Bürgergeld zusätzlich zur Rente – wie das für Rentner geht

Können Renter neben ihrer Rente Bürgergeld beziehen. Das geht nur in Ausnahmefällen.

Bürgergeld - habe ich als Rentner einen Anspruch?
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Das Bürgergeld wurde im Januar 2023 eingeführt. Der Name Bürgergeld klingt vielversprechend, aber letztendlich erfüllt das Bürgergeld nicht das, was allgemein erwartet wird. Es handelt sich dabei nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen und auch Rentner werden nicht ausreichend berücksichtigt. Im nachfolgenden Artikel geben wir einen kurzen Überblick, ob und unter welchen Voraussetzungen Rentner einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Erwerbsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung

rentner und buergergeld

Neben ihrer Rente können Rentner nur in Ausnahmefällen Bürgergeld beziehen. Das geht in der Regel nur bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, keinesfalls bei einer Altersrente.

Der Anspruch auf Bürgergeld ist mit der Erwerbsfähigkeit gekoppelt. Wer Bürgergeld beziehen will, muss zwangsläufig erwerbsfähig sein. Je nach Sachlage muss zunächst eine Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Die Feststellung erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung. Anspruch auf Bürgergeld kann nur gewährt werden, wenn der Antragssteller mindestens drei Stunden pro Tag einer Arbeit nachgehen kann. Wer dazu nicht in der Lage ist, gilt gesetzlich als erwerbsunfähig und hat folglich auch kein Anrecht auf Bürgergeld. Alternativ besteht dann aber die Möglichkeit, andere soziale Leistungen zu beziehen. Infrage kommen hier eine Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderungsrente. Rentner erhalten auch kein Bürgergeld, wenn sie nachweislich bedürftig sind. Sollte die Rente zu gering sein, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, liegt eine Bedürftigkeit vor. In Kombination mit einer Erwerbsunfähigkeit hat man dann ein Anrecht auf Grundsicherung. Es handelt sich hierbei um eine soziale Unterstützungsleistung, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist.


Bürgergeld nur bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Bürgergeld kann ein Rentner nur beziehen wenn er erwerbsfähig ist und das Renteneintrittsalter für die Altersrente noch nicht erreicht hat. Das ist regelmäßig nur der Fall, wenn eine Teil-Erwerbsminderungsrente bezogen wird, also eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Gleiches gilt, wenn eine Hinterbliebenenrente (z.B. Witwenrente) bezogen wird. Auch dann kommt Bürgergeld in Frage, wenn die Rente zum Leben nicht ausreicht.

Bürgergeld, das geht für Renter also nur dann, wenn das regüläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht ist und wenn Erwerbsfähigkeit gegeben ist.

Bürgergeld und Grundsicherung im Vergleich

Die Politiker versprachen eine Reform, doch das neue Bürgergeld ist im Kern nur ein Ersatz für Hartz IV. So versprach die Ampel im September, dass das Bürgergeld auch eine Art Grundsicherung für bei einer Erwerbslosigkeit darstellt. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Rentner finden kaum Berücksichtigung. Das neue Bürgergeld wird nicht die Grundsicherung im Alter ersetzen. Auch bei einer Erwerbsminderung bleibt die bisherige Grundsicherung erhalten. Die einzige Reform besteht darin, dass die Grundsicherung erhöht wird. Sowohl das Bürgergeld als auch die Grundsicherung werden ab Januar 2023 auf einen monatlichen Betrag von 502 Euro festgeschrieben. Der Betrag gegenüber dem momentanen monatlichen Hartz-IV-Satz steigt um 50 Euro an. Die Erhöhung der Grundsicherung im Alter steigt ebenfalls um 50 Euro an. Gleiches gilt auch für die Grundsicherung bei einer Erwerbsminderung


Andere Konditionen für Rentner

Trotz der gleichen Sätze und Steigerungen bleiben zwischen dem Bürgergeld, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung immer noch große Unterschiede. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldes steigt auch gleichzeitig die Grenze für das sogenannte Schonvermögen an. Ab Januar gilt für Bürgergeldbezieher eine Schonvermögensgrenze von 15.000 Euro. Für Rentner, die Grundsicherung beziehen, gelten aber andere Konditionen. Hier liegt das Schonvermögen nur bei 10.000 Euro. Die unterschiedlichen Konditionen sind umstritten und werden von den Sozialverbänden heftig kritisiert. Sie fordern eine Nachbesserung und gleiche Voraussetzungen. Viele Rentner werden so um ihre letzten Ersparnisse gebracht. Zudem ist auch der Begriff Schonvermögen nicht klar definiert.

Bürgergeld und Grundsicherung in Bezug auf ein privates Fahrzeug

Der private Pkw wird innerhalb des Schonvermögens eingerechnet. Allerdings sieht der neue Gesetzentwurf auch hier andere Regelungen vor. Grundsätzlich darf der Wert des Pkws die Grenze von 7.500 Euro nicht überschreiten. Zudem wird das private Fahrzeug für Bürgergeldbezieher innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft als vermögensneutraler Besitz angesehen. Ferner sehen die rechtlichen Voraussetzungen beim Bürgergeld vor, dass ein privates Fahrzeug ohne eine sogenannte Angemessenheitsprüfung behalten und genutzt werden darf. Für Rentner gelten hier aber andere Voraussetzungen. Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen und ein eigenes Fahrzeug besitzen, sind zu einer Angemessenheitsprüfung verpflichtet. Gerade der Punkt ist umstritten, denn viele Rentner sind behindert oder leiden unter eingeschränkter Bewegung. Für sie ist die Nutzung eines Fahrzeuges ein Grundbedürfnis. Zudem kritisieren Rentenverbände die mögliche soziale Isolation. Das private Fahrzeug bedeutet für zahlreiche Senioren ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit.


Alternative Leistungen und Unterstützung

Rentner, die nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder bei denen nachweislich eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, haben die Möglichkeit alternative Leistungen zu erhalten. Welche der Leistungen am Ende genehmigt werden, hängt in erster Linie von den persönlichen Umständen ab. Auch die Bedarfsgemeinschaft spielt eine Rolle, wenn man mit anderen Personen unter einem Dach lebt. Neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder der Erwerbsminderungsrente kann auch eine Witwenrente bezogen werden. Auch Krankengeld kann vorübergehend gezahlt werden. Je nach Wohnsituation gewähren die Kommunen auch Wohngeld. Die Zahlung einiger sozialen Leistungen schließt wiederum den Erhalt anderer sozialer Leistungen aus oder wird damit verrechnet.

Zusammenfassung zu Bürgergeld neben der Rente – wie das für Rentner geht

Das Wichtigste kurz und bündig zum Schluss:

  • Bürgergeld setzt Erwerbsfähigkeit voraus und ein Alter diesseits des Renteneintrittsalters für die Altersrente.
  • Neben einer Altersrente und einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann somit Bürgergeld nicht bezogen wirden. Reicht die Rente zum Leben nicht aus, so kann ein Antrag auf Grundsicherung im Alter gestellt werden.
  • Bürgergeld, das geht also nur für Rentner, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder eine Hinterbliebenenrente beziehen.