Trotz Grundsicherungsreform: Bundeshaushalt 2027 sieht fast eine Milliarde Euro mehr für Arbeitslose vor

Stand:

Autor: Experte:

Fünf Monate nach dem Start der neuen Grundsicherung zeigt der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027, dass die erhofften Einsparungen bislang ausbleiben. Weil die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit schrumpfen, plant der Bund ein deutlich höheres Darlehen an die Behörde. Unterm Strich steigen die Gesamtkosten für Arbeitslose trotz schärferer Regeln.

Woher die zusätzliche Milliarde kommt

Im Kabinettsentwurf für den Haushalt 2027 sind für die Grundsicherung für Arbeitsuchende rund 50,81 Milliarden Euro eingeplant, minimal weniger als die 51,02 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Auf den ersten Blick wirkt das wie ein kleiner Spareffekt der im Sommer eingeführten Reform. Der eigentliche Kostentreiber liegt jedoch an anderer Stelle: dem Darlehen, das der Bund der Bundesagentur für Arbeit (BA) gewähren muss, damit diese ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann.

Dieses Darlehen wächst von 3,97 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 5,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 – ein Plus von 1,23 Milliarden Euro beziehungsweise rund 31 Prozent. Werden beide Positionen zusammengerechnet, steigen die geplanten Gesamtausgaben für Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung von 54,99 Milliarden Euro auf 56,01 Milliarden Euro. Macht unter dem Strich ein Plus von gut einer Milliarde Euro, obwohl die Reform eigentlich das Gegenteil bewirken sollte.

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns als bevorzugte Quelle und erhalten Sie aktuelle Ratgeber und wichtige Updates zu Themen wie Bürgergeld, Rente und Pflege noch schneller.

👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)

Warum die Bundesagentur für Arbeit mehr Geld braucht

Anders als die Grundsicherung wird das Arbeitslosengeld I aus Beiträgen der Versicherten finanziert. Reichen diese Beiträge nicht aus, um die Ausgaben zu decken, muss der Bund mit einem Darlehen einspringen. Genau das ist für 2027 vorgesehen. Der Regierungsentwurf sieht darüber hinaus einen Finanzrahmen von bis zu zwölf Milliarden Euro für unterjährige Liquiditätshilfen vor, falls die Mittel der BA während des Jahres nicht ausreichen sollten. Offen ist bislang, ob selbst diese Summe am Ende genügt – die Bundesagentur für Arbeit hat ihre eigene Haushaltsplanung noch nicht endgültig abgeschlossen.

Was sich durch die Reform überhaupt geändert hat

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Grundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das der Bundestag am 5. März 2026 mit 320 gegen 268 Stimmen beschlossen hat. Der Bundesrat billigte das Gesetz am 27. März 2026 abschließend. Kernstück der Reform ist die Rückkehr zum sogenannten Vermittlungsvorrang: Bevor Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen greifen, prüfen die Jobcenter zunächst, ob eine unmittelbare Vermittlung in Arbeit möglich ist. Hinzu kommen schärfere Sanktionen bei verpassten Terminen, eine gedeckelte Übernahme der Kosten der Unterkunft und das Ende der bisherigen zwölfmonatigen Vermögens-Karenzzeit.

Am laufenden Regelbedarf ändert die Reform zunächst nichts. Er liegt für Alleinstehende weiterhin bei 563 Euro monatlich, da für 2026 keine Anpassung vorgenommen wurde. Eine automatische Neuberechnung ist gesetzlich erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Kritik: Wenig Substanz bei den versprochenen Einsparungen

Schon bei der Verabschiedung des Haushalts 2026 hatte es Streit über die tatsächliche Sparwirkung gegeben. Die AfD-Haushaltspolitikerin Ulrike Schielke-Ziesing warf der Bundesregierung vor, auf dem Papier zwar 1,5 Milliarden Euro beim Bürgergeld einzusparen, diese Summe aber vor allem durch Verweise auf den sogenannten Jobturbo und den Rechtskreiswechsel neu ankommender ukrainischer Geflüchteter zu erzielen. Gewerkschaften und Teile der SPD-Basis hatten die Reform zudem grundsätzlich kritisiert; DGB-Chefin Yasmin Fahimi wies wiederholt den Vorwurf eines „massenhaften“ Missbrauchs beim Bürgergeld zurück, mit dem die Reform politisch begründet worden war.

Der Haushalt 2027 im Überblick

Position20262027 (Entwurf)Veränderung
Grundsicherung für Arbeitsuchende51,02 Mrd. Euro50,81 Mrd. Euro−0,21 Mrd. Euro
Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit3,97 Mrd. Euro5,2 Mrd. Euro+1,23 Mrd. Euro
Summe Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung54,99 Mrd. Euro56,01 Mrd. Euro+1,02 Mrd. Euro
Gesamtetat Arbeit und Soziales (Einzelplan 11)197,34 Mrd. Euro201,46 Mrd. Euro+4,12 Mrd. Euro

Der Gesamthaushalt des Bundes für 2027 umfasst nach dem Regierungsentwurf rund 555,4 Milliarden Euro. Der Etat für Arbeit und Soziales bleibt damit mit Abstand der größte Einzelplan und macht rund 36 Prozent aller Bundesausgaben aus.

Häufige Fragen zum Haushalt 2027 und der Grundsicherung

Warum steigen die Ausgaben für Arbeitslose trotz der Reform?

Die Grundsicherung selbst wird 2027 sogar leicht günstiger geplant. Der Anstieg entsteht durch ein separates Darlehen des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit, das die Finanzierungslücke beim beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld I schließen soll.

Was bedeutet das Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit konkret?

Weil die eingezahlten Versicherungsbeiträge derzeit nicht ausreichen, um alle Leistungen zu decken, springt der Bund mit einem zinsgünstigen Darlehen ein. Es handelt sich nicht um einen verlorenen Zuschuss, sondern um eine Kreditlinie, die grundsätzlich zurückgezahlt werden soll.

Ändert sich der Regelsatz für Grundsicherungsempfänger 2027?

Nein, jedenfalls nicht automatisch. Der Regelbedarf für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro monatlich, da für 2026 keine Anpassung erfolgte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Neuberechnung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Ist der Haushaltsentwurf 2027 schon endgültig beschlossen?

Nein. Es handelt sich um den Regierungsentwurf, der nun in die parlamentarischen Beratungen im Bundestag geht. Wie in den Vorjahren sind Änderungen im Rahmen der Ausschussberatungen möglich, bevor der Bundestag den endgültigen Haushalt beschließt.

Quellenangaben

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.