Bürgergeld: Mit Gottes Hilfe beim Jobcenter

Termine bei Jobcenter müssen eingehalten werden. Doch jetzt tritt eine neue Regel in Kraft und die sogt für Unmut bei den Jobcentern.

Mit Gottes Hilfe beim Jobcenter

Eine höchst brisante Konstellation bahnt sich an! Denn es geht um nichts Geringeres als um das Bürgergeld, Religion und potenzielle Unzufriedenheit mit der Behörde. Eine frisch erlassene Regelung im Jobcenter sorgt derzeit für reichlich Gesprächsstoff. Ein Bericht in den Medien droht sogar schon jetzt den Zorn der Mitarbeiter auf sich zu ziehen. Doch ist das wirklich gerechtfertigt? Wir haben bei den Jobcentern in der Bundesrepublik nachgehakt – und erstaunliche Antworten erhalten, die so manchen überraschen dürften. Löst die neue Regelung zum Bürgergeld tatsächlich Unmut aus?

Dürfen Termine beim Jobcenter aus religiösen Gründen abgesagt werden?

Absage aus religiösen Gründen

Neue Richtlinien der Arbeitsagentur erlauben es nun Arbeitslosen, Termine aus religiösen Gründen abzusagen. Diese Entscheidung kam nachdem eine Frau Beschwerde eingereicht hatte. Allerdings gilt die Absage nur, wenn der Empfänger “glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein”. Laut “Bild” äußerte sich eine Sprecherin des Arbeitsministeriums, dass es sich um einen religiösen Feiertag handeln müsse, der dem “Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen” auferlegt.

Die Bildzeitung ist sich einig: „Diese neue Regel riecht nach Ärger!“


Aus welchen Gründen dürfen Termine beim Jobcenter noch abgesagt werden?

Termine beim Jobcenter dürfen aus verschiedenen Gründen abgesagt werden. Hier sind einige mögliche Gründe:

  1. Krankheit: Wenn du krank bist und nicht in der Lage bist, zum Termin zu kommen, ist es wichtig, den Termin rechtzeitig abzusagen. Du kannst dies telefonisch oder per E-Mail tun.
  2. Dringende familiäre oder persönliche Termine: Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse auftreten, die es dir unmöglich machen, einen Termin wahrzunehmen. In solchen Fällen solltest du das Jobcenter so früh wie möglich kontaktieren, um den Termin abzusagen und gegebenenfalls einen Ersatztermin zu vereinbaren.
  3. Unvorhergesehene Arbeitsverpflichtungen: Wenn du eine kurzfristige berufliche Verpflichtung hast, wie zum Beispiel einen unerwarteten Arbeitstermin, kann dies ein akzeptabler Grund sein, den Jobcenter-Termin abzusagen. Es ist wichtig, das Jobcenter so früh wie möglich darüber zu informieren.
  4. Transportprobleme: Wenn du aufgrund von Verkehrsstörungen, einer defekten Transportmöglichkeit oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht rechtzeitig zum Termin erscheinen kannst, ist es wichtig, dies dem Jobcenter so bald wie möglich mitzuteilen.
  5. Notfälle: In Notfällen, wie zum Beispiel einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung eines Familienmitglieds, kann es gerechtfertigt sein, einen Jobcenter-Termin abzusagen. Informiere das Jobcenter umgehend über die Situation.

Es ist wichtig zu beachten, dass du das Jobcenter so früh wie möglich kontaktieren und angemessene Beweise oder Nachweise für den Grund deiner Absage liefern solltest. Die genauen Richtlinien für die Terminabsage können jedoch von Jobcenter zu Jobcenter variieren, daher ist es ratsam, vorab die spezifischen Regelungen deiner zuständigen Stelle zu überprüfen.

Bürgergeld: Neue Richtlinie ist in Kraft getreten - Gehen die Jobcenter jetzt auf die Barrikaden?
Rechtfertigen religiösen Gründe eine Terminabsage beim Jobcenter? – Das kann für Ärger sorgen.

Die Thematik ist nicht neu bei den Jobcentern

Das Thema der religiösen Feiertage ist den Jobcentern nicht fremd und viele haben sich bereits umfassend darauf vorbereitet. Beispielsweise erhalten Mitarbeiter in einigen Jobcentern spezielle Kalender, die sämtliche wichtigen religiösen Feiertage unterschiedlicher Religionsgemeinschaften aufzeigen. Auch stellt eine Terminverschiebung keinen allzu großen Arbeitsaufwand dar, der den Arbeitsrhythmus stören würde. Insgesamt ist die Thematik somit gut durchdacht und überaus praxisorientiert angegangen worden.

Laut der Westen äußerte sich Kerstin Fechner vom Jobcenter Hamburg folgendermaßen zu der Thematik:

„Wenn das mal versehentlich nicht passiert oder die Religionszugehörigkeit nicht bekannt war, ist es überhaupt kein Problem, den Termin zu verschieben. Religiöse Feiertage werden als Grund akzeptiert.“

Kerstin Fechner, Jobcenter Hamburg

Weitere Informationen und Quellen: