Ab 2027 startet in Deutschland eine neue staatlich geförderte private Altersvorsorge, die die bisherige Riester-Rente ablösen soll. Wer mitmacht, kann jährlich bis zu 540 Euro Zuschuss vom Staat erhalten, Eltern mit Kindern sogar mehr. Kern der Reform ist ein sogenanntes „Altersvorsorgedepot“, das Sparen in Fonds und ETFs mit einer prozentualen Zulage kombiniert. Wichtig: es geht dabei nicht um die gesetzliche Rente, sondern um die private Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden soll! Was bereits politisch beschlossen ist, wie die Förderung genau berechnet wird und für wen sich der Einstieg lohnen kann, zeigt dieser Überblick auf Basis der geplanten gesetzlichen Neuregelung.
Hintergrund: Warum der Staat die private Vorsorge umbaut
Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz plant die private Altersvorsorge grundlegend neu zu ordnen. Riester-Verträge gelten seit Jahren als kompliziert, teuer und für viele Geringverdienende unattraktiv. Gleichzeitig steigen die Belastungen der gesetzlichen Rentenversicherung durch den demografischen Wandel spürbar an.
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot will der Staat einfacher, transparenter und renditestärker fördern. Die Förderung setzt stärker auf eine direkte prozentuale Zulage pro eingezahltem Euro, statt auf starre Grund- und Kinderzulagen wie im alten Riester-System. Zielgruppe sind ausdrücklich auch Menschen mit kleinen Sparbeträgen und Selbstständige, die bisher oft außen vor blieben.
Gesetzesstand: Was politisch bereits beschlossen ist
Der Bundestag hat im März 2026 das Altersvorsorge-Reformgesetz beschlossen, das die Einführung des Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 vorsieht. Vorgesehen ist, dass die bisherigen Riester-Produkte auslaufen und bestehende Verträge in das neue System überführt oder in der alten Form weitergeführt werden können. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, gilt aber nach den bisherigen Verlautbarungen als wahrscheinlich.
Die neue staatliche Förderung ist nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung nach SGB VI. Es handelt sich um eine eigenständige Form der ergänzenden privaten Altersvorsorge, die später neben der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über ergänzende Vorsorgeangebote, die Details zur Ausgestaltung des Depots werden aber vor allem von Finanzministerium und BaFin begleitet.
So funktioniert das Altersvorsorgedepot ab 2027
Kernstück ist ein Depot, in das Sparerinnen und Sparer regelmäßig einzahlen und das in kostengünstige Fonds oder ETFs investiert. Die staatliche Förderung orientiert sich an der Höhe der jährlichen Einzahlungen:
- Für jeden eingezahlten Euro bis zu 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Zuschuss.
- Für Einzahlungen zwischen 360 und 1.800 Euro jährlich gibt es 25 Cent Zuschuss je Euro.
Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro pro Jahr, wenn der Höchstbetrag von 1.800 Euro eingezahlt wird. Der Zuschuss fließt direkt ins Depot und erhöht das Anlagevolumen, sodass der Zinseszinseffekt über viele Jahre wirken kann.
Rechenbeispiele: Wie Sie auf 540 Euro Förderung kommen
Die geplanten Rechenregeln lassen sich einfach veranschaulichen:
- Beispiel 1: Sie zahlen 360 Euro im Jahr ein (30 Euro im Monat).
- Der Staat gibt 50 Cent pro Euro dazu, also 180 Euro Zuschuss.
- Im Depot liegen am Jahresende 540 Euro.
- Beispiel 2: Sie zahlen 1.800 Euro im Jahr ein (150 Euro im Monat).
- Für die ersten 360 Euro erhalten Sie 180 Euro Zuschuss (50 Cent pro Euro).
- Für die restlichen 1.440 Euro gibt es 25 Cent pro Euro, also 360 Euro.
- Insgesamt erhalten Sie 540 Euro Zuschuss und haben 2.340 Euro im Depot.
Vergleiche von Verbraucherportalen zeigen, dass ein voll gefördertes Depot über 40 Jahre gegenüber einem ungeförderten ETF-Sparplan einen deutlichen Renditevorsprung erzielen kann. Für Eltern mit mehreren Kindern fällt der Vorteil noch einmal größer aus.
Extra-Bonus für Eltern: Kinderzuschläge on top
Besonders attraktiv wird das neue Modell für Familien. Eltern sollen pro Kind einen zusätzlichen Zuschlag erhalten, der sich ebenfalls prozentual zur Einzahlung berechnet. Nach den bisherigen Entwürfen sollen Eltern bereits ab einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro pro Kind die volle Kinderzulage bekommen.
Je nach Ausgestaltung können dadurch mehrere hundert Euro zusätzlich pro Jahr ins Depot fließen. In Beispielrechnungen erreichen Familien mit zwei Kindern bei maximaler Förderung gegenüber einem reinen ETF-Sparen über Jahrzehnte sogar prozentual dreistellige Mehrerträge. Für viele Haushalte mit begrenztem Budget entsteht damit erstmals ein deutlich sichtbarer Anreiz, überhaupt mit der privaten Vorsorge zu beginnen.
Wer profitieren kann – und wer außen vor bleibt
Grundsätzlich soll das neue Altersvorsorgedepot allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, einschließlich Selbstständiger. Profitieren können insbesondere:
- Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen, die sich bislang Riester nicht leisten konnten.
- Eltern mit Kindern, die die Kinderzuschläge nutzen.
- Selbstständige ohne Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge.
Nicht profitieren können Personen, die gar keine eigenen Beiträge leisten können oder wollen – die Zulage setzt immer einen Eigenanteil voraus. Zudem ist noch offen, wie die Förderung auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter angerechnet wird und ob das Depot als Vermögen geschützt wird. Hier werden genaue Regelungen im Gesetzgebungsverfahren und in den späteren Verwaltungsvorschriften erwartet.
Verhältnis zur gesetzlichen Rente und zu Bürgergeld bzw. Grundsicherung
Die neue Förderung ergänzt die gesetzliche Rente nach SGB VI und ersetzt diese nicht. Die Beiträge fließen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern werden privat angespart. Damit bleibt die gesetzliche Rente weiterhin die Basisversorgung, während das Altersvorsorgedepot einen zusätzlichen Baustein bildet.
Für Beziehende von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder späterer Grundsicherung im Alter ist entscheidend, ob angespartes Depotvermögen und daraus resultierende Auszahlungen ganz oder teilweise als anrechnungsfreies Vorsorgevermögen geschützt werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, hier Schutzregelungen vorzusehen, um die Anreize zur Vorsorge nicht zu zerstören. Konkrete Verweise etwa in § 12 SGB II und § 90 SGB XII werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren erwartet.
Chancen und Risiken: Was Sie vor dem Abschluss prüfen sollten
Die Reform schafft klarere Anreize und eröffnet neue Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken. Positiv sind aus Expertensicht:
- höhere, klar berechnete Zulagen,
- die Möglichkeit, breit gestreut in kostengünstige ETFs zu investieren,
- und die Öffnung für Selbstständige.
Auf der anderen Seite müssen Sparer Kursrisiken an den Kapitalmärkten tragen, und die tatsächlichen Produktkosten hängen von den jeweiligen Anbietern ab. Finanzportale betonen, wie wichtig niedrige Effektivkosten und transparente Produktbedingungen sind. Vor einer Umstellung eines bestehenden Riester-Vertrags oder dem Neuabschluss eines Altersvorsorgedepots empfiehlt sich daher eine unabhängige Beratung, etwa bei Verbraucherzentralen oder der Deutschen Rentenversicherung.
Was Riester-Sparer jetzt tun sollten
Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz, sollen aber grundsätzlich in die neue Systematik überführt werden können. Wer aktuell einen Riester-Sparplan hat, sollte prüfen lassen:
- wie hoch die laufenden Kosten sind,
- welche Garantien bestehen,
- und ob ein Wechsel ins neue Depot-Modell langfristig vorteilhaft ist.
Wichtig ist, nicht vorschnell zu kündigen, da sonst bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Erst wenn die endgültigen gesetzlichen Regelungen und die konkreten Produktangebote vorliegen, lässt sich seriös entscheiden, ob eine Umstellung sinnvoll ist.
Ausblick: Nächste Schritte bis zum Start 2027
Bis zum geplanten Start am 1. Januar 2027 müssen Bundesrat, Aufsichtsbehörden und Anbieter zahlreiche Detailfragen klären. Dazu gehören Produktanforderungen, Kostengrenzen, Informationspflichten und der genaue Ablauf bei der Umwandlung bestehender Verträge. Parallel wird die Bundesregierung Informationskampagnen starten, um Bürgerinnen und Bürger über die neue Förderung zu informieren.
Wer von den bis zu 540 Euro Zuschuss profitieren möchte, sollte die politische Entwicklung und die Informationen offizieller Stellen – etwa des Bundesfinanzministeriums und der Deutschen Rentenversicherung – aufmerksam verfolgen. So können Sie rechtzeitig entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie das Altersvorsorgedepot in Ihre persönliche Rentenstrategie einbauen.

