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Kühlschrank bei Bürgergeld / Grundsicherung: Sonderbedarf oder Darlehen vom Jobcenter?

Haushaltsgeräte, insbesondere ein Kühlschrank, gehen kaputt. Besonders preiswerte Modell überdauern nicht eine Ewigkeit. Können Bezieher von Bürgergeld beim Jobcenter einen neuen Kühlschrank als Sonderbedarf beantragen? Oder ein Darlehen für den Kauf oder die Reparatur des Kühlschranks? Die Antwort auf diese Fragen finden Sie in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundsatz: Kühlschrank als Haushaltsgerät muss beim Bürgergeld / Grundsicherung angespart werden

Im Regelsatz des Bürgergeldes ist eine Summe für die Reparatur und für den Kauf von Haushaltsgroßgeräten enthalten, und zwar in Form einer Sparrate. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Bezieher einen Teil des Regelsatzes sparen müssen, um für den Fall, dass ein Kühlschrank oder ein anderes Haushaltsgerät kaputt geht, sich ein Ersatzgerät beschaffen oder die Reparatur bezahlen können.

Es besteht also kein Anspruch auf Sonderbedarf für die Anschaffung eines neuen Kühlschranks gegenüber dem Jobcenter. Das bedeutet konkret: Das Jobcenter muss keine Extra-Zahlung für die Reparatur eines defekten oder für die Anschaffung eines neuen Kühlschranks bereitstellen.

Der Betrag, der im sogenannten Eckregelsatz des Bürgergeldes für die Reparatur von Haushaltsgegenständen oder Neukauf von Haushaltsgegenständen – wie eines Kühlschranks – enthalten ist, beträgt 30,57 Euro im Monat. Hier die Übersicht:

Auszug  Tabelle Regelsatz für Alleinstehende

Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung6,09 % des Regelsatzes34,29 Euro

In der Praxis ist es jedoch so, dass keine Ansparungen vom Regelsatz möglich sind. Insbesondere Familien mit Kindern haben hierfür keine Kapazitäten.

Bürgergeld Darlehen ( Grundsicherung) bei kaputtem Kühlschrank möglich

Da die allerwenigsten Bürgergeld – Bezieher es schaffen, aus dem Regelsatz Rücklagen zu bilden, besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter ein Darlehen für den Kauf eines neuen Kühlschranks zu beantragen. Das bedeutet, dass das Jobcenter den Kühlschrank (oder die Reparatur) bezahlt, das man die bereitgestellte Summe aber zurückzahlen muss. Es wird eine Rate von der laufenden Bürgergeld-Zahlung einbehalten.

Rechtsgrundlage für das Darlehen zum Kauf eines Kühlschranks ist § 24 SGB II, Bürgergeld-Gesetz

Antrag auf Kostenübernahme für einen Kühlschrank beim Jobcenter erforderlich

Der Antrag auf Übernahme der Kosten für den Kauf eines neuen Kühlschranks oder die Reparatur des altern kann formlos, also per handgeschriebenen Brief, Email oder mittels persönlicher Vorsprache beim örtlichen Jobcenter gestellt werden. Der Antrag muss lediglich beinhalten, dass ein Darlehen gewünscht wird. Man sollte dem Jobcenter in dem Antrag auch die Höhe der Raten für die Rückzahlung mitteilen. Die Raten werden bei laufendem Bürgergeld-Bezug direkt vom Regelsatz einbehalten.

Sonderfall: Erstausstattung einer Wohnung

In dem Sonderfall, dass eine anspruchsberechtigte Person (Bürgergeld – Bezieher) erstmals eine eigene Wohnung bezieht, besteht ein Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung. In diesem Rahmen wird auch die Anschaffung eines Kühlschranks vonm Jobcenter finanziert.

Zusammenfassung: Grundsicherung / Bürgergeld und Kühlschrank kaputt

Das Wichtigste kurz notiert:

Geht ein Kühlschrank kaputt, werden die Kosten für die Reparatur oder die Neuanschaffung eines Kühlschranks bei Bezug von Bürgergeld nicht als Sonderbedarf vom Jobcenter übernommen.

Reparaturkosten von Haushaltsgeräten, also auch des Kühlschranks, müssen grundsätzlich aus dem Regelsatz gezahlt werden. Gleiches gilt für die notwendige Neuanschaffung eines Kühlschranks. Der Regelsatz enthält eine Summe, die zum Ansparen solcher Kosten vorgesehen ist.

Dennoch kann beim Jobcenter ein Darlehen für den Kauf eines neuen Kühlschranks beantragt werden. Allerdings besteht hier ein Ermessensspielraum des Jobcenters.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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