Wer im August 2026 erstmals in die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren starten wollte, hat Pech: In diesem Monat ist gar kein Neuzugang möglich. Grund ist ein Sprung in der gesetzlichen Altersgrenze, wie aus einer aktuellen Auswertung der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Wer am 31. Dezember 1961 geboren wurde, kann noch profitieren – wer nur einen Tag später zur Welt kam, muss zwei Monate länger warten.
Für Hunderttausende Versicherte, die rund um den Jahreswechsel 1961/1962 geboren sind, entscheidet damit buchstäblich der Kalender über den Ruhestand. Und die Debatte um die Zukunft dieser Rentenart ist längst nicht beendet.
Warum der August 2026 komplett übersprungen wird
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, umgangssprachlich als „Rente nach 45 Jahren“ bekannt, lässt sich normalerweise Monat für Monat neu beantragen. Im August 2026 ist das erstmals nicht der Fall: Der letzte mögliche erstmalige Rentenbeginn lag am 1. Juli 2026, der nächste folgt erst am 1. September 2026.
Ursache ist § 236b SGB VI. Diese Übergangsvorschrift hebt die Altersgrenze für die Geburtsjahrgänge ab 1962 schrittweise an. Beim Wechsel vom Jahrgang 1961 auf 1962 springt die maßgebliche Altersgrenze gleich um zwei Kalendermonate nach oben. Zwischen den beiden Jahrgängen liegt deshalb keine weitere Stufe – und der August fällt komplett aus.
Wichtig: Betroffen ist ausschließlich der erstmalige Neuzugang in diese Rentenart. Wer die Rente bereits bezieht oder sie früher bewilligt bekam, ist von der Regelung nicht berührt.
Ein Tag Unterschied, zwei Monate länger arbeiten
Wie eng die Grenze verläuft, zeigt ein typischer Fall aus der Beratungspraxis. Ein Versicherter namens Herr Brandt, geboren am 31. Dezember 1961, erreicht die Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Kalendermonaten und kann seine Rente noch zum 1. Juli 2026 antreten. Seine Kollegin, geboren nur einen Tag später am 1. Januar 1962, rutscht bereits in die nächste Altersstufe: 64 Jahre und acht Kalendermonate. Für sie ist der erstmalige Rentenbeginn erst zum 1. September 2026 möglich – trotz identischer Lebensleistung von 45 Beitragsjahren.
Wer wiederum erst am 2. Januar 1962 zur Welt kam, hat zwar dieselbe Altersgrenze wie die Ein-Tages-Nachbarin, muss aber wegen des Monatsprinzips sogar bis zum 1. Oktober 2026 warten.
| Geburtsdatum | Altersgrenze | Frühester Rentenbeginn |
|---|---|---|
| 31.12.1961 | 64 Jahre, 6 Monate | 1. Juli 2026 |
| 01.01.1962 | 64 Jahre, 8 Monate | 1. September 2026 |
| 02.01.1962 | 64 Jahre, 8 Monate | 1. Oktober 2026 |
Mit dem Geburtsjahrgang 1964 endet die schrittweise Anhebung. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, gilt dauerhaft § 38 SGB VI: Die Rente nach 45 Jahren ist dann frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
Welche Alternativen im August 2026 trotzdem offenstehen
Auch wenn die Rente nach 45 Jahren im August 2026 nicht neu starten kann, gibt es Ausweichmöglichkeiten. Schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964, geboren zwischen dem 2. Juli und dem 1. August 1964, können mit 62 Jahren erstmals die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen – allerdings mit Abschlägen.
Auch Versicherte, die zwischen dem 2. Juli und dem 1. August 1963 geboren wurden, können im August 2026 erstmals die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren antreten. Diese Rentenart gilt laut Deutscher Rentenversicherung als zentrale legale Ausweichroute: Sie ist bereits ab 63 Jahren möglich, allerdings mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, maximal 14,4 Prozent.
Politischer Streit: Steht die Rente nach 45 Jahren vor dem Aus?
Über der ganzen Regelung schwebt derzeit eine grundsätzlichere Frage. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht, den abschlagsfreien frühen Zugang zur Rente nach 45 Beitragsjahren komplett zu streichen. Nach aktuellem Stand ist dies jedoch weiterhin nur eine Empfehlung, kein geltendes Recht. Die politischen Beratungen dazu sind erst für den Herbst 2026 angesetzt, wie einem Bericht der Bundesregierung zur Alterssicherung zu entnehmen ist. Ein genauer Stichtag, ab welchem Geburtsjahrgang eine Streichung greifen könnte, steht bislang nicht fest.
Der Widerstand ist bereits jetzt erheblich. DGB-Chefin Yasmin Fahimi lehnte „versteckte Leistungskürzungen“ und die geplante Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren klar ab und betonte, Rentenpolitik sei „keine Mathematik, sondern eine Frage der Gerechtigkeit“.
Auch innerhalb der Koalition gibt es Uneinigkeit. Während Teile der CDU auf ein schnelles Ende der Regelung drängen, verweist die SPD-Fraktion darauf, dass es „überhaupt keinen Spielraum“ für Kürzungen gebe. Befürworter einer Reform argumentieren mit den Kosten: Eine Abschaffung könnte laut Berechnungen rund 9,5 Milliarden Euro pro Geburtsjahrgang einsparen und zusätzliche Arbeitskräfte im Erwerbsleben halten.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Rente nach 45 Jahren im August 2026
Kann ich im August 2026 überhaupt keine Rente beantragen?
Doch, das ist möglich. Nur der erstmalige Neuzugang in die spezielle Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) ist im August 2026 ausgeschlossen. Alle anderen Rentenarten, etwa die Regelaltersrente oder die Altersrente für langjährig Versicherte, können weiterhin monatlich beantragt werden.
Was passiert, wenn ich bereits Rente nach 45 Jahren beziehe?
Nichts. Die Regelung betrifft ausschließlich neue Anträge. Wer die Rente bereits bezieht oder schon bewilligt bekommen hat, ist von der Lücke im August 2026 nicht betroffen.
Wird die Rente nach 45 Jahren jetzt abgeschafft?
Aktuell nicht. Die Empfehlung der Rentenkommission liegt vor, ist aber noch kein Gesetz. Die politischen Beratungen dazu beginnen laut derzeitigem Stand erst im Herbst 2026. Bis ein Gesetzentwurf vorliegt und verabschiedet wird, gilt die bisherige Regelung weiter.
Welche Alternative gibt es, wenn ich im August 2026 in Rente möchte?
Die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren ist bereits ab 63 Jahren möglich, allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, maximal 14,4 Prozent. Für bestimmte Geburtsmonate im Jahrgang 1963 kann diese Rentenart im August 2026 erstmals starten.