Bürgergeld: 2024 mehr Geld für Schüler, Freiwillige und Auszubildende

Schüler, Auszubildende und Menschen in einem Freiwilligendienst, die Bürgergeld beziehen, können ab 2024 von höheren Einkommensfreibeträgen profitieren. Ihre Hinzuverdienstgrenzen sind an die Minijobgrenze gekoppelt, die 2024 steigt. Was genau gilt, lesen Sie hier.

2024 können Schüler, Freiwillige und Auszubildende mehr Geld vom Minijob behalten
Foto des Autors

von

geprüft von

Schüler, Auszubildende und Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren und in einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft leben, kommen 2024 in den Genuss eines höheren Einkommensfreibetrages, wenn sie einen Schüler- bzw. Minijob ausüben. Die Hinzuverdienstgrenzen in diesem Bereich des Bürgergeldes werden 2024 angehoben.

Um wie viel die Bürgergeld Freibeträge 2024 in diesem Bereich steigen, erklären wir in unserem Beitrag.

Minijobgrenze steigt 2024

Mit der Anhebung der Minijobgrenze 2024 werden auch die Einkommensfreibeträge für Schüler, Auszubildende und Menschen im Freiwilligendienst angehoben.

Die Minijobgrenze steigt 2024 auf 538 Euro. Damit erhöhen sich auch die Einkommensfreibeträge bzw. Hinzuverdienstgrenzen für Schüler, Auszubildende und Menschen im Freiwilligendienst unter 25 Jahren.

Die Minijobgrenze steigt zum 1. Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungen ab diesem Zeitpunkt mehr verdienen können, ohne dass sie in die Sozialversicherung einzahlen müssen.

Die Erhöhung der Minijobgrenze ist auch für Schüler, Freiwillige und Azubis relevant, die Bürgergeld beziehen bzw. in einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft leben. Denn sie können einen Freibetrag von 538 Euro pro Monat geltend machen. Das bedeutet, dass sie bis zu diesem Betrag hinzuverdienen können, ohne dass ihr Bürgergeld gekürzt wird.

In den Schulferien können Schüler sogar unbegrenzt hinzuverdienen.

Minijobgrenze an Einkommensfreibeträge für Schüler, Auszubildende und Freiwillige beim Bürgergeld gekoppelt

Diejenigen, die Bürgergeld beziehen, unter 25 Jahre alt sind und einer Ausbildung absolvieren, zur Schule gehen oder einen anerkannten Freiwilligendienst leisten, kommen 2024 in den Genuss eines höheren Bürgergeld Einkommensfreibetrages.

Die Einkommensfreibeträge für diese Personengruppe sind hinsichtlich ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit an die Minijobgrenze gekoppelt. Diese jungen Bürgergeld-Bezieher dürfen also den gesamten Betrag von bis zu 538 Euro  behalten, ohne dass eine Anrechnung auf ihr Bürgergeld erfolgt.

Warum werden Schüler und Co bevorzugt?

Die Erhöhung der Minijobgrenze wird von vielen Seiten begrüßt. Sie wird zusammen mit den Bürgergeld Freibeträgen als Chance gesehen, jungen Menschen und Menschen in der Ausbildung mehr Geld zu ermöglichen und ihnen so einen leichteren Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Wichtig: Bei Auszubildenden gilt der Einkommensfreibetrag nicht hinsichtlich der Auszbildungsvergütung, sondern nur dann, wenn zusätzlich zur Ausbildung ein Minijob ausgeübt wird.

Beispielrechnung Einkommensfreibeträge 2024 für Schüler, Auszubildende und Freiwillige

Ein 17 Jahre alter Schüler erhält 2024 den Bürgergeld Regelsatz von 471 Euro pro Monat. Hierauf wird sein Kindergeld von 250 Euro angerechnet. Er arbeitet in einem Minijob und verdient 538 Euro pro Monat. Da er den Freibetrag von 538 Euro geltend machen kann, wird sein Bürgergeld nicht gekürzt.

Fazit

Die Erhöhung der Minijobgrenze ist eine gute Nachricht auch für Schüler, Freiwillige und Auszubildende. Sie ermöglicht ihnen, trotz Bürgergeld Bezug mehr Geld zu verdienen und sich so besser auf ihren Berufseinstieg vorzubereiten.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zu den Einkommensfreibeträgen beim Bürgergeld für Schüler, Studenten, Auszubildende und Menschen im Freiwilligendienst finden Sie hier:

Zusammenfassung mehr Geld für Schüler, Freiwillige und Auszubildende beim Bürgergeld 2024

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Einkommensfreigrenze für Schüler, Auszubildende und Menschen in einem Freiwilligendienst ist an die Minijobgrenze gekoppelt.
  • Die Minijobgrenze wird 2024 auf 538 Euro angehoben.
  • Folglich steigt auch die Hinzuverdienstgrenze beim Bürgergeld für Schüler, Auszubildende und Freiwillige 2024 auf 538 Euro pro Monat.