Ab dem 20. November 2026 gelten die Schutzregeln des Verbraucherkreditrechts auch für Kleinkredite bis 200 Euro, zinsfreie Finanzierungen und „Buy now, pay later“, wie die Bundesregierung mitteilt. Gerade wer mit knappem Budget größere Anschaffungen in Raten zerlegt, ist davon betroffen. Die Änderungen im November 2026 reichen aber weiter, bis zu Krankenkasse und Autoversicherung.
Ratenkäufe ab 20. November: Kreditprüfung auch bei kleinen Beträgen
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 wurde am 18. Mai 2026 verkündet. Ein Teil, die Rechtsgrundlage für die E-Auto-Förderung, gilt schon. Die Regeln zum Verbraucherkredit treten am 20. November 2026 in Kraft.
Ab diesem Tag fallen Finanzierungen unter das Verbraucherdarlehensrecht, die bisher außen vor blieben: Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit höchstens drei Monaten Laufzeit und viele Zahlpläne im Onlinehandel. Anbieter müssen vorab die Kreditwürdigkeit prüfen und ausführlicher informieren. Läuft die Prüfung automatisiert, können Verbraucher verlangen, dass ein Mensch sie nachprüft. Debitkarten mit Zahlungsaufschub hat der Bundestag ausgenommen.
Für Geringverdiener und Leistungsberechtigte hat das zwei Seiten. Die Prüfung kann verhindern, dass sich mehrere kleine Raten unbemerkt stapeln. Die Prüfung kann aber auch dazu führen, dass die Finanzierung einer Waschmaschine scheitert, die früher per Klick zustande kam.
Ihre Meinung ist gefragt:
Finden Sie es richtig, dass ab dem 20. November auch kleine Ratenkäufe eine Prüfung der Kreditwürdigkeit voraussetzen?
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)
Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.
Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!
Das sogenannte ewige Widerrufsrecht fällt weg. Bei fehlerhaften Angaben endet die Widerrufsfrist künftig spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Die Grenzen für sittenwidrig hohe Zinsen, bisher von Gerichten entwickelt, stehen jetzt im Gesetz.
Zusatzbeitrag 2027: Durchschnitt bei 2,9 Prozent, Kassenbeitrag offen
Der GKV-Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 für 2027 einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von unverändert 2,9 Prozent ermittelt. Er erwartet Ausgaben der Kassen von 378,1 Milliarden Euro. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Wert bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekannt geben (Stand: 24. Oktober 2026 noch nicht erfolgt).
Der Durchschnitt ist ein Orientierungswert. Welchen Satz eine Kasse tatsächlich verlangt, beschließt sie selbst. Ein Rechenbeispiel: Hebt eine Kasse den Zusatzbeitrag von 2,9 auf 3,3 Prozent an, trägt ein Beschäftigter mit 2.800 Euro brutto die Hälfte, also 0,2 Prozentpunkte. Das sind 5,60 Euro im Monat oder 67,20 Euro im Jahr. Bei einer Rente von 1.400 Euro sind es 2,80 Euro monatlich, weil die Rentenversicherung die andere Hälfte übernimmt.
Krankenkasse wechseln: Wahlerklärung bis Ende Januar
Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, können Mitglieder nach § 175 SGB V bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem der höhere Satz gilt. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 muss die Wahlerklärung bei der neuen Kasse also bis 31. Januar 2027 vorliegen. Die übliche Bindung von zwölf Monaten greift dann nicht.
Der eigentliche Wechsel folgt zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Wer im Januar wählt, ist ab 1. April bei der neuen Kasse und zahlt bis dahin den erhöhten Satz. Die Kündigung bei der alten Kasse erledigt die neue per elektronischer Meldung. Eine Pflicht, Mitglieder per Brief auf eine Erhöhung hinzuweisen, enthält die geltende Fassung der Vorschrift nicht mehr.
Lohnsteuer-Freibetrag 2027: Antrag ab 1. November
Laut § 39a EStG beginnt die Antragsfrist am 1. November des Vorjahres. Für 2027 nimmt das Finanzamt Anträge also ab dem 1. November 2026 an. Die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen müssen zusammen über 600 Euro liegen. Werbungskosten zählen nur, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Der Freibetrag senkt den Lohn, von dem Steuer einbehalten wird. Bei 1.800 Euro im Jahr sinkt der steuerpflichtige Monatslohn um 150 Euro. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz bei 25 Prozent, bleiben rund 37,50 Euro mehr netto im Monat. Mit einem Freibetrag wird in der Regel eine Steuererklärung Pflicht.
Kfz-Versicherung: Kündigung muss am 30. November vorliegen
Viele Kfz-Verträge enden am 31. Dezember und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung muss dann bis 30. November 2026 beim Versicherer eingegangen sein, das Absendedatum zählt nicht. Bei anderem Vertragsablauf gelten andere Termine.
Altersvorsorgedepot und Euro 7 wirken erst später
Das neue Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Prozent Zulage, auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro 25 Prozent, höchstens also 540 Euro. Bei 100 Euro im Monat sind das 390 Euro: 180 Euro auf die ersten 360 Euro und 210 Euro auf die übrigen 840 Euro. Die Kosten im Standarddepot sind auf 1,0 Prozent gedeckelt.
Euro 7 gilt ab 29. November 2026 für neu typgenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, ab 29. November 2027 für alle Neuwagen dieser Klassen. Bereits zugelassene Autos müssen nicht nachgerüstet werden.
Die Stichtage im Überblick
| Datum | Änderung | Stand |
|---|---|---|
| 1. November 2026 | Antragsstart Lohnsteuer-Freibetrag 2027 | § 39a EStG |
| bis 1. November 2026 | Festlegung durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2027 | Prognose 2,9 %, Festlegung ausstehend |
| 20. November 2026 | Kreditrecht für Kleinkredite und Ratenkäufe | Gesetz verkündet am 18. Mai 2026 |
| 29. November 2026 | Euro 7 für neue Fahrzeugtypen | EU-Verordnung 2024/1257 |
| 30. November 2026 | Eingang Kfz-Kündigung bei Ablauf 31.12. | vertragsabhängig |
| 1. Januar 2027 | Start Altersvorsorgedepot | Gesetz seit Mai 2026 in Kraft |
| 31. Januar 2027 | Wahlerklärung nach Kassenerhöhung zum 1.1. | § 175 SGB V |
Häufige Fragen zu den Änderungen im November 2026
Wer zahlt den Zusatzbeitrag bei der neuen Grundsicherung?
Für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende trägt der Bund die Krankenkassenbeiträge. Angesetzt wird dabei der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Eine Erhöhung der eigenen Kasse belastet die Leistungsberechtigten deshalb nicht direkt.
Wie lange gilt ein Lohnsteuer-Freibetrag?
Ein Freibetrag kann für bis zu zwei Kalenderjahre eingetragen werden. Verbessern sich die Verhältnisse, lässt er sich ändern. Verschlechtern sie sich, muss das Finanzamt umgehend informiert werden.
Wie viel Kinderzulage gibt es beim Altersvorsorgedepot?
Die volle Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr. Sie wird laut Bundesregierung bereits bei einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat gezahlt. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig zusätzlich 200 Euro.
Was gilt, wenn die Kfz-Versicherung den Beitrag erhöht?
Steigt der Beitrag ohne bessere Leistung, besteht nach § 40 Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt einen Monat ab Zugang der Mitteilung, unabhängig vom 30. November.
Einschätzung der Redaktion
Der Kreditschutz für kleine Ratenkäufe schließt eine echte Lücke. Zahlpläne im Onlinehandel sind gerade für Menschen mit Grundsicherung oder kleiner Rente oft der einzige Weg zu einer größeren Anschaffung, und genau dort stapeln sich Raten schnell. Eine Bonitätsprüfung kann davor schützen. Wer abgelehnt wird, hat das Problem mit der kaputten Waschmaschine aber weiterhin. Deshalb müssen Jobcenter und Sozialämter Darlehen für unabweisbare Bedarfe zügig bewilligen. Beim Zusatzbeitrag ist der Wegfall der Briefpflicht ein Rückschritt: Ältere Versicherte ohne Internet erfahren von Erhöhungen künftig womöglich erst über den Kontoauszug.