Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren, im Volksmund „Rente mit 63“ genannt, steht vor dem endgültigen Aus. Während die Bundesregierung die Abschaffung bereits beschlossen hat, tobt in der Koalition ein Streit um eine Frage, die für Hunderttausende Menschen über Wohl und Wehe ihrer Lebensplanung entscheidet: Wie lange dürfen sie noch mit der alten Regelung rechnen? Details zum offiziellen Verfahren hat die Bundesregierung in einem FAQ zur Rentenreform veröffentlicht.
SPD will fünf Jahre Übergangsfrist, Union drückt aufs Tempo
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, positioniert sich klar gegen ein schnelles Ende der bisherigen Regelung. Sie saß selbst in der Rentenkommission und plädiert für eine großzügige Übergangszeit von fünf Jahren. Ihre Begründung: Viele Menschen hätten ihr gesamtes Berufsleben auf den vorzeitigen Ruhestand ausgerichtet. Wörtlich sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, man könne Betroffenen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen.
Ganz anders sieht das der Vorsitzende der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, Pascal Reddig. Der CDU-Politiker, der ebenfalls Mitglied der Rentenkommission war, fordert eine möglichst rasche Umsetzung und hält fünf Jahre Übergangszeit für deutlich zu lang. Auch der Wirtschaftsweise Martin Werding, der die Kommission mit ausgearbeitet hat, plädiert für eine kurze Frist von ein bis maximal drei Jahren. Selbst innerhalb der SPD gibt es Widerspruch: Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sprach sich sogar dafür aus, die abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren komplett zu erhalten.
Was die Rentenkommission konkret vorschlägt
Am 23. Juni 2026 übergab die sogenannte Alterssicherungskommission ihren Bericht mit 33 Empfehlungen an die Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD würdigte das Papier bereits am 2. Juli 2026 und kündigte an, die Vorschläge vollständig und zügig umzusetzen. Ziel ist es laut Bundeskanzler Friedrich Merz, das Gesetzgebungsverfahren noch bis Ende 2026 abzuschließen.
Im Kern sieht die Reform vor, dass ein vorzeitiger, abschlagsfreier Renteneintritt künftig nur noch in echten Härtefällen möglich sein soll. Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, soll nach einer individuellen Gesundheitsprüfung weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können. Nach den Empfehlungen der Kommission wäre dies frühestens zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze möglich, mit Abschlägen bereits drei Jahre davor.
Annika Klose schlägt für diese Gesundheitsprüfung ein zweistufiges Verfahren vor: Der erste Schritt könnte über den behandelnden Hausarzt laufen, im zweiten Schritt würde ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung die endgültige Beurteilung übernehmen. Ihr zufolge dürften die Hürden dabei nicht so hoch liegen wie bei der bestehenden Erwerbsminderungsrente, damit auch Teile ihrer eigenen Partei die Reform mittragen können.
Wer ist aktuell schon betroffen und wer noch nicht
Wer bereits eine Rente bezieht, ist von den geplanten Änderungen nicht betroffen. Im Jahr 2026 können außerdem noch die Geburtsjahrgänge 1961 und 1962 die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren regulär in Anspruch nehmen. Der genaue Stichtag, ab dem die neuen Regeln greifen sollen, ist jedoch noch offen und wird von der Länge der Übergangsfrist abhängen, um die aktuell gerungen wird.
| Position | Vertreter | Vorgeschlagene Übergangsfrist |
|---|---|---|
| SPD (sozialpolitische Sprecherin) | Annika Klose | rund fünf Jahre |
| CDU (Junge Gruppe) | Pascal Reddig | so kurz wie möglich, fünf Jahre zu lang |
| Wirtschaftsweiser / Kommissionsmitglied | Martin Werding | ein bis maximal drei Jahre |
| SPD (Landespolitik) | Franziska Giffey | Erhalt der bisherigen Regelung |
Neben der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren soll außerdem die Altersgrenze für die reguläre Rente für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren zeitnah von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Auch die Altersgrenze für den Einstieg in die Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen.
Wie es jetzt weitergeht
Die Empfehlungen der Rentenkommission sind noch kein Gesetz. Erst wenn ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, wird feststehen, welche Jahrgänge genau betroffen sind und wie lang die Übergangsfrist tatsächlich ausfällt. Beobachter rechnen damit, dass sich die Koalition an den grundsätzlichen Empfehlungen orientiert, die genaue Ausgestaltung der Härtefallregelung aber noch politischer Verhandlungsgegenstand bleibt. Bis zur geplanten Verabschiedung Ende 2026 dürfte der Streit zwischen SPD und Union daher noch für einige Schlagzeilen sorgen.
Häufige Fragen zur Abschaffung der Rente mit 63
Wird die Rente mit 63 sofort abgeschafft?
Nein. Es ist noch kein Gesetz verabschiedet. Die Rentenkommission hat lediglich Empfehlungen vorgelegt, über deren konkrete Umsetzung und vor allem über die Länge der Übergangsfrist derzeit noch gestritten wird. Wer bereits Rente bezieht, ist ohnehin nicht betroffen.
Wer kann die abschlagsfreie Frührente 2026 noch nutzen?
Aktuell können die Jahrgänge 1961 und 1962 die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren noch regulär beantragen. Für spätere Jahrgänge hängt die Regelung vom endgültigen Gesetz und der beschlossenen Übergangsfrist ab.
Was ist die geplante Härtefallregelung?
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, soll auch künftig ohne Abschläge früher in Rente gehen können. Vorgesehen ist eine individuelle Gesundheitsprüfung, zunächst möglicherweise durch den Hausarzt, danach durch einen Gutachter der Deutschen Rentenversicherung.
Bis wann soll das Gesetz beschlossen sein?
Die Bundesregierung strebt an, das gesamte Reformpaket noch bis Ende 2026 gesetzlich zu verankern. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Vorhaben als eines der schwierigsten Reformprojekte der laufenden Legislaturperiode.