Zusätzliche Rente: Altersvorsorgedepot ab 2027 ersetzt die Riester-Rente!

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Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sie ihre private Altersvorsorge zukunftssicher aufstellen sollen: Riester-Verträge gelten als teuer, unflexibel und renditeschwach, gleichzeitig wächst die Sorge vor einer Rentenlücke. Mit dem Altersvorsorgedepot schafft der Gesetzgeber ab 1. Januar 2027 ein neues, renditeorientiertes Standardprodukt, das staatliche Förderung mit ETF‑Sparen und klar gedeckelten Kosten kombiniert. Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das: Sie müssen sich mit neuen Begriffen, Förderlogiken und Risiken auseinandersetzen – und prüfen, ob ihr bestehender Riester-Vertrag noch in die Zeit passt.

In diesem Artikel lesen Sie, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, welche Förderung Sie erwarten können, wie die Besteuerung geregelt ist und worin die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Riester-Rente liegen.

Das Wichtigste vorab in 2 Sätzen

Altersvorsorgedepots werden ab 2027 zur zentralen Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und lösen die bisherige Riester-Rente faktisch ab. Sie bieten höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen und ein vereinfachtes, beitragsabhängiges Zulagensystem, gleichzeitig entfallen klassische Beitragsgarantien weitgehend.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, bei dem Ihr Geld kapitalmarktbasiert – etwa über Fonds oder ETFs von einer gesetzlichen Positivliste – angelegt wird, ohne klassische Beitragsgarantien. Sie schließen den Vertrag bei einem Anbieter (z. B. Bank, Versicherung oder Fondsplattform) ab, zahlen regelmäßige Beiträge ein und erhalten dafür staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile. Während der gesamten Ansparphase werden Kursgewinne, Dividenden und Umschichtungen im Depot nicht besteuert, die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Neben frei gestalteten Depots ist ein sogenanntes Standarddepot vorgesehen, das mit einfachen Standardeinstellungen und einem Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr arbeitet. Der Staat will so insbesondere Personen mit wenig Börsenerfahrung einen einfachen, kostengünstigen und transparenten Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen.

Starttermin, Rechtsgrundlage und Übergang

Die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte, einschließlich Altersvorsorgedepot und Standarddepot, können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das das System der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend neu ordnet und im Einkommensteuergesetz, insbesondere in § 10a EStG sowie im Abschnitt XI EStG, verankert ist. Parallel dazu wird das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) angepasst, damit das Bundeszentralamt für Steuern die neuen Verträge zügig und unter Widerrufsvorbehalt zertifizieren kann. Die bisherige Riester-Förderung wird nicht abrupt abgeschafft, aber die neue Förderung wird für Neuverträge schrittweise attraktiver ausgestaltet. Riester-Sparer können ihre Altverträge grundsätzlich weiterführen oder – nach gesonderten Regeln – in die neue Produktwelt wechseln; eine automatische Umstellung ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Neue Förderung: Wie viel Geld gibt der Staat dazu?

Herzstück der Reform ist eine neue, beitragsproportionale Zulage: Für jeden Euro, den Sie bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro im Jahr einzahlen, erhalten Sie 50 Cent Grundzulage vom Staat. Für weitere Einzahlungen von 361 bis 1.800 Euro jährlich gibt es 25 Cent Grundzulage pro Euro, sodass sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr ergibt. Eltern erhalten zusätzlich eine Kinderzulage: Für jeden eigenen Beitrag bis 300 Euro pro Jahr fließt 1 Euro Kinderzulage pro Euro, maximal also 300 Euro pro Kind. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Ihre gesamten Eigenbeiträge und Zulagen können Sie weiterhin als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ansetzen; das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob ein zusätzlicher Steuervorteil über die Zulagen hinaus entsteht.

Steuerliche Behandlung: Nachgelagerte Besteuerung mit Vorteilen

Das Fördermodell bleibt dem Grundprinzip der Riester-Rente treu: Ihre Beiträge und Zulagen sind in der Ansparphase steuerfrei, die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase. Während Sie sparen, fallen keine Abgeltungsteuern auf Kursgewinne, keine Vorabpauschalen und keine Steuern auf Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots an. In der Rentenphase werden die Auszahlungen, soweit sie auf steuerlich geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, vollständig mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz als sonstige Einkünfte nach § 22 Nummer 5 EStG besteuert. Da viele Menschen im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz haben als im Erwerbsleben, führt die Steuerstundung häufig zu einem echten Vorteil. Wichtig für Menschen mit geringeren Einkommen: Die Förderung funktioniert auch ohne hohen Steuersatz, weil die Zulage direkt in den Vertrag fließt und nicht von einer Steuererstattung abhängt.

Wer ist förderberechtigt?

Die Reform erweitert den Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen deutlich. Förderberechtigt bleiben Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtinnen und Beamte, bestimmte Pflegepersonen, Eltern in Kindererziehungszeiten sowie Beziehende von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bei vorheriger Versicherungspflicht. Neu hinzu kommen selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben beziehungsweise ihre Versorgungseinrichtung die Förderberechtigung an die Zentrale Zulagenstelle meldet. Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten können weiterhin mittelbar zulageberechtigt sein, wenn sie eigene Mindestbeiträge leisten und nicht dauerhaft getrennt leben. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind dagegen etwa freiwillig Versicherte ohne weitere Merkmale, bestimmte Minijobberinnen und Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sowie Vollrentnerinnen und Vollrentner.

Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?

Der größte Bruch mit der Riester-Welt ist das Wegfallen der starren Beitragsgarantie: Beim Altersvorsorgedepot sind keine 100-Prozent-Garantien auf die eingezahlten Beiträge mehr vorgeschrieben, sodass höhere Renditechancen durch Aktien- und ETF-Investments möglich werden. Gleichzeitig begrenzt der Gesetzgeber die Kosten der Standardprodukte und schreibt transparente, vergleichbare Effektivkosten vor, was viele der bisherigen Kritikpunkte an Riester-Produkten adressiert. Die Zulagenlogik wird radikal vereinfacht: Statt komplizierter Mindesteigenbeiträge zählt künftig einfach, wie viel Sie real einzahlen – jeder Euro löst einen klar definierten Förderbetrag aus. Die neue Förderung ist zudem stärker auf kleinere und mittlere Einzahlungen zugeschnitten, was insbesondere Haushalten mit niedrigerem Einkommen zugutekommt. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich ruhend gestellt oder, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, in die neue Produktwelt übertragen werden; eine ungünstige Vertragskündigung mit Rückzahlung der Zulagen soll so vermieden werden.

Chancen und Risiken aus Sicht der Sparer

Für Sparerinnen und Sparer mit einem langen Anlagehorizont bieten Altersvorsorgedepots die Chance auf deutlich höhere Renditen als klassische Riester-Renten, weil die Anlagen stärker am Kapitalmarkt ausgerichtet sind. Durch die Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase verstärkt sich der Zinseszinseffekt, insbesondere bei breit gestreuten ETF-Portfolios. Auf der anderen Seite tragen Sie das Risiko von Wertschwankungen und temporären Verlusten, insbesondere kurz vor Rentenbeginn, wenn die Umschichtung in risikoärmere Anlagen nicht rechtzeitig oder konsequent erfolgt. Wer eine hohe Garantie oder sehr starre Sicherheit erwartet, muss gezielt Garantieprodukte oder Mischlösungen wählen, die weiterhin zulässig bleiben, aber in der Regel auf Kosten der Renditechancen gehen. Für Haushalte mit niedrigerem Einkommen, die Zulagen und Steuerstundung nutzen, kann das Altersvorsorgedepot dennoch ein attraktiver Baustein sein, solange sie einen ausreichend langen Anlagehorizont mitbringen und Kursschwankungen aushalten.

Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?

Riester-Sparer müssen ihren Vertrag nicht sofort kündigen; bestehende Verträge behalten zunächst ihren Bestandsschutz. Das Bundesfinanzministerium sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Riester-Verträge ruhen zu lassen und parallel neue Altersvorsorgeverträge nach den reformierten Regeln abzuschließen. In vielen Fällen wird ein zulagenunschädlicher Wechsel in das neue Fördermodell möglich sein, etwa durch Übertragung des angesparten Kapitals in ein Altersvorsorgedepot; Details hängen von der konkreten Ausgestaltung der Übergangsvorschriften ab. Eine automatische Umstellung aller Riester-Verträge ist dagegen nicht vorgesehen, Sparerinnen und Sparer müssen aktiv entscheiden und gegebenenfalls beraten lassen, ob und wie sie wechseln. Wichtig: Eine unüberlegte Kündigung eines Riester-Vertrags bleibt in den meisten Fällen nachteilig, weil Zulagen und Steuervergünstigungen dann teilweise zurückgezahlt werden müssen.

So wirkt sich das Altersvorsorgedepot im Sozialrecht aus

Gefördertes Altersvorsorgevermögen bleibt – wie bisher bei Riester – im Sozialrecht privilegiert: Es muss bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht vollständig eingesetzt werden, soweit es im Rahmen der steuerlichen Förderung aufgebaut wurde. Das Bundesfinanzministerium betont, dass geförderte Altersvorsorgeverträge grundsätzlich als geschütztes Vermögen gelten, solange keine schädliche Verwendung (z. B. vorzeitige Kapitalentnahme) erfolgt. Für zusätzlich aufgebaute, nicht geförderte Teile eines Altersvorsorgevertrags gilt dieser Schutz dagegen nicht, sie werden im Rahmen der Vermögensprüfung berücksichtigt. In der Grundsicherung bleiben darüber hinaus nach § 82 Absatz 4 und 5 SGB XII bestimmte Beträge aus zusätzlichen Altersrenten anrechnungsfrei, um private Vorsorge nicht vollständig durch Leistungskürzungen zu entwerten. Wer private Vorsorge plant und zugleich mit einer möglichen Grundsicherung im Alter rechnen muss, sollte die Kombination aus steuerlicher Förderung und sozialrechtlichen Freibeträgen genau prüfen, idealerweise mit unabhängiger Beratung.

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Anbieter dürfen die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte, einschließlich Altersvorsorgedepots, ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt bringen. Bis dahin laufen bestehende Riester-Verträge und andere private Vorsorgeformen unverändert weiter.

Wie hoch ist die maximale staatliche Förderung pro Jahr?

Für Eigenbeiträge bis 360 Euro erhalten Sie 50 Cent Grundzulage pro Euro, darüber hinaus bis 1.800 Euro weitere 25 Cent pro Euro; so ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.


Bin ich als Selbstständige oder Selbstständiger förderberechtigt?

Ja, selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben, gehören künftig grundsätzlich zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Auch Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken können unter bestimmten Meldebedingungen förderberechtigt sein.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen, um ein Altersvorsorgedepot zu nutzen?

Eine pauschale Empfehlung zur Kündigung gibt es nicht; Fachstellen warnen sogar ausdrücklich vor übereilten Kündigungen, weil dabei Zulagen und Steuervorteile verloren gehen. Sinnvoller ist häufig, den Altvertrag ruhend zu stellen oder – sofern gesetzlich vorgesehen – zulagenunschädlich in das neue Fördermodell zu wechseln.

Fazit: Mehr Renditechance – aber mit Verantwortung

Mit dem Altersvorsorgedepot setzt der Gesetzgeber auf eine renditestärkere, kostengünstigere und verständlichere private Altersvorsorge, die stärker an Kapitalmärkten orientiert ist. Für Sie bedeutet das mehr Chancen auf höhere Leistungen im Alter, aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Wahl des Produkts und der Risikobereitschaft. Wer früh beginnt, konsequent spart und die staatliche Förderung ausschöpft, kann das Altersvorsorgedepot zu einem wichtigen Baustein seiner Altersabsicherung machen – ergänzend zur gesetzlichen Rente und gegebenenfalls betrieblichen Vorsorge. Gerade in der Übergangsphase ist eine unabhängige Beratung sinnvoll, um zu prüfen, ob ein Wechsel aus einem Riester-Vertrag in die neue Produktwelt für Ihre persönliche Lebenssituation tatsächlich vorteilhaft ist.

Quellen

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