Bürgergeld Leistungen und Freibeträge berechnen- eine Zusammenfassung

Bürgergeld Leistungen und Freibeträge - eine Zusammenfassung
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Das Bürgergeld setzt sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen. Unterschiedliche Positionen bedeutet für die Bürgergeld-Bezieher unterschiedliche Geldsummen. Die als Eckregelsatz bezeichnete Geldsumme der Regelbedarfsstufe 1 liegt bei aktuell 502 Euro im Monat. Sie wird für eine alleinstehende Person gezahlt. Zusätzlich zum Regelsatz kommen weitere Geldbeträge für den oder die Bürgergeld-Bezieher. Diese sind individuell und hängen von der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen ab. Zu nennen sind in erster Linie die Miete und die Heizkosten. Dann zahlt das Jobcenter auf Antrag noch Mehrbedarfe und Sonderbedarfe.

Wer die Höhe des eigenen Anspruchs berechnen möchte, nutzt den Online-Bürgergeld-Rechner.

Nachfolgend finden Sie im Überblick die Bürgergeld Leistungen.

Bürgergeld-Regelleistungen für 2023

Die Bürgergeld Regelleistung 2023 haben wir hier zusammengefasst: Bürgergeld Regelsatz 2023

Weitere Leistungen des Jobcenters sind die Kosten der Unterkunft und die Mehrbedarfe und Sonderbedarfe.


Kosten für Wohnung und Heizung

Die Leistungen des Jobcenters für die Wohnung und die Heizkosten sind ein Kapitel für sich. Sie werden als Kosten der Unterkunft bezeichnet.  Hier zur Sonderseite Kosten der Unterkunft: wohnen und heizen

Krankenversicherung

 Das Jobcenter übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.


 Leistungen für die Bildung und Teilhabe

Hier geht es um Leistungen, die Kinder und Jugendliche zusätzlich zum Regelsatz für Kinder erhalten, um Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Es geht um Schulausstattung, Kosten für Klassenfahrten und Schulausflüge oder gemeinsames Mittagessen und mehr. Auch für Hobby und Freizeit wird hier vom Jobcenter gezahlt.

Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen

Das Bürgergeld beinhaltet auch besondere Leistungen für besondere Lebenssituationen. Eine solche besondere Lebenssituation ist etwa eine Schwangerschaft oder die Geburt eines Kindes, aber auch ein notwendiger Umzug oder die Erstausstattung einer Wohnung.

Ein besonderes Kapitel widmen wir dem Mehrbedarf für Alleinerziehende. Lesen Sie weiter auf unserer Sonderseite: Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Auch schwerbehinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahre, vom Amt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen, erhalten einen Mehrbedarf. Er beträgt 35 Prozent. Ist das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen, so liegt der Mehrbedarf bei 17 Prozent.


Anrechenbares Vermögen mindert Anspruch auf Bürgergeld

Die Vermögensfreigrenze für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft beträgt 15.000 Euro. Während er Karenzzeit, dem ersten Jahr des Bürgergeld-Bezug, liegt die Grenze des Schonvermögens bei 40.0000 Euro für den Antragsteller, also für ein Person der Bedarfsgemeinschaft. Die einzelnen Freibeträge der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden zusammengerechnet. Es kommt also nicht darauf an, wie die einzelnen Vermögenswerte auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt sind. Die Bedarfsgemeinschaft wird als Einheit betrachtet.

Anrechenbares Einkommen mindert Bürgergeldanspruch

Einkommen, soweit es sich um gesetzlich anrechenbares Einkommen handelt, mindert oder schließt den Anspruch auf Bürgergeld aus.

Das Bürgergeld-Gesetz sieht ein Stufenmodell bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen vor. Diese sieht wie folgt aus.

Freibetrag Erwerbseinkommen – Rechtslage bis zum 30.06.2023:

100 Euro Grundfreibetrag – die ersten 100 des Erwerbseinkommens können immer behalten werden.

180 Euro Freibetrag der 2. Stufe: 20 Prozent des Bruttoeinkommens zwischen 100 Euro und 1000 Euro  bleiben anrechnungsfrei.

20 Euro oder 50 Euro Freibetrag der 3. Stufe: 10 Prozent des Bruttoeinkommens zwischen 1000 Euro und 1200 Euro können zusätzlich behalten werden. Ist ein Kind vorhanden, erweitert sich die Spanne bis 1500 Euro.  

Erwerbseinkommen über 1200 Euro bzw. 1500 Euro (mit Kind) wird komplett angerechnet.

Vom Erwerbseinkommen können als höchstens 300 Euro oder (mit Kind) 330 Euro behalten werden.

Freibetrag Erwerbseinkommen – Rechtslage ab 1.7.2023

100 Euro Grundfreibetrag – die ersten 100 des Erwerbseinkommens können immer behalten werden.

84 Euro Freibetrag der 2. Stufe: 20 Prozent des Bruttoeinkommens zwischen 100 Euro und 520 Euro  bleiben anrechnungsfrei.

144 Euro Freibetrag der 2. Stufe: 30 Prozent des Bruttoeinkommens zwischen 520 Euro und 1000 Euro  bleiben anrechnungsfrei.

20 Euro oder 50 Euro Freibetrag der 3. Stufe: 10 Prozent des Bruttoeinkommens zwischen 1000 Euro und 1200 Euro können zusätzlich behalten werden. Ist ein Kind vorhanden, erweitert sich die Spanne bis 1500 Euro. 

Erwerbseinkommen über 1200 Euro bzw. 1500 Euro (mit Kind) wird komplett angerechnet.

Vom Erwerbseinkommen können als höchstens 348 Euro oder (mit Kind) 378 Euro behalten werden.

Den Bürgergeld-Rechner finden Sie hier: Bürgergeld Rechner

Berechnungsbeispiele bei der Einkommensberechnung mit Freibeträgen gibt es hier: Freibeträge Erwerbseinkommen