Bürgergeld kommt – Einigung zwischen Regierung und CDU/CSU

Bürgergeld kommt - Einigung zwischen Regierung und CDU/CSU
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Der Streit um das um das Bürgergeld zwischen Bundesregierung und CDU / CSU ist beigelegt. Das war von Vertretern der beteiligten Parteien zu hören. Es wurde ein Kompromiss erzielt. Dieser sieht zum einen verschärfte Sanktionen  vor, wenn sich Bezieher von Bürgergeld nicht an die Vereinbarungen mit dem Jobcenter oder Auflagen durch das Jobcenter halten. Zum anderen soll die Vermögensfreigrenze, das  Schonvermögen reduziert werden.  

Nachfolgenden die wesentlichen Punkte im Detail.

Mehr Sanktionen für Bezieher von Bürgergeld möglich

Es wird keine Vertrauenszeit in den ersten sechs Monaten des Bezugs von Bürgergeld geben. Die Bundesregierung hat der Forderung der CDU /CSU nachgegeben, Sanktionsmöglichkeiten auch schon zu Beginn des Leistungsbezugs zuzulassen.  Die Union konnte ihre Forderung nach mehr Sanktionen für Empfänger durchsetzen. Die Bundesregierung wollte mit der „Vertrauenszeit” von sechs Monaten  in denen es keine Sanktionen geben sollte, die Grundlage für eine Kooperation auf Augenhöhe zwischen Bürgergeld-Beziehern und Kooperationsfachkräften des Jobcenters schaffen. Ohne diese Vertrauenszeit wird es nun von Anfang an Leistungsminderungen geben, beispielsweise, wenn Arbeitslose sich nicht um eine Arbeitsstelle bemühen, sich nicht bewerben, obwohl dies in der Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter niedergelegt war.

Allerdings waren auch vorher schon Sanktionsmöglichkeiten für die Fälle vorgesehen, in denen es zu einem wiederholtem Verstoß gegen Vereinbarungen mit dem Jobcenter kommt.

Nun soll es ein Stufenmodell geben.


Schonvermögen herabgesetzt

Ebenfalls nachgegeben hat die Bundesregierung der Forderung der CDU und CSU, das Schonvermögen zu reduzieren.  Ursprünglich geplant war ein Schönvermögen von 60.000 Euro für eine alleinstehende Person. Nunmehr liegt die Vermögensfreigrenze nur noch bei 40.000 Euro und bei 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft (ursprünglich waren 30.000 Euro vorgesehen). Eine vierköpfige Familie dürfte also 85.000 Euro unangetastet lassen (wenn sie diese Summe hätte) und dennoch Bürgergeld beziehen. . Allerdings wird eine private Altersvorsorge vollständig geschützt, unabhängig von der Karenzzeit.

Karenzzeit von einem Jahr

Nach dem bisherigen Gesetzentwurf der Regierung sollte es eine Karenzzeit von zwei Jahren geben, in der die Kosten der Unterkunft, also die Miete für die Wohnung in voller Höhe vom Jobcenter übernommen werden, unabhängig davon, ob sie angemessen sind oder nicht. Nunmehr ist die Karenzzeit auf ein Jahr herabgesetzt worden. Gleiches gilt für das Schonvermögen.


Zuverdienstgrenzen bleiben unverändert.

Die von der Bundesregierung geplanten großzügigeren Zuverdienstgrenzen bleiben auch nach dem Kompromissvorschlag bestehen.

Stimmen von den Parteien

CDU

Der CDU-Vorsitzende äußerte, man habe durch die Streichung der Vertrauenszeit den Kern des Bürgergeldes, so wie es die SPD gewollt habe, verhindert.

Die Grünen

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen bedauerte, dass man auf die Vertrauenszeit habe verzichten müssen. Der Kern der SGB II Reform, Menschen nicht in “irgendeine Tätigkeit” zu bringen, sondern zu qualifizieren und dauerhaft in Arbeit zu bringen, sei aber erhalten geblieben.

SPD

Von Seiten der SPD war zu hören, dass trotz Zugeständnisse an die Union der Kern der SGB II Reform und des Bürgergeldes erhalten geblieben sind und umgesetzt werden können. Eine Demokratie lebe auch von Kompromissen.


Vermittlungsausschuss muss entscheiden

Am Mittwoch, den 23.11.2022, entscheidet der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag über den gefundenen Kompromiss von Regierung und Union. Das Papier wurde ihm bereits zugeleitet. Es ist davon auszugehen, dass der Vermittlungsausschuss den erarbeiteten Kompromiss übernimmt.

In diesem Fall sollen dann bis Freitag der Bundestag und  der Bundesrat über das abgeänderte Bürgergeld-Gesetz beschließen. Wenn beide Häuser dem überarbeiteten Gesetzentwurf zustimmen, können die neuen gesetzlichen Regelungen zum Bürgergeld wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Ab dem 1. Januar werden denn die Regelsätze angehoben. Alleinstehende erhalten dann 502 Euro plus Kosten der Unterkunft.