Im Streit um die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren zeichnet sich eine Entspannung ab. Bundeskanzler Friedrich Merz hat in der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“ zugesichert, die geplante Reform nicht von einem Tag auf den anderen umzusetzen. Über die Aussagen berichtete zuerst ZDFheute. Wörtlich sagte Merz: „Wir machen das nicht von einem Tag auf den anderen.“ Damit reagiert die Koalitionsspitze auf wochenlangen Streit zwischen Union und SPD über das Tempo der Reform.
Kommission empfiehlt Ende der Frührente ohne Abschläge
Grundlage der Debatte ist der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, den das Expertengremium am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben hat. Von den insgesamt 33 Empfehlungen sorgt vor allem ein Punkt für Unruhe: Die Kommission rät, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, umgangssprachlich als „Rente mit 63″ bekannt, vollständig zu streichen. Wer künftig vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchte, müsste dies demnach frühestens mit 64 Jahren tun und dabei Abschläge in Kauf nehmen. Details zu den aktuellen Altersgrenzen und Wartezeiten stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.
Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hatte den Bericht bereits am 2. Juli 2026 gewürdigt und angekündigt, sämtliche Empfehlungen als geschlossenes Gesamtpaket bis Ende des Jahres in ein Gesetz zu gießen. Damit widerspricht die Koalition ihrem eigenen Koalitionsvertrag, in dem ursprünglich stand, ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren solle auch künftig möglich bleiben.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Kanzler verspricht Übergangszeiten statt abruptem Schnitt
Bei der Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg hatte Merz zunächst mit deutlichen Worten für das Festhalten an der Rentenreform geworben, ohne eine konkrete Übergangsfrist zu nennen. Führende Politiker aus CDU und SPD betonten im Anschluss jedoch, man sei sich weitgehend einig, dass es Übergangs- und Härtefallregelungen geben müsse. Auch bei der Fraktionsklausur der Unions- und SPD-Fraktion in Münster stand das Thema Ende August auf der Tagesordnung. Fraktionschef Thorsten Frei (CDU/CSU) und Fraktionschef Matthias Miersch (SPD) suchten dort nach einer gemeinsamen Linie bei Rente und Pflege.
Merz begründete die Reform mit dem Ziel, Anreize zur Frühverrentung im künftigen Rentensystem abzubauen. Gleichzeitig verwies er auf den Vorschlag der Kommission selbst, wonach eine Übergangszeit notwendig sei, um Vertrauensschutz für Menschen zu gewährleisten, die ihre Lebensplanung bereits auf die bisherige Regelung ausgerichtet haben.
Wie lang könnte die Übergangsfrist ausfallen?
Über die genaue Dauer der Übergangsfrist gehen die Vorstellungen innerhalb der Koalition auseinander. Die sozialpolitische Sprecherin Verena Klose, die für die SPD in der Alterssicherungskommission saß, hält nach bisheriger Rechtsprechung eine Frist zwischen zwei und fünf Jahren für denkbar und bevorzugt den längeren Zeitraum. Der Vorsitzende der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, Pascal Reddig, hält dagegen fünf Jahre für zu lang und drängt auf eine zügigere Umsetzung.
| Diskutierte Übergangsfrist | Position | Mögliche Auswirkung |
|---|---|---|
| 2 Jahre | Junge Gruppe der Union | Schnellerer Wegfall, wenige Jahrgänge profitieren noch |
| 3 Jahre | Kompromissvorschlag | Mittlere Zahl an Jahrgängen mit Bestandsschutz |
| 5 Jahre | SPD-Sozialpolitikerin Klose | Mehr Jahrgänge behalten die Möglichkeit zum abschlagsfreien Ausstieg |
Feststeht bereits: Im laufenden Jahr können noch die Geburtsjahrgänge 1961 und 1962 die abschlagsfreie Frührente beantragen. Je nach endgültiger Länge der Übergangsfrist könnten auch spätere Jahrgänge noch in den Genuss der Regelung kommen.
Was eine spätere Frührente für den Geldbeutel bedeuten würde
Schon heute ist der vorzeitige Ausstieg faktisch erst ab 64 Jahren und 5 Monaten möglich, da die Altersgrenze seit Jahren schrittweise angehoben wird. Wer sich für einen früheren Eintritt in die Rente entscheidet, muss dauerhaft Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen. Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Größenordnung: Wer ein Jahr vor der individuell geltenden Altersgrenze aufhört zu arbeiten, verliert 3,6 Prozent der Rente auf Lebenszeit (12 Monate mal 0,3 Prozent). Bei zwei Jahren vorzeitigem Ausstieg wären es bereits 7,2 Prozent weniger Rente dauerhaft. Nach aktuellen Zahlen der Rentenversicherung beantragten im Jahr 2024 rund 262.400 Beschäftigte die abschlagsfreie Variante und erhielten im Schnitt 1.677 Euro monatliche Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Die wichtigsten Fragen zur Rente mit 63
Was ist mit „Rente mit 63″ konkret gemeint?
Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die einen abschlagsfreien Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren ermöglicht. Trotz des Namens liegt die tatsächliche Altersgrenze inzwischen bei über 64 Jahren, da sie seit Einführung 2014 schrittweise angehoben wurde.
Wann tritt die geplante Änderung in Kraft?
Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Die Koalition will das Reformpaket auf Basis der Kommissionsempfehlungen bis Ende 2026 gesetzlich verankern, wobei eine Übergangsfrist zwischen zwei und fünf Jahren diskutiert wird, bevor die Neuregelung vollständig greift.
Wer ist von den Plänen betroffen?
Betroffen wären künftige Neurentnerinnen und Neurentner, die einen frühzeitigen, abschlagsfreien Ausstieg planen. Wer bereits eine Frührente bezieht oder kurz vor dem Renteneintritt steht, soll nach bisherigem Diskussionsstand durch Bestandsschutz- und Härtefallregelungen abgesichert werden.
Kann die Frührente mit Abschlägen weiterhin beantragt werden?
Ja. Auch nach einer möglichen Streichung der abschlagsfreien Variante bliebe ein vorzeitiger Renteneintritt grundsätzlich möglich, dann jedoch mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat und einer angehobenen Mindestaltersgrenze.