlagen einzuschicken oder zu mailen zu lassen, persönliche Vor-Ort-Termine für eine „Einsicht ohne Übernahme“ werden aber so gut wie nie angeboten. Missbrauch und Datenabhandenkommen sind in der Kritik; ein gezieltes Widerspruchs- oder Beschwerdeverfahren wird empfohlen, wenn der Datenschutz gefährdet scheint (z.B. nach Einbruchvorfällen oder Datenpannen).
Was darf auf Kontoauszügen geschwärzt werden?
Schwärzen dürfen Antragsteller:
- Ausgaben (Zahlungen, die keine Einnahmen sind)
- Empfängernamen (geschützt nach Datenschutzrecht, meist irrelevant)
- Teile des Buchungstextes/verwendungszwecks (wenn sie sensible Daten enthalten)
Vorher immer prüfen: Sind die Informationen für den Anspruch notwendig? Alles, was mit Einkommen, Vermögen oder zu prüfenden Zuflüssen zu tun hat, darf NICHT entfernt werden.
Was darf NICHT geschwärzt werden?
Nicht erlaubt ist die Schwärzung von:
- Einnahmen (jede Art von Geldeingang, egal welcher Herkunft)
- Buchungsdatum/Wertstellungsdatum (Zuflussprinzip nach SGB II)
- Saldenstände auf dem Konto (Kontoguthaben relevant für Vermögensprüfung)
Hier prüft das Jobcenter die Anspruchsvoraussetzungen, daher sind Schwärzungen rechtswidrig und können zur Ablehnung oder Verzögerung der Antragstellung führen.
Originale vs. Kopien: Wie vorlegen?
Kontoauszüge sollten grundsätzlich nur als Kopie und ausschließlich darauf geschwärzt werden. Falls Zweifel an der Echtheit bestehen oder das Jobcenter explizit das Original fordert, muss dieses im Zweifel nachgereicht werden. Tipp: Bei Nutzung von Filzstift immer eine weitere Kopie für die Akten anfertigen, da die Schwärzen auf digitalen Scans oft durchleuchtet werden können.
Besonderheiten und aktuelle Diskussionen
Viele Jobcenter verlangen nach wie vor die Zusendung per Sammelstelle und eine Archivierung – ein umstrittenes Vorgehen, das von Datenschutz-Initiativen kritisiert wird. Eine Vernichtung nach Sichtung der Daten kann nicht garantiert werden. Betroffene sollten Widerspruch einlegen, wenn die Anforderungen unverhältnismäßig sind oder gegen die DSGVO verstoßen. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt in besonders sensiblen Fällen den direkten Kontakt und klärt im Einzelfall über alternative Vorlagemöglichkeiten auf.
FAQ: Kontoauszüge und Bürgergeld
Kann das Jobcenter auch ältere Kontoauszüge verlangen?
Ja, wenn Zweifel am Anspruch bestehen, sind auch Auszüge älter als drei Monate zulässig.
Darf ich meine Kontoauszüge nur digital einreichen?
Nein, auch Kopien per Post sind möglich – persönliche Vorlage ist aber kaum üblich.
Was passiert, wenn ich wichtige Daten schwärze?
Wenn Einnahmen, Zahlungsdaten oder Vermögensstände geschwärzt werden, kann der Antrag abgelehnt oder gestoppt werden.
Wie werden meine Daten nach Vorlage geschützt?
Das ist umstritten: Jobcenter archivieren oft dauerhaft. Beschwerden und Widerspruch sind möglich – eine garantierte Vernichtung gibt es bisher nicht.
Zusammenfassung: Bürgergeld und Kontoauszüge
| Was muss vorgelegt werden? | Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate (bei Bedarf ältere Auszüge) |
| Was darf geschwärzt werden? | Buchungstexte mit sensiblen Daten, Empfängername, Ausgaben |
| Was darf nicht geschwärzt werden? | Einnahmen, Buchungsdatum, Wertstellung, Kontosaldo |
| Muss das Original vorgelegt werden? | Nur bei Zweifeln an der Echtheit der Kopie oder auf explizite Aufforderung |
| Wie vorlegen? | Kopie per Post oder digital (Filzstift, erneute Kopie gegen Durchleuchtung) |