Grundsicherungsgeld soll das Bürgergeld nicht nur umbenennen, sondern inhaltlich verschärfen und den Fokus stärker auf „Fördern und Fordern“ legen. Folgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wirft einen Blick auf die Hintergründe!
Warum der neue Name?
Der Begriff „Bürgergeld“ klang für viele wie ein fast bedingungsloses Grundeinkommen für alle und war politisch hoch umstritten. Mit „Grundsicherungsgeld“ will die unionsgeführte Bundesregierung klarstellen, dass es sich um eine abgesicherte Mindestsicherung für wirklich Bedürftige handelt – nicht um ein allgemeines Bürgerrecht auf Geld vom Staat. Offiziell begründet das Kabinett den Schritt damit, Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und die Vermittlung in Arbeit wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Der Namenswechsel signalisiert zugleich eine Abkehr vom weicheren Bürgergeld-Branding hin zu einer stärker „ordnungs- und sanktionsorientierten“ Grundsicherung, die an die Hartz‑IV‑Logik anknüpft.
Was sich gesetzlich ändert
Mit der Reform wird der Begriff „Bürgergeld“ im gesamten Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gestrichen und durch „Grundsicherungsgeld“ bzw. „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt. Das betrifft den Gesetzestitel, Leistungsbezeichnungen, Paragrafenüberschriften sowie sämtliche Regelungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Laut Entwurf sollen die bisherigen Bürgergeld-Regeln an mehreren Stellen nachgeschärft werden: Der Vermittlungsvorrang wird wieder eingeführt, Mitwirkungspflichten werden verschärft und Sanktionen bei Verstößen ausgeweitet. Die Reform ist als „Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ angelegt und wird nach teils heftigem Streit im Bundestag als zentrales sozialpolitisches Projekt der neuen Regierung verhandelt.
Härtere Sanktionen und strengere Pflichten
Kern der Neuausrichtung sind deutlich härtere Konsequenzen bei Pflichtverletzungen. Wer wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, Jobangebote ohne triftigen Grund ablehnt oder an Maßnahmen nicht mitwirkt, muss künftig mit deutlichen Leistungskürzungen rechnen – bis hin zur temporären Vollsanktion. Laut Berichten sind Kürzungen von rund 30 Prozent des Regelbedarfs über mehrere Monate möglich, was je nach Regelsatz etwa 150 Euro im Monat ausmachen kann. Gleichzeitig soll wieder konsequent geprüft werden, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist, bevor längere Qualifizierungs- oder Weiterbildungsphasen bewilligt werden.
Ende von Privilegien und Sonderregeln
Die Reform bereinigt auch Sonderregeln, die mit der Einführung des Bürgergelds entstanden sind. Dazu gehört insbesondere das Auslaufen der Sonderbehandlung für Geflüchtete aus der Ukraine, die bisher – anders als andere Schutzsuchende – Leistungen nach dem SGB II beziehen konnten. Künftig sollen sie wieder in das Asylbewerberleistungsgesetz überführt werden, verbunden mit Anpassungen im Asyl-, Kranken- und Unfallversicherungsrecht. Zudem wird verstärkt auf vorrangige Sozialleistungen verwiesen: Wer Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere Leistungen hat, muss diese zuerst ausschöpfen, bevor Grundsicherungsgeld greift.
Zeitplan und Übergangsphase
Der Gesetzgebungsprozess läuft bereits, Bundestag und Bundesrat beraten über die konkrete Ausgestaltung der neuen Grundsicherung. In vielen Entwürfen ist ein Inkrafttreten zur Jahresmitte 2026 vorgesehen, sodass Jobcenter und IT-Systeme Zeit für die Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld haben. Bis dahin werden Bürgergeld-Bescheide und -Regelsätze formal weitergeführt, mit teilweise eingefrorenen Regelsätzen („Nullrunden“) in den Jahren 2025 und 2026. Spätestens mit dem Starttermin sollen Neu- und Weiterbewilligungen automatisch unter der neuen Bezeichnung und den geänderten Regeln laufen, ohne dass Betroffene einen neuen Antrag nur wegen des Namens (Bürgergeld → Grundsicherungsgeld) stellen müssen.
Was die Umbenennung politisch bedeutet
Die Debatte im Bundestag zeigt: Es geht nicht um Kosmetik, sondern um ein politisches Signal. Kritiker sprechen von einem „Bürgergeld-Bluff“ oder einer reinen Symbolpolitik, die viel Bürokratie und Kosten erzeugt, ohne die soziale Lage armer Haushalte spürbar zu verbessern. Befürworter der Reform betonen dagegen den psychologischen Effekt: Der Name „Grundsicherungsgeld“ soll klar machen, dass Unterstützung an Gegenleistungen geknüpft ist und Missbrauch stärker bekämpft wird. Insgesamt markiert die Reform eine sozialpolitische Wende weg vom Bild eines „vertrauensbasierten Bürgergelds“ hin zu einem stärker kontrollierenden System der Grundsicherung.
Quelle
Eigene Recherche

