Bürgergeld: Das sind die Vorteile und Nachteile

Bürgergeld: Das sind die Vorteile und Nachteile
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Seit dem 01. Januar 2023 ist das Bürgergeld in Deutschland eingeführt worden und stellt das neue Sozialleistungssystem für bedürftige Erwerbsfähige dar, das den Vorgänger Hartz IV ablöst. Doch die Umbenennung von Hartz IV zu Bürgergeld bedeutet keineswegs lediglich eine Namensänderung, sondern beinhaltet auch diverse Änderungen hinsichtlich Regelsätzen, Sanktionen, Karenzzeit und Schonvermögen bzw. Freibeträgen für Leistungsberechtigte im Vergleich zum Vorgänger. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die Vorteile und Nachteile des Bürgergelds näherbringen.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die große Sozialreform der aktuellen Ampel-Bundesregierung. Es handelt sich um den Nachfolger vom Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Durch das Bürgergeld sollen „Menschen in der Grundsicherung besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt werden“, heißt es von der Regierung. Außerdem soll es „bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter“ sein. Daneben wurden auch Anpassungen bei der Berechnung des Regelbedarfs vorgenommen. So erhalten hilfebedürftige Erwerbsfähige mehr Sozialleistungen.

Bürgergeld: Das sind die Vorteile und Nachteile

Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung der wichtigsten Vorteile und Nachteile, die die Einführung des Bürgergeldes mit sich gebracht hat.

Vorteile:

Regelbedarf ist höher

Das Bürgergeld offeriert für Personen, welche sich am Rande des Existenzminimums bewegen, diverse Vorzüge. Die Sozialleistung beinhaltet sechs Regelbedarfsstufen für Leistungsberechtigte. Im Vergleich zu Hartz IV erhalten nun alle Regelbedarfsstufen mehr Geld pro Monat, da die Regelsätze angepasst wurden. Bedarfsgemeinschaften profitieren ebenfalls deutlich von dieser Neuerung. Denn je mehr Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, desto größer ist der Unterschied zu den Leistungen von Hartz IV.

Zuverdienstgrenzen wurden angehoben

Es ist zu beachten, dass es Änderungen bei der Berechnung des Regelbedarfs gibt, welche dazu führen, dass alle Empfänger von Bürgergeld nunmehr höhere Geldbeträge erhalten. Des Weiteren ist es für Bürgergeld-Bezieher möglich, bei einem Zuverdienst mehr Geld zu behalten. Zusätzlich wird bedeutsam sein, dass Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht mehr als Einkommen betrachtet werden, sofern sie einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigen.

Miet- und Heizkosten

Personen, die Sozialleistungen beziehen, müssen im ersten Jahr, in dem sie Bürgergeld beziehen, keine Verkleinerung ihrer Wohnsituation in Erwägung ziehen. Hier greift die einjährige Karenzzeit. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Miet- und Heizkosten in einer adäquaten Höhe.

Sanktionen in 3 Stufen

Im Vergleich zu Hartz IV können Bezieher von Sanktionen profitieren. Ein Drei-Stufen-System regelt nun die Vergabe von Sanktionen. Bei erstmaligem Verstoß wird der Regelsatz für einen Monat um 10 Prozent reduziert. Bei zweimaligem Verstoß erfolgt eine Reduktion um 20 Prozent für zwei Monate und bei dreimaligem Verstoß um 30 Prozent für drei Monate.

Anzahl der PflichtverletzungLeistungsminderung in Prozent und Dauer
Erste Pflichtverletzung:Einen Monat und 10 % weniger Bürgergeld
Zweite Pflichtverletzung:Zwei Monate und 20 % weniger Bürgergeld
Dritte Pflichtverletzung:Drei Monate und 30 % weniger Bürgergeld
Sanktionsstufen beim Bürgergeld

Weiterbildungsgeld bis zu 150 Euro

Auch Personen, die Sozialleistungen beziehen und sich entscheiden, einen Schulabschluss nachzuholen oder eine andere Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren, haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Bürgergeld eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 oder 75 Euro zu erhalten. Diese Unterstützung wird als Weiterbildungsgeld bezeichnet. Es gibt aber noch weitere Vorteile: Mit erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung können Sie eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung wird Ihnen sogar nochmalig ein zusätzliches Betrag von 1.500 Euro gutgeschrieben.

Karenzzeit im 1. Jahr und Schonvermögen

Im Rahmen des Bürgergeld-Programms steht den Empfängern im ersten Jahr eine Karenzzeit für das Schonvermögen zur Verfügung. Dank dieser Karenzzeit müssen die Empfänger ihre gesamten Vermögenswerte nicht unverzüglich aufbrauchen. Auch nach Ablauf der Karenzzeit gilt ein Freibetrag. Grundsätzlich beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, z.B. Mutter, Vater, Kind, jeweils 15.000 Euro auf dem Sparkonto haben dürfen. Zusätzlich zur Karenzzeit war eine Vertrauenszeit von sechs Monaten geplant, welche jedoch aufgrund des Widerstands der Union gestrichen wurde.

Kein Vermittlungsvorrang mehr

Es könnte für zahlreiche Empfänger von Sozialleistungen ein Vorzug sein, dass der Vermittlungsvorrang nun entfallen ist. Trotz der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs besteht für den Bürger, der seinen Lebensunterhalt mit Hilfe von Sozialleistungen bestreitet, keine Freiheit, Stellenangebote und Arbeitsempfehlungen des Jobcenters einfach abzulehnen. Die konkreten Erwartungen an den Leistungsbezieher werden im Kooperationsplan festgelegt.

Kooperationsplan statt Eingliederungsvertrag

Bisher haben die Jobcenter mit den von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Pflichten und Leistungen beider Seiten bezüglich der Arbeitsplatzsuche. Jedoch wird in der Realität nicht immer eine gleichberechtigte Behandlung gewährleistet. Jetzt erarbeiten Sie als Antragsteller und das Jobcenter gemeinsam den Kooperationsplan, um die nächsten Schritte in Richtung einer erfolgreichen Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zu planen. Es ist von großer Bedeutung, dass der Plan eindeutig und präzise darlegt, welche konkreten Schritte von den Arbeitssuchenden sowie den Arbeitsvermittlungsstellen ergriffen werden, um eine erfolgreiche Vermittlung in eine Beschäftigung zu ermöglichen oder eine gezielte berufliche Weiterbildung zu fördern.

Nachteile:

Arbeiten lohnt sich nicht mehr?

Die Einschränkungen des Bürgergeldes im Vergleich zu Hartz IV sind geringfügig. Für die Empfänger von Sozialleistungen bietet es in erster Linie nur Vorteile. Dennoch gab es eine politische Debatte über das Bürgergeld und ob es dazu führen würde, dass Arbeit nicht mehr lohnt. Kritiker befürchten, dass das Bürgergeld bei Geringverdienern zu Demotivation führen und dazu führen könnte, dass mehr Menschen sich für das Nicht-Arbeiten entscheiden. Laut dem Handwerkspräsidenten Hans Peter Wollseifer würden alle Vorteile des Bürgergeldes dazu führen, dass sich für mehr Menschen als bisher das Nicht-Arbeiten mehr lohnt als das Arbeiten. Ob diese Kritik berechtigt ist und ob mehr Menschen ihren Lebensunterhalt mit Bürgergeld statt Arbeit bestreiten wollen, wird sich mit der Zeit zeigen.