Minijob trotz Arbeitslosengeld? So viel dürfen Sie wirklich verdienen

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Immer mehr Menschen wollen trotz Arbeitslosigkeit aktiv bleiben und greifen zum Minijob, um ihr Einkommen aufzubessern. Doch Vorsicht: Die Kombination aus Arbeitslosengeld und Nebenverdienst ist rechtlich genau geregelt. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch das Jobcenter prüfen, ob Vorgaben zu Stundenumfang und Freibeträgen eingehalten werden. Wer diese Grenzen überschreitet, riskiert Kürzungen oder sogar Rückforderungen. Welche das sind, erklärt nachfolgender Artikel!

Was zählt als Minijob und wie viel darf man verdienen?

Frau vor Pinwand
Bildquelle: Canva

Darf man während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben? Erfolgt eine Anrechnugn des Gehalts?

Doch zunächst: was ist überhaupt ein Minijob? Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Sie maximal 556 Euro im Monat verdienen dürfen. Der Maximalverdienst ist abhängig von der Höhe des jeweils geltenden Mindestlohns und wird Jahr für Jahr angepasst. 556 Euro sind die Grenze, die ab Januar 2025 gilt.

Minijob beim Arbeitslosengeld I: Diese Grenzen gelten

Wenn Sie Arbeitslosengeld  (ALG I) beziehen, können Sie einen Minijob ausüben, solange Sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem gilt: Der Verdienst aus dem Minijob darf 165 Euro nicht übersteigen. Nur dann ist er anrechnungsfrei. Übersteigt das Gehalt diesen Betrag, wird das Arbeitslosengeld anteilig gekürzt.

Minijob bei Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld): So wird das Einkommen angerechnet

Beim Bürgergeld (bald Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist es ebenfalls erlaubt ( und sogar erwünscht), dass ein Minijob ausgeübt wird. Hier sind zunächst die ersten 100 Euro des Verdienstes anrechnungsfrei. Darüber hinaus wird der Verdienst anteilig auf das Grundsicherungsgeld angerechnet,  und zwar wie folgt:

Von den verbleibenden 456 Euro können Sie 20% behalten, das sind 91,20 Euro.

Insgesamt bleiben Ihnen also 191,20 Euro anrechnungsfrei (100 Euro + 91,20 Euro) vom Minijob-Verdienst. Der Rest wird mit dem Anspruch auf Bürgergeld verrechnet.

Einzelheiten: Bürgergeld und Minijob

Minijob unbedingt melden: So vermeiden Sie Rückforderungen

Wichtig: Der  Minijob muss unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet werden. Beim Arbeitslosengeld ist das die Agentur für Arbeit und beim Bürgergeld das Jobcenter.

Teilt man die Ausübung eines Minijobs nicht oder verspätet mit, führt dies ggf. zu Rückforderungen des zu viel gezahlten Arbeitslosengeldes und Bußgeldern. Möglicherweise droht sogar eine Anzeige wegen Betruges.

Warum sich ein Minijob in der Arbeitslosigkeit lohnen kann

Ein Minijob während der Arbeitslosigkeit bessert zum einen das Einkommen auf. Zum anderen erhöhen sich durch ihn auch die Chancen auf eine spätere Festanstellung.

Die Unterstützung der Agentur für Arbeit bleibt zudem bestehen – solange die Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche liegt.

Das Wichtigste auf einen Blick: Minijob und Arbeitslosigkeit

Das wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ein Minijob neben dem Arbeitslosengeld ist möglich und kann eine sinnvolle Überbrückungsmaßnahme sein. Wichtig ist, die Verdienst- und Arbeitszeitgrenzen zu beachten und den Minijob rechtzeitig zu melden, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren.

Quelle

Bundesagentur für Arbeit

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