Zwischen zwei und neun Milliarden Euro liegen auf deutschen Bankkonten, zu denen die Kreditinstitute seit Jahren keinen Kontakt mehr herstellen können, wie ein Bericht der Tagesschau zeigt. Nach der parlamentarischen Sommerpause nimmt der Bundestag die Beratungen wieder auf – für Erben und Sparer bleibt die Lage vorerst unverändert unklar.
Worum es geht: Geld ohne erkennbaren Besitzer
Im Fachjargon heißen sie „nachrichtenlose Konten“: Guthaben, bei denen die Bank seit Jahren keinen Kontakt mehr zum Inhaber oder zu dessen Erben herstellen kann. Die Schätzungen zur Gesamtsumme schwanken erheblich. Während das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen bundesweit von bis zu zwei Milliarden Euro ausgeht, taxiert der Verband Deutscher Erbenermittler das Volumen auf bis zu neun Milliarden Euro. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nennt eine Zwischensumme von rund 4,2 Milliarden Euro.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgehalten, dass dieses Geld künftig in einen sogenannten revolvierenden Fonds für soziale Innovationen fließen soll – ein dauerhafter Topf, aus dem sich gemeinwohlorientierte Projekte finanzieren lassen sollen. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Großbritannien, den USA, Kanada und Japan.
Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen
Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns als bevorzugte Quelle und erhalten Sie aktuelle Ratgeber und wichtige Updates zu Themen wie Bürgergeld, Rente und Pflege noch schneller.
👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Aktueller Stand: Kein Gesetzentwurf, aber ein wiederholtes Bekenntnis
Ein fertiger Gesetzentwurf für den geplanten Fonds liegt weiterhin nicht vor. Die Bundesregierung hat ihre Absicht jedoch in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im März 2026 erneut bestätigt: Man verfolge „einen weitergehenden Ansatz“ und wolle Gelder aus allen nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds bündeln.
Parallel dazu läuft ein zweites, deutlich engeres Gesetzgebungsverfahren: Ein vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf (Drucksache 21/1396) soll Kreditinstitute verpflichten, unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zu veröffentlichen, damit Erben es einfacher finden. Dieses Vorhaben befindet sich in den zuständigen Ausschüssen. Der große Fonds-Plan selbst steckt laut Bundesregierung weiterhin in der „Konzeptionsphase“ – ein Zeitplan für ein umfassendes Gesetz fehlt auch nach der Sommerpause 2026.
Bankenverband warnt: Eigentumsrecht in Gefahr
Der Deutsche Bankenverband äußert deutliche Bedenken. Chefjustiziar Thorsten Höche kritisiert, dass es bislang keine gesetzliche Regelung dafür gebe, ab welchem Zeitraum ein Konto überhaupt als „nachrichtenlos“ gilt und der Staat darauf zugreifen dürfte. Sein zentraler Einwand: Ein solcher Zugriff könnte das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht berühren, insbesondere wenn später doch noch Erben auftauchen.
Heute gilt: Banken müssen ausgebuchte Altguthaben nach einer längeren Frist als eigenen Gewinn versteuern, bleiben aber verpflichtet, das Geld auszuzahlen, sobald sich Berechtigte melden. Ob ein vergleichbarer Rückforderungsanspruch auch gegenüber einem staatlichen Fonds bestehen würde, ist bislang ungeklärt – das treibt Verbraucherschützer und Kreditwirtschaft gleichermaßen um.
Internationale Vorbilder: So gehen andere Länder vor
Deutschland wäre mit einem solchen Modell nicht allein. Mehrere Industriestaaten haben bereits vergleichbare Regelungen etabliert.
| Land | Modell | Frist bis zum Zugriff |
|---|---|---|
| Großbritannien | Staatlich organisierte Förderbank für soziale Projekte | rund 15 Jahre |
| USA | Bundesstaatliche „Unclaimed Property“-Programme | je nach Bundesstaat unterschiedlich |
| Kanada | Zentrales Register mit Weiterleitung an die Staatskasse | mehrere Jahre Inaktivität |
| Japan | Nutzung ruhender Gelder für gemeinnützige Zwecke | gesetzlich geregelt |
| Deutschland (geplant) | Revolvierender Fonds für soziale Innovationen | noch nicht gesetzlich definiert |
Droht auch der Zugriff auf normale Sparkonten?
Diese Sorge treibt viele Bankkunden um – die Antwort nach aktuellem Stand lautet klar: Nein. Betroffen wären ausschließlich Konten, auf die über sehr lange Zeit niemand zugreift und bei denen keine erreichbaren Berechtigten mehr existieren. Reguläre, aktiv genutzte Girokonten und Sparguthaben fallen nicht unter die Pläne.
Mehrere rechtliche Schutzmechanismen bleiben zudem unberührt: Das Eigentumsgrundrecht aus Artikel 14 Grundgesetz setzt hohe Hürden für staatliche Eingriffe, und über Pfändungsschutzkonten bleibt ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag auch bei Gläubigerzugriffen unpfändbar. Aktuelle Freigrenzen veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz regelmäßig in seiner Bekanntmachung zur Pfändungstabelle.
Was Kontoinhaber und Erben jetzt tun können
Wer alte Sparbücher, Kinderkonten oder Konten aus Ausbildungszeiten besitzt, kann diese aktiv prüfen, um zu vermeiden, dass sie irgendwann als „nachrichtenlos“ eingestuft werden. Dazu gehört, alte Unterlagen zu sichten, Banken bei Umzug oder Namensänderung aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen und im Erbfall gezielt bei allen bekannten Kreditinstituten nachzufragen. Verbraucherzentralen weisen zudem darauf hin, dass sich Erben auch an frühere Steuerberater oder Rechtsanwälte des Verstorbenen wenden können, um Hinweise auf mögliche Konten zu erhalten.
Häufige Fragen zu nachrichtenlosen Konten
Was genau ist ein nachrichtenloses Konto?
Ein Konto gilt als nachrichtenlos, wenn zu den Inhabern oder Berechtigten seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht – etwa weil Post unzustellbar ist oder die Bank keine Reaktion mehr erhält. Nach Ablauf einer festgelegten Frist müssen Banken solche Guthaben steuerlich ausbuchen.
Ist ein aktives Girokonto von den Fonds-Plänen betroffen?
Nein. Die Pläne betreffen ausschließlich Konten, bei denen über sehr lange Zeit keinerlei Kontakt oder Bewegung stattgefunden hat und keine erreichbaren Berechtigten mehr existieren. Aktiv genutzte Girokonten und Sparguthaben bleiben unberührt.
Was passiert mit nachrichtenlosen Konten, solange es kein neues Gesetz gibt?
Ohne gesetzliche Regelung bleiben ausgebuchte Altguthaben rechtlich beim jeweiligen Kreditinstitut. Banken müssen sie zwar versteuern, sind aber weiterhin verpflichtet, das Geld auszuzahlen, sobald sich rechtmäßige Erben oder Berechtigte melden.
Wann könnte ein Gesetz zum revolvierenden Fonds kommen?
Ein konkreter Zeitplan existiert bislang nicht. Die Bundesregierung bezeichnet das Vorhaben selbst als in der „Konzeptionsphase“ befindlich. Das engere Erben-Gesetz zur Veröffentlichung unbekannten Vermögens ist weiter fortgeschritten, befindet sich aber ebenfalls noch in der parlamentarischen Beratung.