Beim Bürgergeld muss gerechnet werden, denn der Geldbetrag setzt sich aus unterschiedlichen Teilen zusammen. So gehört zum Bürgergeld-Satz einmal der Regelsatz, also die laufenden Kosten für den monatlichen Lebensunterhalt, wie Essen, Trinken, Bekleidung und Strom, sowie die Kosten für Miete und Heizung . Wir stellen deshalb eine Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie auf. Je nach Zusammensetzung der Familie gibt es unterschiedliche Bürgergeld-Zahlungen vom Jobcenter.
Die Berechnungsbeispiele orientieren sich am Eckregelsatz für eine alleinstehende Person. Dieser beträgt im Jahr 2023 502 Euro. Der Regelsatz für Familien, für Kinder und Alleinerziehende berechnet sich hiervon prozentual. Nachfolgend die Beispielrechnungen Bürgergeld.
Regelsatz für vierköpfige Familie: Mutter, Vater, 2 Kindern
Wie viel Bürgergeld wird an eine vierköpfige Familie gezahlt? Nun, diese Frage lässt sich natürlich sehr einfach mit dem Bürgergeld Rechner beantworten.
Aber um die Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs aufzuschlüsseln, hier die Beispielrechnung Bürgergeld:
Wir gehen davon aus, dass die Familie aus Mutter, Vater, einem 5 jährigem Jungen und einer 16 jährigen Tochter besteht. Dann sieht die Bürgergeld-Regelleistung für die Familie wie folgt aus:
Regelsatz
Regelsatz in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft, pro Partner: 451 Euro (pro Paar also 902 Euro)
Regelsatz für Kind bis 5 Jahren: 318 Euro
Regelsatz für Kind von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
Der Familie mit 2 Kindern stehen also 1.640 Euro aus dem Bürgergeld Satz zu.
Kosten für Miete
Hinzu kommen die Kosten für die Wohnung, die aus den Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten besteht. Das Gesetz spricht von den Kosten der Unterkunft (KdU). Diese hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab. In einem Ballungsgebiet sind sie höher als etwa auf dem Land. Nimmt man einmal Unterkunftskosten in Höhe von 700 Euro, so stünden der Familie etwa 2.340 Euro pro Monat an Bürgergeld zu.
Regelsatz für vierköpfige Familie: alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern
Etwas anders sehen die Bürgergeld Leistungen für ein alleinerziehendes Elternteil aus. Denn dieses hat einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Hier die Beispielrechnung Bürgergeld für Alleinerziehende mit Kindern.
§ 21 SGB II (Bürgergeld-Gesetz) legt einen Mehrbedarf für Alleinerziehende fest.
Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 Prozent des Regelsatzes, wenn ein Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern vorhanden sind.
Für Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahren beträgt der Mehrbedarf 12% des Regelsatzes.
Für Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 24% des Regelsatzes.
Sind 4 Kinder vorhanden, so beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende 48%.
Hat der oder die Alleinerziehende 5 Kinder und mehr, kann er oder sie 60% als Mehrbedarf beanspruchen.
Tabelle: Bürgergeld Mehrbedarf für Alleinerziehende:
2023: Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Bürgergeld | |||||
Anzahl und Alter der Kinder | 12 % | 24 % | 36 % | 48 % | 60 % |
1 Kind jünger als 7 Jahre | 180,72 Euro | ||||
1 Kind älter als 7 Jahre | 60,24 Euro | ||||
2 Kinder jünger als 16 Jahre | 180,72 Euro | ||||
2 Kinder älter als 16 Jahre | 129,48 Euro | ||||
1 Kind älter als 7 Jahre und 1 Kind älter als 16 Jahre | 120,48 Euro | ||||
3 Kinder | 180,72 Euro | ||||
4 Kinder | 240,96 Euro | ||||
5 Kinder | 301,20 Euro |
Wie viel Bürgergeld wird an eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern gezahlt?
Unsere Bürgergeld Beispielrechnung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern sieht stellt sich wie folgt dar:
Beispielrechnung 1: Die Kinder der alleinerziehenden Mutter sind 8, 14 und 16 Jahre alt
Mutter Regelsatz: 502 Euro
Mutter: 36 % Mehrbedarf alleinerziehend: 180,72 Euro
Regelsatz Kind 8 Jahre: 348 Euro
Regelsatz Kind 14 Jahre: 420 Euro
Regelsatz Kind 16 Jahre: 420 Euro
Summe der Regelsätze: 1.850,72Euro
Beispielrechnung 2: Die Kinder der alleinerziehenden Mutter sind 10, 13 und 16 Jahre alt
Mutter Regelsatz: 502 Euro
Mutter: 36 % Mehrbedarf alleinerziehend: 180,72 Euro
Regelsatz Kind 10 Jahre: 348 Euro
Regelsatz Kind 13 Jahre: 348 Euro
Regelsatz Kind 16 Jahre: 420 Euro
Summe der Regelsätze: 1.798,72 Euro
Das sind die Bürgergeld-Summen, die sich aus den Regelsätzen und dem Mehrbedarf als Alleinerziehende ergeben.
Hinzu kommen selbstverständlich die angemessenen Kosten für die Wohnung, also die Miete und die Heizkosten.
Bei drei Personen darf die Wohnungsgröße ca. 80 Quadratmeter betragen. Entscheiden, ob das Jobcenter die Miete als angemessen ansieht, sind aber die örtlichen Vergleichsmieten im unteren Preissegment.
Bürgergeld Beispielrechnung zusammengefasst
Beispielrechnungen für das Bürgergeld zeigen, dass unterschiedliche Familienkonstellationen unterschiedliche Regelsätze begründen.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern erhält einen Mehrbedarf für Alleinerziehende, der vom jeweiligen Alter der Kinder abhängig ist.
Neben dem Regelsatz erhält eine Familie im Bürgergeld-Bezug auch die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter bezahlt.