P-Konto Freibeträge 2026: So sichern Sie Ihr Geld vor dem Bankzugriff

Stand:

Autor: Experte:

Wer eine Kontopfändung erlebt, verliert oft den Zugriff auf sein gesamtes Guthaben. Doch das Gesetz schützt ein Minimum: das Pfändungsschutz-Konto (P-Konto). Da zum 1. Juli 2026 die Pfändungsfreigrenzen erneut steigen, müssen Betroffene jetzt handeln. Wir zeigen Ihnen, welche Beträge aktuell sicher sind, warum Nachzahlungen vom Jobcenter besonders geschützt sind und wie Sie Ihr Konto innerhalb von vier Tagen retten.

💡 Auf einen Blick: Das Wichtigste

  • Grundfreibetrag steigt: Aktuell sind 1.560,00 € geschützt; ab dem 1. Juli 2026 erhöht sich dieser automatische Sockelbetrag auf 1.590,00 €.
  • Nachzahlungen geschützt: Bürgergeld-Nachzahlungen sind grundsätzlich unpfändbar, müssen aber oft über das Vollstreckungsgericht separat freigegeben werden, wenn sie den Monatsfreibetrag sprengen.
  • 4-Tage-Frist: Nach Ihrem Antrag muss die Bank ein Girokonto innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln – auch wenn bereits eine Pfändung vorliegt.

Neue Freibeträge 2026: Was Ihnen monatlich bleibt

Das P-Konto ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich verankertes Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der automatische Schutz (Sockelbetrag) gilt für jeden Kontoinhaber, ohne dass zusätzliche Bescheinigungen vorgelegt werden müssen.

Die aktuellen Werte im Überblick:
Bis zum 30. Juni 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.560,00 €. Durch die jährliche Anpassung an den steuerlichen Grundfreibetrag steigt dieser Wert zum 1. Juli 2026 auf 1.590,00 €. Die Banken sind verpflichtet, diese Anpassung für den Grundsockel automatisch vorzunehmen. Dennoch ist eine Kontrolle der Kontoauszüge im Juli dringend ratsam.

Mehr Geld für Familien: Die Erhöhungsbeträge

Wenn Sie Unterhalt leisten (z. B. für Kinder oder Ehepartner), steht Ihnen deutlich mehr Geld zu. Diese Beträge werden jedoch nicht automatisch geschützt. Sie benötigen hierfür eine offizielle P-Konto-Bescheinigung (z. B. vom Jobcenter, der Schuldnerberatung oder einem Anwalt).

Zusätzliche Freibeträge (bis 30.06.2026):

  • 1. Person: + 585,23 € zusätzlich zum Grundbetrag.
  • 2. bis 5. Person: + 326,04 € je weiterer Person.

Wichtig für den Sommer 2026: Auch diese Zuschläge werden zum 1. Juli 2026 angehoben. Prüfen Sie, ob Ihre vorliegende Bescheinigung unbefristet ist – in diesem Fall passen die meisten Banken die Werte automatisch an. Bei Änderungen in der Haushaltsgröße ist jedoch zwingend eine neue Bescheinigung erforderlich.

Achtung bei Bürgergeld-Nachzahlungen: Die „Rückverteilung“

Ein häufiger Streitpunkt mit Banken sind größere Nachzahlungen vom Jobcenter. Hier gilt: Nachzahlungen sollen das Existenzminimum für die vergangenen Monate sichern. Sie sind daher grundsätzlich unpfändbar (BGH, Az. VII ZB 21/17).

Sollte eine Nachzahlung jedoch dazu führen, dass Ihr Kontostand den aktuellen Monatsfreibetrag übersteigt, darf die Bank den überschießenden Teil blockieren. In diesem Fall müssen Sie schnell handeln: Ein Freigabeantrag beim Vollstreckungsgericht sorgt dafür, dass auch der Mehrbetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt wird. Das Gesetz verbietet den Banken zudem ausdrücklich (§ 901 ZPO), solche Gutschriften mit einem Dispo-Kredit zu verrechnen. Das Geld muss Ihnen zur Verfügung stehen!

Die 4-Wochen-Frist: Rettung in letzter Sekunde

Haben Sie die Umwandlung in ein P-Konto versäumt und eine Pfändung ist bereits eingegangen? Keine Panik.

  • Umwandlungsanspruch: Sie können jederzeit die Umwandlung verlangen. Die Bank hat hierfür maximal vier Geschäftstage Zeit.
  • Rückwirkung: Wenn die Umwandlung innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgt, wirkt der Schutz rückwirkend. Das bedeutet: Bereits blockiertes Geld kann so oft noch gerettet werden.

Handlungsempfehlung: Ihr P-Konto-Check

  1. Status prüfen: Ist Ihr Konto bereits ein P-Konto? Falls nicht, stellen Sie bei Schulden sofort den Umwandlungsantrag.
  2. Bescheinigung aktuell? Liegt der Bank die Bescheinigung für Kinder und Partner vor? Nur so nutzen Sie den vollen Schutz über 2.000 €.
  3. Juli-Abrechnung kontrollieren: Prüfen Sie nach dem 1. Juli 2026, ob der neue Freibetrag von 1.590,00 € korrekt hinterlegt wurde.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.