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Wenn Schulden in die Rente folgen: So viel darf wirklich gepfändet werden

Mit laufenden Krediten, Ratenzahlungen oder Steuerschulden in die Altersrente – viele Menschen haben Angst, dass Gläubiger ihnen auch noch den letzten Cent Altersvorsorge nehmen. Doch wie viel von der Rente ist wirklich sicher? Überraschende Fakten, was unantastbar bleibt – und wie die neuen Pfändungsgrenzen 2025 Rentner schützen.

Unzählige Rentner tragen ihre alten Schulden in die neue Lebensphase. Kredite, Ratenkäufe oder gar Steuerschulden sind keine Seltenheit. Daraus entsteht Unsicherheit: Kann die Altersrente einfach gepfändet werden? Antworten fallen oft ernüchternd aus – und doch gibt es einen gesetzlich garantierten Schutz. Alle Informationen dazu gibt es hier bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​

Das Grundprinzip: Ja, Rente kann gepfändet werden

Viele glauben, die gesetzliche Rente sei für Gläubiger tabu. Das ist nicht richtig: Wer mit Schulden in die Rente geht, muss bei ausreichender Rentenhöhe mit Pfändung rechnen. Dabei gelten dieselben Spielregeln wie beim Arbeitseinkommen. Nur das sogenannte Existenzminimum bleibt unantastbar. Das bestätigten Experten wie die Deutsche Rentenversicherung immer wieder in Pressemitteilungen.​

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 gilt: Bis zu einem monatlichen Renteneinkommen von 1.559,99 Euro netto ist die Rente unantastbar. Erst der darüberliegende Betrag kann gepfändet werden. Diese Grenze wird jedes Jahr angepasst, um das Existenzminimum zu sichern.​

Beispielhafte Pfändungstabelle für Rentner 2025

Nettorente (mtl.)Pfändbarer AnteilWas bleibt unantastbar?
bis 1.559,99 €0 €Alles
1.700 €140,01 €1.559,99 €
2.000 €ca. 440 €1.559,99 €
2.500 €ca. 940 €1.559,99 €

Pfändungsfreie Beträge steigen mit Unterhaltspflichten: Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 585,23 Euro dazu, für jede weitere 326,04 Euro.​

Sonderfälle: Riester- und betriebliche Rente

Privat und staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente sind grundsätzlich geschützt – zumindest, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer etwa noch in der Ansparphase ist oder strenge Gesetzesvorgaben erfüllt, muss keine Pfändung befürchten. Das wurde vom Bundesgerichtshof so bestätigt, wie Finanztip und andere Portale berichten.​

Was passiert im Ernstfall konkret?

Wenn ein Gläubiger eine Forderung durchsetzen will, muss er beim Gericht eine Lohn- oder Rentenpfändung beantragen. Die Rentenversicherung prüft dann die aktuelle Auszahlung und richtet sich exakt an der gültigen Pfändungstabelle aus. Die Rentenauszahlung verringert sich um den gepfändeten Anteil.​

Kontopfändung und P-Konto: Schutz für das Guthaben

Wer sein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt, gewinnt zusätzliche Sicherheit: Die Freigrenzen werden automatisch berücksichtigt. So ist garantiert, dass der Mindestsockel stets verfügbar bleibt.​

Experten-Tipp: So sichern Rentner ihre Existenz

Wer mit laufenden Schulden und Renteneintritt rechnet, sollte frühzeitig ein P-Konto einrichten und seine Unterhaltspflichten belegen. Nur so lässt sich der maximal mögliche unpfändbare Betrag sichern. Schuldnerberatungen raten zu proaktiver Kommunikation mit der Rentenversicherung.​

Häufige Fragen zur Rentenpfändung

Darf meine komplette Rente gepfändet werden?

Nein. Nur der Teil, der den gesetzlichen Freibetrag übersteigt, ist pfändbar. Das von der Bundesregierung festgelegte Existenzminimum bleibt immer geschützt.

Wer kann eine Pfändung beantragen?

Jeder Gläubiger, dessen Forderung anerkannt oder tituliert ist, etwa Banken, das Finanzamt oder inkassoführende Unternehmen.

Was passiert bei gemeinsamer Veranlagung oder Ehe?

Die individuelle Rente bleibt auch im gemeinsamen Haushalt an die eigene Person und deren Pfändungsfreigrenze gebunden. Gemeinsames Einkommen wird nicht zusammengefasst.

Gelten die gleichen Freigrenzen wie beim Lohn?

Ja, die gesetzlichen Freibeträge richten sich nach § 850c Zivilprozessordnung und gelten für Arbeitslohn wie für Renten.

Sind private Rentenversicherungen pfändbar?

Private Renten ohne staatliche Förderung sind grundsätzlich pfändbar. Bei Riester-Rente gibt es aber Schutzvorschriften, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Wird meine Rente sofort gepfändet, wenn ich in Rente gehe?

Nur dann, wenn ein tituliertes Verfahren gegen Sie vorliegt und Ihre Rentenhöhe über den Freibeträgen liegt – so berichteten Schuldnerberatungsstellen.

Fazit

Die Angst vieler Menschen vor dem Verlust der Altersrente durch Schulden ist nicht unbegründet – doch das Gesetz schützt das Existenzminimum konsequent. Wer informierte Entscheidungen trifft und seine Rechte kennt, bleibt auch im Ruhestand finanziell handlungsfähig. Bei Fragen lohnt sich der Kontakt zu Fachberatungen und zur Rentenversicherung.

Wie die Bundesvereinigung Schuldnerberatung bestätigte: „Eine Pfändung der Rente ist möglich, jedoch gilt immer ein gesetzlich festgeschriebener Existenzschutz.“​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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