Einmal im Jahr erhalten Mieter von ihrem Mieter eine Nebenkostenabrechnung. In dieser wird festgestellt, ob die monatlichen Vorauszahlungen die im entsprechenden Jahr tatsächlich entstandenen Miet-Nebenkosten abgedeckt haben oder nicht. So kann sich eine Nebenkostennachzahlung oder eine Nebenkostenrückzahlung bzw. Nebenkostenerstattung durch den Vermieter ergeben. Nebenkosten werden auch Betriebskosten genannt. So kann man auch von einer Betriebskostenerstattung oder Betriebskostennachzahlung sprechen, die sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung ergibt.
Hat Jobcenter Anspruch auf das Guthaben der Nebenkostenabrechnung?
Ergibt die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter, so stellt sich im Falle eines Bezugs von Bürgergeld die Frage, ob der Bürgergeld Bezieher die Nebenkostenerstattung behalten darf oder ob diese dem Jobcenter zusteht und mit dem laufenden Bürgergeld Bezug verrechnet werden kann.
Über diese Frage hatte kürzlich das Landessozialgericht Hamburg zu befinden. Hier die Entscheidung in Grundzügen und die Darstellung der Rechtslage.
Es muss nicht unterschieden werden, ob das Guthaben aus Vorauszahlungen stammt, die vor oder während des Bezugs von Bürgergeld entstanden sind. Grund: Wird Bürgergeld bezogen, so leistet das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft, also für die Miete und die Nebenkosten. Die Nebenkostenvorauszahlungen werden also vom Jobcenter übernommen. Es ist dann nur logisch, dass das Jobcenter zu viel gezahlten Beträge erstattet erhält.
Anrechnung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnung während des Bezugs von Bürgergeld
Wenn ein Bezieher von Bürgergeld während des Leistungsbezugs eine Erstattung von Nebenkostenvorauszahlungen aus der Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) erhält, so wird dieses Guthaben auf den Leistungsanspruch, den Bürgergeld Anspruch, angerechnet. Die Auszahlungssumme mindert sich entsprechend.
Die Anrechnung von Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung erfolgt auch für solches Guthaben, das aus Vorauszahlungen in einem Zeitraum entstanden ist, in dem der jetzige Bezieher von Bürgergeld noch nicht im Leistungsbezug stand, also noch kein Bürgergeld erhalten hat.
§ 22 Abs. 3 SGB II als Rechtsgrundlage für die Anrechnung von Nebenkostenguthaben
§ 22 Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz) regelt die Einzelheiten der Anrechnung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung. Es geht dabei um das Thema Kosten der Unterkunft – Miete.
Die Bürgergeld Leistung wird in dem Monat gemindert, der dem Monat der Auszahlung des Guthabens an den Bürgergeld Bezieher nachfolgt. Das ist eine Ausnahme vom Zuflussprinzip.
Beispiel: Die Nebenkostenabrechnung wird im Juni für das vorausgegangene Jahr erstellt. Es ergibt sich ein Guthaben. Dieses wird im August an den Mieter, der Bürgergeld bezieht, ausgezahlt. Im September mindert sich dadurch der Anspruch auf Bürgergeld. Das Jobcenter überweist den Betrag weniger, der dem ausgezahlten Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung entspricht.
Anrechnung eines vor Beginn des Bürgergeldbezugs überwiesenen Nebenkostenguthabens?
Wird das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung einen Monat vor Beginn des Bezugs von Bürgergeld vom Vermieter ausgezahlt, so stellt sich die Frage, ob auch dieses Guthaben den Leistungsanspruch mindert, und das, obwohl im Zeitpunkt der Auszahlung noch kein Anspruch auf Bürgergeld bestand.
Das könnte man aus dem oben dargestellten § 22 Abs. 3 SGB II folgern, nach dem ein Betriebskostenguthaben den Bürgergeldanspruch in dem Monat, der auf den Zufluss des Guthabens folgt, mindert.
Eine solche Auslegung des § 22 Abs. 3 SGB II ist jedoch unzulässig. Würde ein Guthaben , das vor dem Beginn des Bezugs von Bürgergeld zugeflossen ist, auf das Bürgergeld angerechnet werden, würde der Betroffenen quasi vorsorglich Geld ansparen müssen und sich nach den Bürgergeld Regeln verhalten müssen, obwohl noch gar nicht feststeht, ob er Bürgergeld beziehen wird.
§ 22 Abs. 3 SGB II soll jedoch dem Jobcenter nur ermöglichen, Betriebskostenguthaben von Bürgergeldbeziehern, die sich bereits im Leistungsbezug befinden, im Monat, der dem Zufluss nachfolgt, anzurechnen.
Zusammenfassung zu Guthaben aus Nebenkostenabrechnung beim Bürgergeld
Das Wichtigste kurz zum Schluss:
Grundsätzlich steht dem Jobcenter das Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung zu, da es auch die Vorauszahlungen übernommen hat. Ein Guthaben aus einer Nebenkostenjahresabrechnung kann somit mit dem laufenden Bürgergeld verrechnet werden.
Ich sehe nicht ein, dass ich das komplette Guthaben der Nebenkosten dem Job entern überlassen muss, da ich jeden Monat 200 Euro für die Wohnung drauf gezahlt habe.
Ansonsten werde ich zum Anwalt gehen. Wie sehen meine Chancen aus, zumindest von 1500 die Hälfte behalten zu dürfen?
Also ich habe da mal eine Frage mein Vermieter sagt das Geld wird mir nicht ausgezahlt da ich Bürgergeld bekomme und das Jobcenter zieht es mir aber im Nächsten Monat ab was mache ich dann so bekomme ich die Gutschrift nicht vom Vermieter obwohl das Jobcenter es aber weniger an mich auszahlt früher war das immer so das die Gutschrift mit der Miete Verrechnet wurde und das Jobcenter einfach weniger Miete an den Vermieter gezahlt hat Ich habe beim Vermieter ja ein Guthaben
Ich bin seit 2013 Bezieher voller Erwerbsminderungsrente, die bisher mit Hartz IV bezuschusst wurde, weil sie zu gering ausfällt. Diese Bezuschussung nennt sich jetzt ‘Bürgergeld’ und beläuft sich mittlerweile auf ca. 50% meiner Miete, den Rest der Miete muss ich aus meiner Erwerbsminderungsrente selbst tragen. Mit Einführung des Bürgergeldes kommt das Jobcenter nun auf den Trichter, meine Betriebskostenguthaben mit der Bürgergeld- Bezuschussung zu verrechnen. Klage läuft …