Erwerbsminderungsrente: Was das ist und wer Anspruch hat?

Liegt eine Erwerbsminderung vor, so kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Wir erklären in unserem Beitrag, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche weiteren Leistungen neben der EM-Rente beantragt werden können.

Wann kann man eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen? Wie hoch ist die EM-Rente?
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Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Menschen erhalten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren bisherigen Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben.

Doch wann genau besteht ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was ist der Unterschied zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderung?

All diese Fragen beantworten wir in unserem Artikel.

Arten der Erwerbsminderungsrente

Wann kann man eine Erwerbsminderungsrente beantragen?

Welche Voraussetzungen müssen für eine Erwerbsminderungsrene (EM-Rente) erfüllt sein? Wie viel Geld gibt es?

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

  • Volle Erwerbsminderungsrente

Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

  • Teilweise Erwerbsminderungsrente

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn der Versicherte zwar noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Anspruchsvoraussetzungen

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestversicherungszeit

Der Versicherte muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies ist die allgemeine Wartezeit. Als Wartezeit zählen auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Krankheit und Arbeitslosigkeit – soweit es sich um Pflichtbeitragszeiten handelt.

  • Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden. Dabei wird geprüft, ob der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen eine Erwerbstätigkeit ausüben kann. Es kommt bei der Frage, wie lange eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann, kommt es nicht auf den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf an, sondern es ist jede Art von Erwerbstätigkeit maßgebend.

Das ärztliche Gutachten wird durch den medizinischen Dienst der Rentenkasse erstellt. Das geschieht meist auf der Basis von Akten und den eingereichten Unterlagen, insbesondere auch Stellungnahmen von behandelnden Fachärzten.

Dauer der EM-Rente

Die Erwerbsminderungsrente kann erst ab dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Sie wird immer nur auf Zeit gewährt,  ist also befristet. 4 Monate vor Fristablauf sollte ein neuer Antrag auf Verlängerung der EM-Rente gestellt werden.

Berechnung der Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird nach dem sogenannten Rentenartfaktor berechnet. Dieser Faktor hängt von der Art der Erwerbsminderung, der Höhe der bisherigen Einkünfte und der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge ab. Außerdem spielt die Zurechnungszeit eine Rolle. Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Zeitspanne, in der der Versicherte als erwerbsfähig angenommen wird. Sie wird bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt.

Es werden also die vorhandenen Renten-Entgeltpunkt addiert und der Durchschnitt des Verdienst der letzten 5 Jahre gebildet. Dann wird (fiktiv) davon ausgegangen, dass man mit dem Durchschnittsverdienst bis zum Erreichen der regulären Altersrente gearbeitet habe (Zurechnungszeit). Von diesem fiktiven Verdienst werden gleichfalls Rentenentgeltpunkte berechnet. Diese werden mit den Entgeltpunkten vor Eintritt der Erwerbsminderung addiert. Aus der Summe wird die Höhe der EM-Rente berechnet.

Höhere Zurechnungszeit bei EM-Rente

Seit 2019 wurde die Erwerbsminderungsrente verbessert. Es wird nun so berechnet, als habe man länger gearbeitet. Die Zurechnungszeiten sind verlängert worden. Wir haben das in nachfolgender Tabelle dargestellt:

GeburtsjahrgangBeginn der ErwerbsminderungEnde der Zurechnungszeit
1952 und frühervor dem 01.07.201460 Jahre und 6 Monate
1953 bis 1955vor dem 01.07.201461 Jahre und 3 Monate
1956 bis 1958vor dem 01.07.201462 Jahre
1959 bis 1961ab dem 01.07.201462 Jahre und 3 Monate
1962 bis 1964ab dem 01.07.201462 Jahre und 6 Monate
1965 bis 1967ab dem 01.07.201462 Jahre und 9 Monate
1968 bis 1970ab dem 01.07.201463 Jahre und 2 Monate
1971 bis 1973ab dem 01.07.201463 Jahre und 5 Monate
1974 bis 1976ab dem 01.07.201463 Jahre und 8 Monate
1977 bis 1979ab dem 01.07.201464 Jahre
1980 bis 1982ab dem 01.07.201464 Jahre und 3 Monate
1983 bis 1985ab dem 01.07.201464 Jahre und 6 Monate
1986 bis 1988ab dem 01.07.201464 Jahre und 9 Monate
1989 bis 1991ab dem 01.07.201465 Jahre und 2 Monate
1992 bis 1994ab dem 01.07.201465 Jahre und 5 Monate
1995 bis 1997ab dem 01.07.201465 Jahre und 8 Monate
1998 bis 2000ab dem 01.07.201466 Jahre
2001 bis 2003ab dem 01.07.201466 Jahre und 3 Monate
2004 bis 2006ab dem 01.07.201466 Jahre und 6 Monate
2007 bis 2009ab dem 01.07.201466 Jahre und 9 Monate
2010 bis 2012ab dem 01.07.201467 Jahre

Hinzuverdienst zur EM-Rente

Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar 2024 eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.

Wird mehr hinzuverdient, mindert sich die Rente.

Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente

Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensunerhalt zu bestreiten, kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden. Das gilt jedoch nur bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Denn Bürgergeld wird nur bei Erwerbsfähigkeit gewährt. Man muss mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.

Bei einer vollen EM-Rente ist das nicht der Fall. Reicht diese nicht aus, so kann ergänzend Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragt werden.

Fazit zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige soziale Sicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf bzw. eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Höhe der Rente wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung

Eigene Recherche