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Endlich Sicherheit im Alter: So schützt der Wechsel von Erwerbsminderungsrente zur Altersrente vor Sorgen

Nie mehr bangen! Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt den Wechsel von der Erwerbsminderungsrente zur Regelaltersrente – mit allen Vorteilen für Ihre finanzielle Zukunft. Jetzt wichtige Tipps entdecken und Unsicherheiten hinter sich lassen!

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wandelt sich die befristete Erwerbsminderungsrente automatisch in eine dauerhafte Regelaltersrente um. Medizinische Überprüfungen entfallen, die Rentenauszahlung bleibt häufig gleich, der Anspruch wird verlässlich und sicher weitergeführt. Der Wechsel bringt für Betroffene Stabilität und endet die lange Unsicherheit befristeter Bewilligungen.

Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente

Wer eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, erreicht spätestens mit dem regulären Rentenalter (je nach Geburtsjahr 65 bis 67 Jahre) den endgültigen Wechsel: Die bisherige Leistung wird automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt. Ein gesonderter Antrag ist dafür in der Regel nicht erforderlich.

Was ändert sich beim Übergang?

  • Befristung entfällt: Erwerbsminderungsrenten sind oft befristet. Mit der Umwandlung in die Regelaltersrente entfällt diese Unsicherheit.
  • Keine medizinischen Überprüfungen: Gutachterliche Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung fallen nach dem Wechsel weg.
  • Oft keine Änderungen bei der Rentenhöhe: In vielen Fällen bleibt der Zahlbetrag gleich, da die bisherigen Rentenansprüche vollständig übernommen werden. Unterschiede können aber entstehen, wenn zusätzliche Rentenzeiten oder Zuschläge berücksichtigt werden.

Stabilität und Sicherheit für Rentnerinnen und Rentner

Die Regelaltersrente gilt als dauerhaft und sicher. Betroffene profitieren von einer verlässlichen Leistung ohne weitere Überprüfungen. Besonders für Menschen, die lange Zeit in Unsicherheit wegen befristeter Bewilligungen gelebt haben, bedeutet dies eine klare Entlastung.

Finanzielle Unterschiede möglich

In Einzelfällen kann die Rentenhöhe leicht abweichen, zum Beispiel wenn Abschläge aus der Erwerbsminderungsrente dauerhaft übernommen werden. Positiv ist jedoch, dass zusätzliche rentenrechtliche Zeiten wie Kindererziehungszeiten, die nach Rentenbeginn hinzukamen, ab der Regelaltersrente berücksichtigt werden können.

FAQ

Muss ich den Wechsel zur Altersrente selbst beantragen?

Nein, die Umstellung geschieht automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

Ändert sich die Höhe meiner Rente?

In den meisten Fällen bleibt die Rentenhöhe gleich, kleinere Unterschiede sind jedoch möglich.

Muss ich weiterhin gesundheitliche Nachweise erbringen?

Nein, mit der Umwandlung entfallen medizinische Überprüfungen.

Ab welchem Alter erfolgt die Umwandlung?

Je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr.

Fazit

Der Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente bringt für Betroffene vor allem eines: Sicherheit. Die Leistungen laufen dauerhaft weiter, ganz ohne erneute medizinische Prüfungen oder Unsicherheiten über Befristungen. Finanzielle Unterschiede sind selten, dennoch lohnt sich ein Blick in die Renteninformation, um genau Bescheid zu wissen.

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