Wer zum Monatsende kaum noch Geld auf dem Konto hat, nutzt beim Onlinekauf oft die Option „Später bezahlen“. Ab dem 20. November wird das schwieriger: Dann gelten auch Ratenkäufe und Kleinkredite bis 200 Euro als Verbraucherkredite, samt Bonitätsprüfung. Für Haushalte, deren Regelsatz seit 2024 bei 563 Euro stagniert, kann damit ein gewohnter Puffer wegfallen.
Was sich am 20. November rechtlich ändert
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 17. April 2026 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt vom 18. Mai 2026, angewendet wird es grundsätzlich ab dem 20. November 2026. Einzelne Teile des Gesetzes, etwa zur E-Auto-Förderung, gelten schon seit dem Frühjahr. Der Verbraucherkreditteil startet erst im November.
Hintergrund ist eine EU-Vorgabe. Bislang waren Kleinkredite unter 200 Euro, zinsfreie Ratenkäufe und Zahlungsaufschübe von bis zu drei Monaten weitgehend vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen. Genau diese Lücke schließt das neue Recht. Einbezogen werden Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit höchstens drei Monaten Laufzeit und „Buy now, pay later“-Modelle. Eine Ausnahme setzte der Bundestag im Verfahren noch durch: Debitkarten mit Zahlungsaufschub bleiben außen vor.
Laufende Verträge sind nicht betroffen. Die neuen Regeln gelten für Kreditverträge, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden. Wer also im Oktober eine Bestellung in drei Raten aufgeteilt hat, zahlt diese nach den bisherigen Bedingungen ab.
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Bonitätsprüfung auch beim Einkauf für 40 Euro
Die spürbarste Änderung betrifft den Bezahlvorgang selbst. Anbieter müssen vor Vertragsschluss eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen, und zwar unabhängig von der Höhe des Betrags. Bisher lief „Später bezahlen“ bei vielen Shops ohne vergleichbare Prüfung durch.
Dabei schauen die Anbieter nicht nur auf die aktuelle Bestellung. Bei „Buy now, pay later“ müssen bestehende Verbindlichkeiten des Kunden berücksichtigt werden. Wer bei mehreren Diensten gleichzeitig offene Raten hat, fällt bei der nächsten Anfrage eher durch. Laut einer Erhebung der Finanzaufsicht BaFin, über die netzwelt berichtet, hatten 2025 rund 12 Prozent der befragten BNPL-Nutzer mehr als 500 Euro Schulden angehäuft.
Neu ist auch eine Begründungspflicht. Unternehmen müssen offenlegen können, warum jemand einen Kredit bekommt oder nicht, auch wenn die Entscheidung automatisiert fällt. Die Daten dazu müssen dokumentiert werden. Begleitend wurde das Bundesdatenschutzgesetz angepasst. Die neuen Vorgaben zum Scoring treten ebenfalls am 20. November 2026 in Kraft.
Was das für Menschen mit Grundsicherungsgeld bedeutet
Die neuen Kreditregeln treffen auf eine angespannte Lage. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro, Partner 506 Euro. Wie es 2027 weitergeht, ist offen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit einer weiteren Nullrunde.
Ein Beispiel zeigt, wie sich die Prüfung im Alltag auswirken kann. Eine alleinstehende Leistungsbezieherin hat Anfang November zwei Ratenkäufe laufen: eine Winterjacke für 72 Euro und einen Wasserkocher samt Toaster für 54 Euro, beides in drei Monatsraten. Ende November bestellt sie Schulschuhe für ihren Sohn für 46 Euro und wählt wieder „Später bezahlen“. Nach altem Recht wäre dieser Kauf in vielen Fällen ohne Weiteres durchgegangen. Ab dem 20. November muss der Anbieter die offenen Raten bei seiner Prüfung einbeziehen. Er kann den Ratenkauf ablehnen, dann bleibt nur die Zahlung sofort.
Wie Sozialleistungen in die Rechnung einfließen, lässt das Gesetz teilweise offen. Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) kritisierte in einer Stellungnahme, dass das neue Gesetz die Einbeziehung anderer Einnahmen und Ausgaben weniger klar regelt als die Berücksichtigung bestehender BNPL-Kredite. Wie streng einzelne Anbieter Haushalte mit niedrigem Einkommen bewerten, wird sich erst in der Praxis zeigen. Das sieht auch Stiftung Warentest so: Wie die Anbieter die Vorgaben konkret umsetzen, zeige sich erst nach dem 20. November.
Für unaufschiebbare Anschaffungen wie eine kaputte Waschmaschine gibt es unabhängig davon den Weg über ein Darlehen des Jobcenters nach § 24 SGB II. Dieses Darlehen wird später in kleinen Beträgen mit dem Regelsatz verrechnet.
Neue Rechte bei Zahlungsproblemen und beim Widerruf
Das Gesetz bringt nicht nur Hürden. Anbieter müssen Verbrauchern in Zahlungsschwierigkeiten entgegenkommen und strengere Datenschutzregeln einhalten. Für die neu erfassten Zahlarten gelten Pflichtinformationen und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Vor dem Kauf muss also klar erkennbar sein, was der Aufschub kostet und was bei verspäteter Zahlung passiert.
Bei klassischen Krediten ändert sich ebenfalls etwas. Das sogenannte ewige Widerrufsrecht entfällt, und für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen reicht künftig die Textform. Für Girokonten mit Überziehungsmöglichkeit regeln die Paragrafen 504 und 505 BGB neue Pflichten. Ausführliche Informationen zum Verfahren stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereit.
| Zahlungsform | Bis 19. November 2026 | Ab 20. November 2026 |
|---|---|---|
| Kleinkredit unter 200 Euro | weitgehend ausgenommen | Verbraucherkredit mit Bonitätsprüfung |
| Zinsfreier Ratenkauf (0 %) | weitgehend ausgenommen | Verbraucherkredit mit Bonitätsprüfung |
| „Später bezahlen“ bis drei Monate | weitgehend ausgenommen | Verbraucherkredit mit Bonitätsprüfung |
| Debitkarte mit Zahlungsaufschub | ausgenommen | weiterhin ausgenommen |
| Bereits laufende Ratenverträge | altes Recht | weiterhin altes Recht |
Häufige Fragen zu den neuen Kreditregeln
Gelten die neuen Regeln auch für Ratenkäufe, die vor dem 20. November abgeschlossen wurden?
Nein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 bestanden, gilt das alte Recht weiter.
Ist der normale Kauf auf Rechnung jetzt ebenfalls ein Kredit?
Nicht in jedem Fall. Nach Einschätzung des Händlerbunds liegt kein Verbraucherdarlehen und damit auch keine Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung vor, wenn das Risiko für Verbraucher geringer ist, etwa bei einem kurzen, kostenlosen Zahlungsziel direkt beim Händler. Läuft die Zahlung über einen Finanzdienstleister mit Gebühren oder Raten, greift das neue Recht in der Regel.
Spielt das Grundsicherungsgeld bei der Bonitätsprüfung eine Rolle?
Anbieter prüfen Einkommen und bestehende Verpflichtungen. Wie Sozialleistungen dabei gewichtet werden, schreibt das Gesetz nicht im Detail vor. Fest steht nur, dass offene Raten aus anderen „Später bezahlen“-Käufen berücksichtigt werden müssen.
Was passiert, wenn ein Anbieter den Ratenkauf ablehnt?
Der Kauf ist dann nur mit einer anderen Zahlungsart möglich. Der Anbieter muss die Gründe für seine Entscheidung nachvollziehbar machen können, auch bei automatisierten Verfahren. Auf den Leistungsbezug beim Jobcenter hat eine Ablehnung keine Auswirkung.
Einschätzung der Redaktion
Die Reform ist richtig, kommt aber bei den Ärmsten mit einer harten Kehrseite an. „Später bezahlen“ war für viele Haushalte mit Grundsicherungsgeld nie ein Lifestyle-Produkt, sondern ein Notbehelf, um die letzte Woche des Monats zu überbrücken. Dass Anbieter künftig hinschauen müssen, bevor sie jemandem die vierte offene Rate gewähren, schützt vor Schuldenspiralen. Wer aber Schuhe für sein Kind braucht und abgelehnt wird, hat das Problem nur verschoben. Solange der Regelsatz seit fast drei Jahren bei 563 Euro feststeckt und für größere Anschaffungen nur das rückzahlbare Jobcenter-Darlehen bleibt, schließt der Gesetzgeber eine Lücke und lässt eine andere offen. Konsequent wäre, parallel über einmalige Beihilfen für Kleidung und Haushaltsgeräte zu sprechen.