Bürgergeld: Regierung will Millionen Euros für Eingliederung streichen – Bürgergeld-Bonus betroffen?

Bürgergeld: Regierung will Geld für Eingliederung kürzen – Bürgergeld-Bonus betroffen?
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Zum 1. Juli 2023 wurden der Bürgergeld Bonus von 75 Euro und die Weiterbildungsprämie von 150 Euro monatlich bei Teilnahme an Weiterbildungen und Ausbildungen eingeführt – Geld, das zusätzlich zum Regelsatz ausgezahlt wird.

Die zugrundeliegenden Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls aus dem Bürgergeld Etat der Jobcenter gezahlt.

Nun sollen Eingliederungsleistungen beim Bürgergeld im Jahr 2024 gekürzt werden. Das sieht der Haushaltsplan der Bundesregierung für 2024 vor. Die Bundesregierung will im kommenden Jahr 500 Millionen Euro für Eingliederungshilfen und Verwaltungskosten einsparen, sprich: 500 Millionen Euro werden aus dem Etat für Soziales für diese Zwecke gestrichen. Bürgergeld Beziehern stehen somit weniger Hilfen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung.

Bürgergeld: Leistungen für Eingliederung gekürzt

Blicken wir auf das laufende Jahr 2023 und die dort vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II (Bürgergeld Gesetz): Hier sind 4,4 Milliarden Euro zum Ausgeben bereitgestellt worden. 2024 sollen es lediglich 4,2 Milliarden Euro sein.

Es liegt auf der Hand, dass diese Einsparungen Wirkungen haben werden, jedoch nicht nur Einsparwirkungen, sondern Wirkungen für die Bezieher von Bürgergeld. Ihre Eingliederung in Arbeit wird erschwert werden.

Konkret steht zu erwarten, dass Haushaltsgelder aus dem Bereich der Verwaltungskosten in den Bereich der Eingliederungsleistungen umgeschichtet werden.


Was sind Eingliederungsleistungen beim Bürgergeld?

Zunächst: was sind überhaupt Eingliederungsleistungen im Bereich des Bürgergeldes? Zunächst besteht das Bürgergeld aus dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft. Beides dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Doch beim Bürgergeld geht es auch um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Eingliederungsleistungen sind alle Leistungen, die Bürgergeld-Beziehern bei der (Wieder-)Eingliederung ins Berufsleben helfen. Als Beispiele können Weiterbildung, Ausbildung, ganzheitliche Betreuung oder Coaching genannt werden.

Zum 1. Juli 2023 eingeführt: Weiterbildungsgeld und Bürgergeld Bonus

Eigentlich ist es anderes geplant. Das Bürgergeld Gesetz will den Fokus ab dem 1. Juli 2023 mehr auf die nachhaltige Wiedereingliederung der Bürgergeld Bezieher in das Berufsleben legen. Es wurden das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich und der Bürgergeld Bonus von 75 Euro monatlich eingeführt. Beides soll Anreize für die Aufnahme einer Ausbildung oder einer Weiterbildungsmaßnahme bieten. Der Vermittlungsvorrang ist abgeschafft worden, es soll um nachhaltige Vermittlung in den Arbeitsmarkt gehen.

Einzelheiten zum Bürgergeld Bonus und zum Weiterbildungsgeld hier:

Bürgergeld Bonus von 75 Euro

Weiterbildungsgeld von 150 Euro

Das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeld Bonus werden nicht aus dem Gesetz gestrichen. Diese Leistungen wird es für Bürgergeld Bezieher auch künftig, also auch im Jahr 2024 geben.


Kürzungen beim Bürgergeld nicht tragbar

Führende Sozialverbände kritisieren den Haushaltsentwurf der Bundesregierung im Bereich Bürgergeld. So ist von Seiten der AWO das Wort „soziale Kälte“ zu hören. Der Finanzminister wolle auf Kosten des sozialen Friedens eine klientelpolitische Agenda durchdrücken, kritisiert die Organisation. , kritisiert AWO-Präsident Michael Groß.

„Für soziales Leben e.V.“ schließt sich auf buerger-geld.org dieser Auffassung an. Es sind Einsparungen auf der falschen Seite. Sie gehen zu Lasten der ärmsten Teile der Bevölkerung. Der soziale Frieden in Deutschland ist dadurch gefährdet.