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Dann zahlt Jobcenter den Fernseher bei Grundsicherung und Bürgergeld!

Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum. Es setzt sich zusammen aus dem Regelsatz für die alltäglichen Ausgaben und den Wohnungskosten. Zusätzlich gibt es für besondere Bedarfe Extra-Geld (Sonderbedarf). Gehört ein Fernseher dazu? Zahlt das Jobcenter für die Anschaffung eines TV? Haben Bezieher von Bürgergeld bzw. der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende einen Anspruch auf ein Fernsehgerät? Die Antworten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Fernseher ist Mittel der Teilhabe – Urteil Sozialgericht

Neben Handy, Radio, und Internet ist ein Fernseher ein Gerät zur Teilhabe an der Gesellschaft. Es dient der Informationsbeschaffung aber auch Unterhaltung. Gehört also ein Fernsehgerät zum soziokulturellen Existenzminimum und damit zu dem, was das Bürgergeld abdeckt?

Das Sozialgericht Frankfurt (AZ: S 17 AS 388/06 und AZ: S 17 AS 87/08) hat bereits vor einiger Zeit ein Urteil zur Frage des Fernsehers für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld gefällt: danach haben Leistungsberechtigte (im Minimum) einen Anspruch auf einen gebrauchten Fernseher im Rahmen der Erstausstattung für eine Wohnung.

Die Richter des Sozialgerichts stellten fest, dass Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Bürgergeld Gesetz) einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für ein gebrauchtes TV Gerät haben. In dem zu entscheidenden Fall hatte sich das Jobcenter dagegen gesträubt, die Kosten für das Fernsehgerät zu zahlen.

Fernseher bei Erstausstattung der Wohnung

Im zu entscheidenden Fall hatte der Bezieher der SGB II Leistung (nunmehr Bürgergeld) einen Antrag auf Erstausstattung seiner Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen sowie mit einem Fernsehers beim Amt beantragt. Das Jobcenter (ehemals ARGE) hatte den Antrag hinsichtlich der Kosten für die Möbel genehmigt, jedoch die Übernahme der Kosten für den Fernseher abgelehnt. Argument: Ein Fernseher sei für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig. Ein TV-Gerät diene lediglich der Unterhaltung und nicht der Führung des Haushalts.

Das Sozialgericht sah das anders. Es begründete seine Entscheidung damit, dass ein Fernseher zu den sozialüblichen Standards gehöre. Die Kosten für die Erstanschaffung sein deshalb vom Staat zu tragen. In 95 Prozent aller Haushalte stünde ein Fernseher zur Verfügung. Zur Erstausstattung für eine Wohnung gehörten, so das Sozialgericht, in aller Regel auch Gegenstände, die in unteren Einkommensgruppen auch zur Verfügung stehen. Die Kosten für einen Fernseher müssten sich jedoch in einem angemessenen finanziellen Rahmen bewegen und das TV Gerät könne auch gebraucht gekauft werden.

Wichtig: die Entscheidung bezieht sich nur auf die erstmalige Anschaffung eines Fernsehers im Rahmen des erstmaligen Bezugs einer Wohnung (Erstausstattung der Wohnung).

Bürgergeld / Neue Grundsicherung: Fernseher kaputt, was tun?

Wenn ein Fernseher kaputt geht, muss das Jobcenter die Kosten der Reparatur bzw. die Kosten für einen Neukauf nicht übernehmen. Begründung: Ein Fernseher ist ein Haushaltsgegenstand bzw. Haushaltsgerät. Und für Haushaltsgegenstände ist im Bürgergeld Regelsatz ein monatlicher Betrag für Reparaturkosten bzw. Neuanschaffung enthalten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dieser Betrag für Haushaltsgegenstände monatlich angespart wird und somit auch höhere Reparaturkosten bzw. Kosten für Neukauf davon beglichen werden können.

Fernseher ist nicht pfändbar

Darf der Gerichtsvollzieher einen gewöhnlichen Fernseher pfänden? Die Antwort lautet: nein. Das steht in Einklang mit der beschriebenen Entscheidung des Sozialgerichts. Ein normaler Fernseher ist unpfändbar. Das gilt auch für den übrigen normalen Hausrat wie Waschmaschine, Radio und Kühlschrank. . Handelt es sich jedoch um ein hochwertiges Fernsehgerät, wie etwa einen OLED-Fernseher, darf der Gerichtsvollzieher eine Austauschpfändung vornehmen: er kann den teuren Fernseher mitnehmen und ein gewöhnliches Gerät beim Schuldner lassen.

Geregelt ist die Unpfändbarkeit des Fernsehers in § 811 ZPO. Dort ist zu lesen, dass Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigt, zum Beispiel Kleidung, Bettwäsche, Haushaltsgeräte, Fernseher usw., nicht pfändbar sind.

Fazit zum Fernsehgerät vom Jobcenter

Vorm Grundsatz her haben Bezieher von Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende einen Anspruch auf ein Fernsehgerät, allerings nicht auf ein neues.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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