Bürgergeld: Muss das Jobcenter die Auto-Reparatur zahlen?

Bürgergeld: Muss das Jobcenter die Auto-Reparatur zahlen
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Bürgergeld kann derjenige beanspruchen, dessen Einkommen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt oder den seiner Familie sicherzustellen. Erwerbsfähige Bezieher von Bürgergeld dürfe auch ein Auto besitzen, dass nicht auf das Schonvermögen angerechnet wird. Denn: ein Auto ist wichtig, um einer Arbeit nachzugehen. Was aber, wenn ein Auto kaputt geht. Muss das Jobcenter die Reparatur zahlen? Die KFZ-Reparatur aus dem Bürgergeld Regelsatz zu begleichen, ist nicht möglich.

Auto für berufliche Zwecke

Wer ein Auto benötigt, um die eigene Arbeitsstelle zu erreichen, der muss sein Auto reparieren lassen. Andernfalls droht der Verlust des Jobs. Muss das Jobcenter die Reparaturkosten übernehmen? Die Antwort lautet: ja. Die sich anschließende Frage ist allerdings, ob dies als Zuschuss oder als Darlehen zu geschehen hat.

Sozialgericht hatte über Kfz-Reparatur bei Bürgergeld schon vor längere Zeit zu entscheiden

Es lassen sich immer Argumente für und gegen eine Reparatur und die Übernahme der Kosten finden. So kann es sein, dass das Jobcenter sagt, das Auto ist zu alt, so dass sich eine Reparatur nicht lohnen würde. Außerdem gibt es das Argument, dass Verschleiß eines Autos ja ersichtlich ist und deshalb aus dem Regelsatz Rücklagen zu bilden sind.

Dagegen lässt sich argumentieren, dass ohne dass Auto der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und dass der Regelsatz zu niedrig ist, um daraus Rücklagen für eine Auto-Reparatur zu bilden.

Es besteht die Verpflichtung des Jobcenters, die Reparaturkosten zu übernehmen, wenn davon die weitere berufliche Tätigkeit des Bürgergeld Beziehers abhängt. (Quelle: Sozialgericht Mainz: Az: S 10 AS 654/18)

Kfz-Reparaturkosten als Darlehen vom Jobcenter

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für eine PKW-Reparatur, wenn es sich um einen unabweisbaren Bedarf handelt. So steht es im Bürgergeld Gesetz in § 24 SGB II (Bürgergeld Gesetz). Das wird in den meisten Fällen so sein. Selbstverständlich darf kein Vermögen vorhanden sein, aus dem der Bedarf geleistet werden kann.

Nur in besonderen Ausnahmefällen wird eine KFZ-Reparatur als Zuschuss möglich sein.