Bürgergeld abgelehnt: Wie man sich gegen das Jobcenter wehren kann!

Bürgergeld abgelehnt: Wie man sich gegen das Jobcenter wehren kann!
Foto des Autors

von

geprüft von

Es kommt nicht so selten vor: der Bürgergeld Antrag wird ordnungsgemäß gestellt, online oder in Papierform. Es werden alle notwendigen Unterlagen beigefügt, insbesondere die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Das Jobcenter prüft den Antrag und: der Antrag wird abgelehnt. Oft ein großes Drama für die Familie des Antragstellers. Denn Hintergrund eines jeden Antrags auf Bürgergeld ist fehlendes Geld. Oft sind Kinder vorhanden und die Familienkasse reicht nicht, um den ganzen Monat zu überbrücken. Was also tun, wenn der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt worden ist?

Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Bürgergeld

Bevor wir näher darlegen, was man gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bürgergeld tun kann, wollen wir zunächst einen Blick auf auf die Gründe werfen, die tragend für einen Ablehnungsbescheid sein können. Klar, für einen Anspruch auf Bürgergeld müssen Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit (kein ausreichendes Einkommen, kein ausreichendes Vermögen) gegeben sein. Wenn keine Hilfebedürftigkeit vorliegt, besteht kein Anspruch auf Zahlung von Bürgergeld durch das Jobcenter. Gehen wir davon aus, es sind kein ausreichendes Erwerbseinkommen und kein Vermögen oberhalb des Schonbetrages vorhanden.

Folgende Gründe können dennoch zur Ablehnung eines Bürgergeld Antrags führen:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
  • fehlende Erreichbarkeit: Ortsabwesenheit ohne Zustimmung des Jobcenters
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: fehlende Aufenthaltserlaubnis

Werfen wir einen näheren Blick auf die oben angeführten Gründe (die Aufzählung ist nicht abschließend) so lässt sich sagen, dass das Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld ablehnen kann, wenn vorrangige Ansprüche bestehen. Dass ist bei den oben genannten Ansprüchen der Fall.

Das Bürgergeld ist eine nachrangige staatliche Sozialleistung, die nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn andere staatliche Leistungen nicht greifen. Insbesondere prüft das Jobcenter, ob mittels Wohngeld und Kinderzuschlag der Bezug von Bürgergeld vermieden werden kann.

Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, so ist dieser ebenfalls vorrangig. Zwar handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, wohl aber um eine Leistung aus der staatlichen Arbeitslosenversicherung.

Bei ausländischen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung für die Auszahlung von Bürgergeld.


Was tun, wenn das Jobcenter den Antrag auf Bürgergeld ablehnt?

Liegt einer der o.g. Gründe für die Ablehnung des Bürgergeld Antrags vor, so ist die Ablehnung zu Recht erfolgt. Man sollte unverzüglich einen Antrag auf die vorrangige staatliche Leistung stellen.

Lag eine unerlaubte Ortsabwesenheit vor, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Bürgergeld. Ab dem 1. Juli 2023 gehört Erreichbarkeit zur Anspruchsvoraussetzung für das Bürgergeld.

Widerspruch gegen Ablehungsbescheid einlegen

Liegt kein nachvollziehbarer Grund für die Ablehnung des Bürgergeld Antrags vor, so sollte man Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Dies ist innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Ablehnungsbescheides möglich. Das Jobcenter muss die Ablehnung dann noch einmal überprüfen.

Hilft das Jobcenter dem Widerspruch nicht, kann Klage beim Sozialgericht gegen den ablehnenden Bescheid des Jobcenters eingelegt werden.


Zusammenfassung zu Bürgergeld abgelehnt – was tun?

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Wird ein Bürgergeld Bescheid abgelehnt, so sollte man zunächst die Gründe prüfen. Besteht ein vorrangiger Anspruch, beispielsweise auf Wohngeld oder Kinderzuschlag, so ist die Ablehnung zu Recht erfolgt.

Liegen keine nachvollziehbaren Gründe für die Ablehnung des Bürgergeld Antrags vor, so kann Widerspruch eingelegt werden und ggf. Klage beim Sozialgericht erhoben werden.