Bürgergeld: Möbel und Haushaltsgeräte als Sonderbedarf

Bürgergeld: Sind Möbel und Haushaltsgeräte Sonderbedarf?

Bei Bezug von Bürgergeld muss der Kauf von Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten grundsätzlich aus dem Regelsatz getätigt werden. Den dieser beinhaltet einen entsprechenden Bereich für Möbel, Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte. In Ausnahmefällen kann jedoch ein Sonderbedarf beim Jobcenter geltend gemacht werden. Das folgt aus § 24 Abs. 3 SGB II, dem Bürgergeld-Gesetz.

Wer kann einen Antrag auf Kostenübernahme für Möbel stellen?

Ein Antrag auf Möbelgeld kann in besonderen Lebenssituationen gestellt werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung des Jobcenters. Das Jobcenter kann einen Pauschalbetrag oder besondere Geldleistungen oder auch Sachleistungen bewilligen.

Ein Antrag für den Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen kann im Rahmen des Bürgergeldes insbesondere gestellt werden von Personen

– ab 25 Jahren und die erstmals in eine eigene Wohnung ziehen

– nach einer Trennung vom Partner, wenn die bisheirge Wohnungsausstattung nicht mehr genutzt werden kann (weil sie beim Ex-Partner verbleibt)

– die zuvor zur möblierten Untermiete wohnten und nun eine eigene Wohnung umziehen

– die aus der Haft entlassen wurden und keine keine eigene Wohnung haben

– die aus einer stationären Wohnform in eine eigene Wohnung umztiehen

– in einer sonstigen außergewöhnlichen Lebenssituation, etwa nach einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz


Bürgergeld Sonderbedarf bei Haushaltsgeräten?

Es gilt zunächst das gleiche, wie das, was zu den Möbeln gesagt wurde. Grundsätzlich dient der Bürgergeld-Regelsatz zur Anschaffung oder Reparatur von Haushaltsgeräten, etwa einer Waschmaschine. Insbesondere ist für Haushaltsgroßgeräte im Regelsatz ein monatlicher Ansparbetrag enthalten, auf den dann im Bedarfsfall zugegriffen werden muss. Viele Bürgergeld-Bezieher schaffen eine solche Ansparung allerdings nicht. Dann besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter ein Darlehen für die Anschaffung eines neuen Haushaltsgeräts wie etwa einer Waschmaschine zu beantragen. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenter, erfolgt aber in aller Regel.

Welche Möbel und Wohnungsausstattung können beim Jobcenter beantragt werden?

Vom Grundsatz her kann die Kostenübernahme für jedwede Art von Möbeln und Einrichtungsgegenständen gestellt werden. Bei einer Wohnungserstausstattung kann ein Pauschalbetrag beantragt werden. Man kann allerdings auch alle Gegenstände auflisten, die man erwerben möchte. Diese sollte mit dem Jobcenter vorher abgesprochen werden. In jedem Fall muss vor dem Kauf ein Antrag gestellt werden, nicht umgekehrt. Denn dann ist kein Bedarf mehr gegeben und das Jobcenter wird keine Summe bereitstellen.

Es kann ein Antrag für folgende Möbel und Einrichtungsgegenstände beim Jobcenter gestellt werden. Die nachfolgende Liste ist beispielhaft und nicht vollständig:

Wohnzimmertisch, Stühlen, Lampen, Regale, Teppiche, Gardinen, Vorhänge, Sofa, Tisch. Bett, Matratze, Kleiderschrank, Nachttisch, Kuchenschränke, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Essgeschirr, Töpfe, Waschmaschine, Staubsauger, Schuhschrank, Garderobe, Spiegel, Bügeleisen, Badezimmerschrank….


Erst Bewilligungsbescheid abwarten, dann kaufen

Nach dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid des Jobcenters abgewartet werden. Erst wenn dieser vorliegt, sollte eingekauft werden, selbst wenn Geld schon vorhanden ist. Kauft man vor Beantragung und Bewilligung besteht kein Bedarf mehr, den eine Leistungsbewilligung durch das Jobcenter abdecken könnte.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen

Grundsätzlich müssen Möbel und Einrichtungsgegenstände aus dem Bürgergeld – Regelsatz angeschafft werden. In besonderen Lebenssituationen besteht jedoch ein Sonderbedarf für den Kauf von Möbeln und Wohnungsgegenständen, der beim Jobcenter geltend gemacht werden kann.

Bewilligt das Jobcenter kein “Möbelgeld”, so kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden, etwa für den Kauf einer neuen Waschmaschine oder von Möbeln.