Lohnt mehr als neue Grundsicherung: Vollzeitarbeit zum Mindestlohn! – Neue Studie!

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Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat nach einer neuen WSI-Studie deutlich mehr Einkommen als ein vergleichbarer Haushalt ohne Erwerbsarbeit mit Bezug von Grundsicherung. Für Alleinstehende beträgt der Vorsprung im Bundesdurchschnitt rund 623 Euro monatlich. Bei den untersuchten Familienhaushalten fällt er höher aus. Allerdings setzen die Berechnungen voraus, dass zustehende ergänzende Sozialleistungen auch genutzt werden; individuelle Fahrtkosten sind nicht berücksichtigt.

Wie viel mehr Geld bringt eine Vollzeitstelle zum Mindestlohn?

In den drei untersuchten Haushaltskonstellationen liegt der monatliche Einkommensvorteil durch Vollzeitarbeit im Bundesdurchschnitt zwischen 623 und 757 Euro. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichte die Ergebnisse am 27. Oktober 2026. Berechnet haben die Forscher Eric Seils und Helge Emmler jeweils eine Wochenarbeitszeit von 38,19 Stunden.

Haushalt im WSI-ModellMonatlicher Vorteil durch Vollzeitarbeit
Alleinstehende Personrund 623 Euro
Alleinerziehende Person mit fünfjährigem Kindrund 757 Euro
Ehepaar mit Kindern von fünf und 14 Jahren, ein Elternteil arbeitetrund 749 Euro

Die Zahlen vergleichen das verfügbare Haushaltseinkommen einschließlich berücksichtigter Sozialleistungen. Sie sind keine garantierten individuellen Nettovorteile.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde. Im Single-Modell ergeben sich daraus 2.300,31 Euro Monatsbrutto und nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen rund 1.653 Euro. Dem stehen bei Grundsicherungsbezug 563 Euro Regelbedarf und durchschnittlich 467,37 Euro anerkannte Unterkunftskosten gegenüber: zusammen rund 1.030 Euro.

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Warum zählen Wohngeld und Kinderzuschlag mit?

Ergänzende Sozialleistungen gehören zum Vergleich, weil auch Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen Ansprüche haben können. Ein bloßer Vergleich von Nettolohn und Grundsicherung würde deshalb mögliche Haushaltseinnahmen ausblenden. Das WSI berücksichtigt je nach Haushaltskonstellation insbesondere Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss.

Bei der untersuchten Alleinerziehenden ergeben sich dadurch durchschnittlich rund 2.564 Euro verfügbares Haushaltseinkommen. Beim Ehepaar mit zwei Kindern sind es rund 3.535 Euro. Diese Summen sind also nicht mit dem Nettolohn einer einzelnen Person gleichzusetzen.

Für Familien ist die Antragstellung entscheidend: Kinderzuschlag zahlt die Familienkasse nicht automatisch zusammen mit dem Kindergeld. Er muss gesondert beantragt werden. Benötigt werden insbesondere Einkommensnachweise sowie Angaben zu Vermögen und Wohnkosten.

Warum bleibt in teuren Wohnorten weniger Abstand?

Hohe Wohnkosten verkleinern in den Modellrechnungen den Einkommensvorteil einer Mindestlohnbeschäftigung. Die Studie verwendet regionale Daten zu den anerkannten Unterkunftskosten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Für Alleinstehende reicht der Abstand beispielsweise von rund 404 Euro im Landkreis München bis rund 755 Euro im Landkreis Nordhausen.

Die Miete muss auf beiden Seiten des Vergleichs berücksichtigt werden. Wer beim Erwerbseinkommen Wohnkosten abzieht, muss dies auch beim Grundsicherungshaushalt tun. Dessen Unterkunftsleistung ist schließlich für das Wohnen bestimmt und steht nicht zusätzlich für Lebensmittel oder andere Ausgaben bereit.

Was sagt die Studie über die neue Grundsicherung aus?

Die Untersuchung berücksichtigt nach Angaben des WSI den Rechtsstand nach der Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung. Deren wesentliche Änderungen traten am 1. Juli 2026 in Kraft. Die Geldleistung heißt seitdem Grundsicherungsgeld; die Studie bezieht sich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Gegenüber 2025 ist der durchschnittliche Lohnabstand laut WSI leicht gewachsen: Der Mindestlohn stieg, während die Regelbedarfe unverändert blieben. Daraus folgt aber keine Aussage, dass jeder Mensch eine Vollzeitstelle aufnehmen kann oder dass jede zusätzliche Arbeitsstunde denselben finanziellen Vorteil bringt. Untersucht werden konkrete Modellhaushalte bei Vollzeitbeschäftigung.

FAQ: Arbeit lohnt mehr als Grundsicherung

Sind die 623 Euro ein zusätzlicher staatlicher Zuschuss?

Nein. Die 623 Euro bezeichnen den durchschnittlichen Einkommensunterschied zwischen den beiden berechneten Lebenssituationen eines Singles. Es handelt sich nicht um eine eigene Leistung.

Wurden Fahrtkosten zur Arbeit abgezogen?

Nein. Mangels systematischer Daten berücksichtigt das WSI individuelle Arbeitswege nicht. Solche Ausgaben können den persönlichen Vorteil verringern.

Ist der Rundfunkbeitrag berücksichtigt?

Das WSI nennt eine zusätzliche Vergleichsrechnung: Nach Abzug von 18,36 Euro Rundfunkbeitrag sinkt der durchschnittliche Single-Vorteil von rund 623 auf rund 604 Euro.

Welche Einkommensnachweise verlangt die Familienkasse?

Für den Kinderzuschlag müssen Eltern grundsätzlich das Einkommen der sechs Monate vor der Antragstellung nachweisen. Bei einem Antrag im Oktober betrifft das April bis September.

Fazit vom Arbeits- und Sozialrechtsexperten

Ass. jur. Peter Kosick, Experte für Sozial- und Arbeitsrecht, fasst abschließend zusammen: „Vollzeitarbeit zum Mindestlohn führt in den untersuchten Haushalten zu einem höheren verfügbaren Einkommen als Grundsicherung ohne Erwerbsarbeit. Für die persönliche Rechnung zählen jedoch die tatsächlichen Wohn- und Arbeitskosten sowie ergänzende Ansprüche. Gerade Familien sollten deshalb mögliche Zusatzleistungen prüfen und erforderliche Anträge stellen.“

Quellen

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