Bürgergeld: Zahlt Jobcenter den Stromzähler für Warmwasserboiler?

Wird das Warmwasser mittels Strom erzeugt, so gibt es einen Mehrbedarf für Warmwasser vom Jobcenter. Muss das Amt jedoch auch die Kosten für einen separaten Stromzähler übernehmen?

Bürgergeld: Zahlt Jobcenter den Stromzähler für Warmwasserboiler?

Das Jobcenter muss die Kosten für die Warmwasseraufbereitung zusätzlich zum Regelsatz zahlen. Das ist einfach, wenn das Warmwasser mittels der Heizung aufbereitet wird. Problematisch ist es, wenn das Warmwasser mittels eines Boilers zubereitet wird. Denn dieser wird mit dem Haushaltsstrom betrieben. Und Stromkosten übernimmt das Jobcenter nicht zusätzlich zum Regelsatz. Muss es dann die Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines Stromzählers für einen Warmwasserboiler übernehmen? So könnten die Stromkosten für das Warmwasser exakte ermittelt werden. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Wir erklären das Urteil in diesem Artikel.

Kosten für Stromzähler für Warmwasserboiler

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Besteht ein Bürgergeld Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Stromzählers für einen Warmwasserboiler?

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung nicht übernehmen muss. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage, so das Gericht.

Dem Gerichtsverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Bezieher von SGB II Leistungen (heute Bürgergeld) hatte, sich ein Angebot eines Elektrikers über den Einbau eines Drehstromzählers erstellen lassen, und zwar zur Messung des Stromverbrauchs für einen Warmwasserboiler. Die Kosten hätten ca 700 Euro betragen.. Der Leistungsbezieher beantragte die Kostenübernahme durch das Jobcenter. Grund: die gesetzliche Warmwasserpauschale (Mehrbedarf für Warmwasser) reiche in seinem Falle nicht aus.Höhere Warmwasserkosten als der pauschalierte Mehrbedarf für Warmwasser könnten schließlich vom Jobcenter nur übernommen werden, wenn der Verbrauch durch einen Zähler nachgewiesen werde.

Jobcenter lehnt Kostenübernahme für Warmwassser-Stromzähler ab

Das Jobcenter lehnte den Antrag auf Übernahme der Kosten für den Einbau eines Stromzählers für einen Warmwasserboiler ab. Es begründete die Ablehnung damit, dass keine Rechtsgrundlage für den Anspruch vorhanden sei. Es ginge dabei nicht um Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts noch um einen unabweisbaren Mehrbedarf.

Urteil: Es gibt keinen Anspruch auf Kostenübernahme eines Stromzählers für Warmwasserboiler

Das Landessozialgericht folgte der Argumentation des Jobcenters, vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 27.9.2022, L 11 AS 415/22 B ER. Im SGB II (heute Bürgergeld Gesetz) und auch in keinem anderen Gesetz sei eine Rechtsgrundlage für die Installation einer gesonderten Messeinrichtung hinsichtlich des Stromverbrauchs für die Warmwassererzeugung vorhanden.

Der Gesetzgeber habe geregelt, dass die Warmwasserpauschale, also der Mehrbedarf für Warmwasser, grundsätzlich ausreichend sei. Einen höheren Bedarf können man zwar mittels einer Messeinrichtung nachweisen. Die Messeinrichtung selbst sei hingegen kein Bedarf i. S. d. SGB II (Bürgergeld Gesetz). Der Gesetzgeber habe eine Regelung über Messeinrichtungen in diesem Zusammenhang nicht getroffen: Das hätte er jedoch getan, wenn er eine Kostenübernahme durch die Leistungsträger gewollt hätte.

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