Bürgergeld: ab dem 1. 7. 2023 mehr Geld von Erbschaft behalten – so funktioniert das!

Bürgergeld: ab dem 1. 7. 2023 mehr Geld von Erbschaft behalten – so funktioniert das!
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Wer Einkommen und Vermögen hat, muss dieses, soweit Freibeträge überschritten sind, zum Lebensunterhalt einsetzen, ehe er oder sie einen Anspruch auf Bürgergeld geltend machen kann. Wer Bürgergeld bezieht und eine Erbschaft macht, muss auch diese für die eigenen Lebenshaltungskosten einsetzen. Die Erbschaft wird auf das Bürgergeld angerechnet und schmälert die Höhe des Bürgergeldes. Doch ab dem 1. 7. 2023 ändert sich einiges hinsichtlich der Erbschaft und ihrer Anrechnung auf das Bürgergeld.

Plötzlich Erbe – was tun, wenn Bürgergeld bezogen wird

Wer Bürgergeld bezieht und plötzlich eine Erbschaft macht, der muss dies dem Jobcenter mitteilen. Denn es handelt sich um eine Änderung der finanziellen Verhältnisse.

Das Jobcenter prüft dann, inwieweit sich die Erbschaft auf den Bürgergeld Anspruch auswirkt.

Bisherige Rechtslage: Erbschaft wurde als Einkommen behandelt

Bis zum 30.6.2023 war es so, dass eine Erbschaft hinsichtlich ihrer Anrechnung auf das Bürgergeld auf 6 Monate verteilt wurde, wenn die einmalige Berücksichtigung den Anspruch auf Bürgergeld würde entfallen lassen. Das war in § 11 Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt. Zwar waren Erbschaften dort nicht explizit genannt. Aber bei einer Erbschaft handelt es sich um eine einmalige Einnahme.

Bürgergeld Beispiel zur Erbschaft – Teil 1:

Betrug die Erbschaft 3.600 Euro, so wurde die Summe durch 6 geteilt und das Ergebnis als monatliches Einkommen behandelt. Im Beispiel wurde also von einem monatlichen Zusatzeinkommen von 600 Euro ausgegangen. Der monatliche Bürgergeld-Anspruch wurde also um 600 Euro geschmälert. Würde eine Erbschaft hingegen als Vermögen behandelt, so würde sie im o.g. Beispiel unterhalb der Vermögensfreigrenze liegen und als Schonvermögen vollständig beim Bürgergeld Bezieher verbleiben können.

Rechtslage Erbschaft ab dem 1. 7. 2023

Ab dem 1. Juli 2023 wird eine Erbschaft nicht mehr als Einkommen behandelt. Das steht in § 11a SGB II (Bürgergeld Gesetz). Die Erbschaft ist es Vermögen. Es erfolgt also keine Aufteilung in 6 Monatsabschnitte mehr.

Bürgergeld Beispiel zur Erbschaft – Teil 2:

Eine alleinstehende Person erbt 10.000 Euro. Hat die Person kein anderes Vermögen über 5000 Euro, so fällt die Erbschaft ebenfalls unter das Schonvermögen., das beim Bürgergeld insgesamt 15.000 Euro beträgt. Im ersten Jahr des Bürgergeld Bezugs liegt es sogar bei 40.000 Euro.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Erbschaft

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Wer etwas erbt, also eine Erbschaft macht, hat einen Vermögenszuwachs. Ab dem 1. 7. 2023 werden Erbschaften beim Bürgergeld als Vermögen gewertet und nicht mehr als Einnahme. Das Jobcenter prüft somit nur noch, ob sich die Erbschaft innerhalb des Schonvermögens bewegt. Nur der Teil, der das Schonvermögen der Bedarfsgemeinschaft überschreitet, wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Ab dem 1. 7. 2023 kann man somit bei Bezug von Bürgergeld mehr Geld von seiner Erbschaft behalten!

9 Gedanken zu „Bürgergeld: ab dem 1. 7. 2023 mehr Geld von Erbschaft behalten – so funktioniert das!“

  1. Wann gilt die Erbschaft als zugeflossen und wird beim Jobcenter berechnet? Ab Todestag des Erblassers, Testamentseröffnung, Erhalt der Erbinformation durch das Amtsgericht oder Erhalt des geerbten Geldes?

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  2. Als Bezieher von Bürgergeld erbe ich jetzt eine Immobilie, Wert € 300000,
    89qm2, Kosten ca. 600 € im Monat, was geschieht mit meinem Anspruch auf Bürgergeld?
    Die Immobilie soll nun von meiner Frau und mir bewohnt werden und nicht veräußert.

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    • Wie wäre es mit Immobilie veräußern, arbeiten gehen oder sonst etwas tun, um nicht arbeitenden Menschen auf der Tasche zu liegen und sich Sorgen darum zu machen, was jetzt den Bürgerhartzanspruch betrifft?

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  3. Ich beziehe seit 1.1.2023 Bürgergeld.
    Mit dem Bezug komne ich gerade mal um die Runden, als Vermögen habe ich nichts nennenswertes (wohne in einer Obdachlosenunterkunft).
    Nun steht die Auszahlung eines Erbe von rund 7.000€ bevor.
    Bleibt mir das Erbe jetzt komplett und steht mir auch weiterhin Bürgergeld in voller Höhe zu?,,

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  4. Ich beziehe seut 1.1.2023 Bürgergeld, wohne in einer Obdachlosenunterkunft und habe kein nennenswertes Vermögen.
    Nun steht die Auszahlung eines Erbe von rund 7.500€ bevor.
    Meine Frage:
    Darf ich das ganze Erbe behalten und auch beziehe ich noch weiterhin Bürgergeld in voller Höhe,
    oder wird alles angerechnet???

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  5. Ich erbe vermutlich über 15.000, das erbe ist offenbar gestaffelt und wird über die Jahre ausgezahlt,
    allerdings wäre meine mutter Haupterbin, diese will immer ihren teil haben. notfalls einklagen
    wie verhält es sich mit dem jobcenter, sollte ich meiner mutter ihren Teil, plus meinen (habe bei ihr Schulden) bezahlen (müssen), und wieder beim jobcenter landen.

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