Bürgergeld: Berechtigte müssen Teil der Miete aus dem Regelsatz zahlen – nicht hinnehmbar!

Die Mieten sind im vergangenen Jahr stark gestiegen. Dennoch wurden die Angemessenheitsgrenzen von den Jobcenter nicht angepasst. Bürgergeld Bezieher müssen die Wohnkostenlücke aus dem Regelsatz zahlen. Ein Unding!

Bürgergeld Mieter müssen oft aus dem Regelsatz einen Teil der Miete zahlen.

Wer Bürgergeld bezieht erhält neben dem Regelsatz auch die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter erstattet. Doch nicht immer übernimmt das Jobcenter die komplette Miete. Das Amt zahlt nur die „angemessene“ Miete. Ist die Miete tatsächlich höher muss der Bürgergeld Bezieher die Differenz aus dem Regelsatz zahlen. Das sind oft mehr als 200 Euro! In unserem Beitrag erklären wir die Hintergründe zur sogenannten Wohnkostenlücke.

Wohnkostenlücke: Unterschied Wohnungsmarkt und Bürgergeld Regeln

Wohnkostenlücke teilweise über 200 Euro!
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Miete unangemessen hoch? Bürgergeld Berechtigte müssen aus dem Regelsatz zahlen!

Der Unterschied zwischen angemessenen Wohnkosten im Sinne des SGB II (Bürgergeld Gesetzes) und den tatsächlichen Mietbedingungen des örtlichen Wohnungsmarktes sind gewaltig. Man bezeichnet diesen Unterschied als Wohnkostenlücke.

Laut statistischen Zahlen mussten gut 11 Prozent aller Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr  einen Teil der Miete aus eigener Tasche, also vom Regelsatz, zahlen, weil die Wohnungskosten vom Jobcenter nicht als angemessen anerkannt worden sind. Durchschnittlich war das fast 110 Euro, manchmal sogar über 200 Euro.

Wie kann es zu dieser Wohnkostenlücke kommen? Die Antwort hängt mit der Bürokratie und dem Anstiege der Mieten zusammen. Die Mieten steigen schneller, als die Jobcenter die Höhe der Angemessenheit neu bewerten (können).


Anfrage der Linkpartei zur Wohnkostenlücke im Bürgergeld

Politiker der Linkspartei im Bundestag hatten eine kleine Anfrage an die Bundesregierung hinsichtlich der Wohnkostenlücke gestellt. Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen der Linken-Politikerin Caren Lay sind enttäuschend. Wie erwähnt musste jede neunte Bedarfsgemeinschaft draufzahlen – aus dem Regelsatz. Durchschnittlich knapp 110 Euro. Das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ hatte hierzu bereits berichtet.

In den Großstädten ist die Situation am schlimmsten. So lag die Wohnkostenlücke in Stuttgart bei knapp 340  Euro, in München zahlten Haushalte bei durchschnittlich 215 Euro, in Berlin bei gut 200 Euro.  

In absoluten Euro-Zahlen betrug die Wohnkostenlücke im vergangenen Jahr etwa  417 Millionen Euro.

Wohnung unangemessen – was passiert?

Wenn die Wohnung unangemessen, d. h. die Kosten der Wohnung unangemessen hoch sind, wird vom Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Dann müssen sich die Betroffenen eine andere Wohnung suchen, untervermieten oder die Lücke aus dem Bürgergeld Regelsatz tragen. Letztes funktioniert nur begrenzt – schließlich dient der Bürgergeld Regelsatz der Abdeckung des Existenzminimums. Er ist nicht dafür vorgesehen, Mietzahlungen (teilweise) zu leisten.


Jobcenter müssen auf die angestiegenen Mieten reagieren

Die Linken-Politikerin Caren Lay vertritt die Auffassung, dass die von den Jobcentern anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung zu gering sind. Das sei nicht hinnehmbar. Bezahlbare Wohnungen gäbe es in viel zu geringem Umfang.

Wir, der Verein Für soziales Leben e. V., schließen uns der Meinung an und fordern, dass die Jobcenter schneller auf Mietpreissteigerungen reagieren. Die Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum müssen angehoben werden! Die Mieten in Ballungszentren sind im letzten Jahr über 5 Prozent gestiegen!

Weiterführende Informationen

Kosten der Unterkunft beim Bürgergeld