Bürgergeld: Widerspruchsfrist verstrichen? Überprüfungsantrag stellen!

Bürgergeld: Widerspruchsfrist verstrichen? Überprüfungsantrag stellen!

Der Ablauf beim Bürgergeld sieht wie folgt aus: Zunächst wird ein Bürgergeld Antrag beim Jobcenter gestellt. Das Jobcenter prüft und erlässt nach Abschluss der Prüfung einen Bürgergeld Bescheid. Der Bescheid kann dem Antrag stattgeben, ihn ablehnen oder auch ihm teilweise entsprechen und ihn teilweise ablehnen. Alles ist möglich.

Wenn das Jobcenter so über die Leistungen entscheidet, wie das vom Antragsteller beantragt wurde, so besteht kein Handlungsbedarf. Wir das Bürgergeld aber ganz oder teilweise abgelehnt, so muss ein Widerspruch eingelegt werden, wenn man die Auffassung vertritt, das Bürgergeld-Bescheid sei falsch. Widerspruch kann nur innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids eingelegt werden. Danach ist nur ein Überprüfungsantrag möglich.

Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag bei folgenden Bürgergeld-Bescheiden

Nachfolgend noch einmal zusammengefasst, welche Formen von Bürgergeld Bescheiden es gibt. Gegen jeden dieser Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden, bezüglich jedes dieser Bescheide kann ein Überprüfungsantrag beim Jobcenter gestellt werden.

  • Bewilligungsbescheid (Bürgergeld-Bescheid)
  • Bescheid über vorläufige Bewilligung von Bürgergeld
  • Ablehnungsbescheid
  • Änderungsbescheid
  • Aufhebungsbescheid
  • Leistungsminderungsbescheid (vormals Sanktionsbescheid)

Was passiert, wenn man gegen einen Bescheid vom Jobcenter keinen Widerspruch einlegt?

Legt man gegen einen Bescheid des Jobcenters keinen Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat ein, so erwächst der Bescheid gemäß § 77 Sozialgerichtsgesetz in Bestandskraft;  er wird bestandkräftig und kann auch nicht mehr mit einer Klage vor dem Sozialgericht aufgehoben oder abgeändert werden.

Widerspruchsfrist verlängert sich, wenn Rechtsbehelfsbelehrung fehlt

Ist dem Bürgergeld Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, so verlängert sich die Widerspruchsfrist. Sie beträgt dann 12 Monate. Das Jobcenter ist nämlich gesetzlich verpflichtet, den Antragsteller über seine Rechte zu belehren. Nicht nur auf die Möglichkeit zur Einlegung eines Widerspruchs, auch auf die Widerspruchsfrist muss in der Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen werden.

Überprüfungsantrag nach Ablauf der Widerspruchsfrist

Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, so ist der Bürgergeld Bescheid bestandskräftig; er kann nicht mehr angefochten werden.

Was möglich bleibt, ist einen Überprüfungsantrag entsprechend § 44 SGB X beim Jobcenter zu stellen. Dadurch wird ein neues Verwaltungsverfahren eingeleite

Wie  Überprüfungsantrag stellen?

Wie auch der Bürgergeld Antrag an sich, ist auch der  Überprüfungsantrag nicht an eine Form gebunden. Er kann somit per Email, persönlich oder schriftlich gestellt werden. Nutzt man ein Einschreiben, so hat man einen Nachweis über den Zugang des Überprüfungsantrags.  Gibt man den Antrag persönlich im Jobcenter ab, sollte man sich den Eingang quittieren lassen.

Adressat des Überprüfungsantrags ist das Jobcenter. Es ist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat und ihn nun überprüfen soll. Der Überprüfungsantrag muss sich deshalb auch auf einen konkreten Bescheid einer bestimmten Behörde beziehen.

Beispiel für einen formlosen Überprüfungsantrag:

„ Ich bitte um Überprüfung Ihres Bescheides vom …. mit dem Aktenzeichen…. . Ich begründe dies wie folgt: „….“

Inhalt der Überprüfung

Aufgrund des Überprüfungsantrags werden die Voraussetzungen des Bescheides überprüft, ob also die Bewilligung oder Ablehnung der Bewilligung zu Recht oder Unrecht erfolgt ist.

Die Überprüfung reicht 1 Jahr zurück und zwar ab dem Beginn des Jahres, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wurde. Folglich kann das gesamte vorherige Kalenderjahr überprüft werden.

Geht es um einen Erstattungsbescheid, so gilt sogar eine Frist von 4 Jahren.

Bearbeitungszeit des Überprüfungsantrags

Gem.  § 88 SGG kann sich das Jobcenter sechs Monate für die Bearbeitung des Überprüfungsantrags Zeit lassen.  Lässt das Jobcenter die Frist unbearbeitet verstreichen, so kann nach den 6 Monaten Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden.

Hinsichtlich der Überprüfung und wird das Jobcenter zunächst die Begründung des Antragsstellers zugrunde legen. Der Antragsteller sollte seinem Antrag deshalb auch die notwendigen Nachweise beilegen. Die Nachweise sollten nicht im Original, sondern als Kopie eingereicht werden.  Sollten Originalunterlagen benötigt werden, so sollte man diese persönlich gegen Empfangsquittung im Jobcenter abgeben.

Verschlechterung nach Überprüfung ist möglich!

Durch den Überprüfungsantrag wird das Verfahren neu aufgerollt. Unter Umständen kann sich dies nachteilig für den Antragsteller auswirken. Das dann z.B. , wenn sich das Jobcenter zugunsten des Bürgergeld Beziehers verrechnet hatte. Es kann sich so durchaus herausstellen, dass der Bürgergeld Anspruch geringer ist, als vom Jobcenter ursprünglich zugestanden. Eine Rückforderung von Leistungen ist die Folge.

Ablehnung des Überprüfungsantrags

Weist das Jobcenter den Überprüfungsantrag zurück, so geschieht dies mittels eines Ablehnungsbescheides. Gegen diesen kann – wie gegen jeden anderen Bescheid des Jobcenters – mittels Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht vorgegangen werden.