Bürgergeld: Darf Jobcenter Guthaben aus Nebenkostenabrechnung anrechnen?

Bürgergeld: Darf Jobcenter Guthaben aus Nebenkostenabrechnung anrechnen?
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Einmal im Jahr erhalten Mieter von ihrem Mieter eine Nebenkostenabrechnung. In dieser wird festgestellt, ob die monatlichen Vorauszahlungen die im entsprechenden Jahr tatsächlich entstandenen Miet-Nebenkosten abgedeckt haben oder nicht. So kann sich eine Nebenkostennachzahlung oder eine Nebenkostenrückzahlung bzw. Nebenkostenerstattung durch den Vermieter ergeben. Nebenkosten werden auch Betriebskosten genannt. So kann man auch von einer Betriebskostenerstattung oder Betriebskostennachzahlung sprechen, die sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung ergibt.

Hat Jobcenter Anspruch auf das Guthaben der Nebenkostenabrechnung?

Ergibt die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter, so stellt sich im Falle eines Bezugs von Bürgergeld die Frage, ob der Bürgergeld Bezieher die Nebenkostenerstattung behalten darf oder ob diese dem Jobcenter zusteht und mit dem laufenden Bürgergeld Bezug verrechnet werden kann.

Über diese Frage hatte kürzlich das Landessozialgericht Hamburg zu befinden. Hier die Entscheidung in Grundzügen und die Darstellung der Rechtslage.

Es muss nicht unterschieden werden, ob das Guthaben aus Vorauszahlungen stammt, die vor oder während des Bezugs von Bürgergeld entstanden sind. Grund: Wird Bürgergeld bezogen, so leistet das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft, also für die Miete und die Nebenkosten. Die Nebenkostenvorauszahlungen werden also vom Jobcenter übernommen. Es ist dann nur logisch, dass das Jobcenter zu viel gezahlten Beträge erstattet erhält.


Anrechnung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnung während des Bezugs von Bürgergeld

Wenn ein Bezieher von Bürgergeld während des Leistungsbezugs eine Erstattung von Nebenkostenvorauszahlungen aus der Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) erhält, so wird dieses Guthaben auf den Leistungsanspruch, den Bürgergeld Anspruch, angerechnet. Die Auszahlungssumme mindert sich entsprechend.

Die Anrechnung von Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung erfolgt auch für solches Guthaben, das aus Vorauszahlungen in einem Zeitraum entstanden ist, in dem der jetzige Bezieher von Bürgergeld noch nicht im Leistungsbezug stand, also noch kein Bürgergeld erhalten hat.

§ 22 Abs. 3 SGB II als Rechtsgrundlage für die Anrechnung von Nebenkostenguthaben

§ 22 Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz) regelt die Einzelheiten der Anrechnung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung. Es geht dabei um das Thema Kosten der Unterkunft – Miete.

Die Bürgergeld Leistung wird in dem Monat gemindert, der dem Monat der Auszahlung des Guthabens an den Bürgergeld Bezieher nachfolgt. Das ist eine Ausnahme vom Zuflussprinzip.

Beispiel: Die Nebenkostenabrechnung wird im Juni für das vorausgegangene Jahr erstellt. Es ergibt sich ein Guthaben. Dieses wird im August an den Mieter, der Bürgergeld bezieht, ausgezahlt. Im September mindert sich dadurch der Anspruch auf Bürgergeld. Das Jobcenter überweist den Betrag weniger, der dem ausgezahlten Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung entspricht.


Anrechnung eines vor Beginn des Bürgergeldbezugs überwiesenen Nebenkostenguthabens?

Wird das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung einen Monat vor Beginn des Bezugs von Bürgergeld vom Vermieter ausgezahlt, so stellt sich die Frage, ob auch dieses Guthaben den Leistungsanspruch mindert, und das, obwohl im Zeitpunkt der Auszahlung noch kein Anspruch auf Bürgergeld bestand.

Das könnte man aus dem oben dargestellten § 22 Abs. 3 SGB II folgern, nach dem ein Betriebskostenguthaben den Bürgergeldanspruch in dem Monat, der auf den Zufluss des Guthabens folgt, mindert.

Eine solche Auslegung des § 22 Abs. 3 SGB II ist jedoch unzulässig. Würde ein Guthaben , das vor dem Beginn des Bezugs von Bürgergeld zugeflossen ist, auf das Bürgergeld angerechnet werden, würde der Betroffenen quasi vorsorglich Geld ansparen müssen und sich nach den Bürgergeld Regeln verhalten müssen, obwohl noch gar nicht feststeht, ob er Bürgergeld beziehen wird.

§ 22 Abs. 3 SGB II soll jedoch dem Jobcenter nur ermöglichen, Betriebskostenguthaben von Bürgergeldbeziehern, die sich bereits im Leistungsbezug befinden, im Monat, der dem Zufluss nachfolgt, anzurechnen.

Zusammenfassung zu Guthaben aus Nebenkostenabrechnung beim Bürgergeld

Das Wichtigste kurz zum Schluss:

Grundsätzlich steht dem Jobcenter das Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung zu, da es auch die Vorauszahlungen übernommen hat. Ein Guthaben aus einer Nebenkostenjahresabrechnung kann somit mit dem laufenden Bürgergeld verrechnet werden.

16 Gedanken zu „Bürgergeld: Darf Jobcenter Guthaben aus Nebenkostenabrechnung anrechnen?“

  1. Ich sehe nicht ein, dass ich das komplette Guthaben der Nebenkosten dem Job entern überlassen muss, da ich jeden Monat 200 Euro für die Wohnung drauf gezahlt habe.
    Ansonsten werde ich zum Anwalt gehen. Wie sehen meine Chancen aus, zumindest von 1500 die Hälfte behalten zu dürfen?

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  2. Also ich habe da mal eine Frage mein Vermieter sagt das Geld wird mir nicht ausgezahlt da ich Bürgergeld bekomme und das Jobcenter zieht es mir aber im Nächsten Monat ab was mache ich dann so bekomme ich die Gutschrift nicht vom Vermieter obwohl das Jobcenter es aber weniger an mich auszahlt früher war das immer so das die Gutschrift mit der Miete Verrechnet wurde und das Jobcenter einfach weniger Miete an den Vermieter gezahlt hat Ich habe beim Vermieter ja ein Guthaben

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    • Dein Vermieter ist verpflichtet dir das Geld auszuzahlen wenn das JC das Geld anrechnet.
      Grundsätzlich ist es so, zahlst ( überweist ) du die Miete bekommst du das Geld zurück.
      Bezahlt (überweist ) das Jobcenter für dich die Miete bekommen sie es.

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  3. Ich bin seit 2013 Bezieher voller Erwerbsminderungsrente, die bisher mit Hartz IV bezuschusst wurde, weil sie zu gering ausfällt. Diese Bezuschussung nennt sich jetzt ‘Bürgergeld’ und beläuft sich mittlerweile auf ca. 50% meiner Miete, den Rest der Miete muss ich aus meiner Erwerbsminderungsrente selbst tragen. Mit Einführung des Bürgergeldes kommt das Jobcenter nun auf den Trichter, meine Betriebskostenguthaben mit der Bürgergeld- Bezuschussung zu verrechnen. Klage läuft …

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    • @ Rentner
      Das ist leider rechtens die Klage wirst du verlieren.
      SGB II §22
      (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift.

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      • @Sascha
        Du solltest dich besser mit der Materie beschäftigen, bevor du irgendwelchen Ämtern recht gibst. Für den Zeitraum der meinen Fall näher bezeichnet, erhielt ich lediglich 167 € monatlich das entspricht dem Regelsatz, den ich vom Jobcenter erhalte. Es gibt genügend Gerichtsurteile bzw -beschlüsse, welche Aussagen zu meinen Gunsten getroffen haben in ähnlichem Fall. Falls du jetzt immer noch der Meinung bist, dass den Jobcenter das Betriebskostenguthaben zusteht, möchtest du bitte die Beschlüsse bzw Urteile anfechten, die rechtskräftig sind und auf meiner Seite stehen. Das Jobcenter und seine Widerspruchsstelle legen es regelrecht auf einen zusätzlichen Beschluss bzw ein zusätzliches Urteil (auf ihre Kosten) an. Kleiner Spruch: wer alles weiß, weiß nichts.

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  4. Tach, ich habe meine Betriebskostenabrechnung bekommen und habe ein Guthaben ca.170 € ich beziehe seit circa sechs Monaten Leistung von Agentur für Arbeit und Bürgergeld Aufstockung , die Betriebskosten von 2022 habe ich aus mein eigene Tasche bezahlt da ich zu der Zeit gearbeitet hab, wird das trotzdem auf meine Leistung angerechnet obwohl ich zu der Zeit keine Leistung bezogen habe. Habe im Internet einen Beitrag gelesen, dass das Gericht aus Beirut entschieden hat, dass es nicht angerechnet werden darf, Nun bin ich mir nicht sicher, ob es auch für Bürgergeld zählt?

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    • @ Dolan
      Gericht aus Beirut ???
      § 22 Abs. 3 SGB II soll jedoch dem Jobcenter nur ermöglichen, Betriebskostenguthaben von Bürgergeldbeziehern, die sich bereits im Leistungsbezug befinden, im Monat, der dem Zufluss nachfolgt, anzurechnen.
      Es ist zurzeit rechtens so, aber es ist eigentlich ein Fehler es müsste nicht als Einkommen sondern als Vermögen gesehen werden. Aber das JC rechnet alles als Einkommen wenn es im Zeitraum des Leistungsbezuges ausgezahlt wird.

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  5. Warum zählt für die Erstattung nicht der Berechnungszeitraum, sondern das Datum der Auszahlung eines Guthabens?
    Die Betriebskostenabrechnung wurde für den Verbrauch im Jahr 2022 erstellt, aber erst 5/2023 ausgezahlt.
    Da ich mich im Jahr 2022 komplett selbst unterhalten habe, ist das in meinen Augen MEIN GELD.

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  6. Hi, also Ich sehe das etwas anders: In §11 SGB II ist zu lesen, dass jegliche Geldleistungen des JC NICHT als Einkommen anzusehen ist (weil sonst Zirkelschluss, am besten googeln) und somit auch nicht zurückgefordert werden können. So, und die monatl. Vorauszahlung des JC habe Ich mit Kenntnisnahme der jährl. unterschritten, mir durch sparsames Heizen diesen Überschuss buchstäblich vom Ar… abgefroren! Und dann kommt das JC und will laut §22 diesen Überschuss haben? Das ist aus einem maßgeblichen Grund abzulehnen: §11 kommt vor dem §22 SGB II und ist somit als “höherwertiger” anzusehen! Man stelle sich das ganze etwas abgeändert vor: Im GG Artikel 1 Absatz 1 steht das bekannte “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Jetzt stelle man sich vor, in einem (fiktiven) steht nun in (einem neuen) Artikel 150 so Sinngemäss: “In bestimmten Ausnahmefällen wird Art. 1 ausgesetzt, näheres regelt ein Bundesgesetz.”
    Wäre ein solcher GG-Artikel rechtsgültig? Ich denke nicht, selbst wenn er per korrektem Prozedere des BT beschlossen würde, jeder Jurist würde das mit der “Höherwertigkeit” des Art.1 begründen. Und somit ist auch eine Gutschrift der BK-Vorauszahlung nicht als Einkommen in Sinne des JC anzusehen! Eine endgültige gerichtliche Sichtweise hat auch schon ein Sozialrichter bei einem Lndes-SG angemahnt

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  7. @Sascha
    Kann es sein, dass du dir selbst widersprichst:
    “Sascha
    8. Februar 2024 um 1:39 Uhr
    Was Herr Becker schreibt ist Blödsinn.
    Du hast sehr gute Chancen da du ja auch einen Teil bezahlt hast, müsste zumindest der Anteil berücksichtigt werden.”
    Und bei einigen Jobcentern wird gar nichts angerechnet wenn du einen Teil selber Zahlst.

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  8. hallo leute,es gibt kein gesetz für die abgabe der nebenkostenabrechnung.
    ich frage mich warum man diese aufeinmal abgeben sollte,
    meine kollegen fragten mich auch ab sie diese abrechnung dem jobcenter vorlegen müßen, ich sagte nein,natürlich haben sie dem jobcenter vorgelegt,das endresultat war innerhalb von paar tagen danach,waren die kosten zurück auf ihren konten.. jetz wird mir gedroht einbehaltung der miete wenn ich dem jc nicht dieses dokument vorlege..lg

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