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1025 Euro im Monat – Wie Bürgergeld-Empfänger wirklich unterstützt werden

Erfahren Sie in diesem Bürger & Geld-Artikel, wie alleinstehende Bürgergeld-Empfänger die Summe von 1028 Euro erhalten, warum viele von falschen Annahmen ausgehen – und wie Betroffene Verluste meiden können. Recherchiert und aufbereitet vom Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Wer als Alleinstehender auf das Bürgergeld angewiesen ist, steht oft vor bürokratischen Hürden und zahllosen Missverständnissen. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben kursieren Mythen und Irrtümer zu den tatsächlichen Zahlungsbeträgen. Unser Expertenbericht beleuchtet das System aus der Sicht von Betroffenen und zeigt Wege, wie Sie Ihr monatliches Einkommen maximieren können.

Die Basis: Regelsatz und Bedarfsstufe 1

Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Bürgergeld-Bezieher bleibt auch 2025 bei 563 Euro und wird nicht erhöht – so bestätigte es die Bundesregierung mit einer „Nullrunde“. Die Höhe ist bundesweit einheitlich und richtet sich nach der sogenannten Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende/Alleinerziehende).​

PersonenkreisRegelsatz 2023Regelsatz 2024Regelsatz 2025
Alleinstehende502 €563 €563 €
Paare je Partner451 €506 €506 €
Jugendliche 14-17420 €471 €471 €
Kinder 6-13348 €390 €390 €
Kinder 0-5318 €357 €357 €
Wie der Südkurier berichtete, bleibt der Satz 2025 aufgrund einer gesetzlichen Schutzregel sogar dann stabil, wenn die Preisentwicklung rechnerisch eine Kürzung nahelegen würde.

Kosten für Unterkunft und Heizung: Was wirklich übernommen wird

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung – vorausgesetzt, diese sind „angemessen“. Was als angemessen gilt, entscheidet die jeweilige Kommune. In Flensburg etwa werden ab Juli 2025 für einen Ein-Personen-Haushalt 486 Euro Kaltmiete inklusive Betriebskosten (bis 50 qm) als oberste Grenze anerkannt. Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe getragen, sofern sie wirtschaftlich sind.​

Das Jobcenter kann verlangen, die Wohnkosten bei Überschreitung zu senken – durch Umzug oder Untervermietung. Auch Eigentümer erhalten belastungsrelevante Kosten wie Hypothekenzinsen und Versicherungen, wobei Tilgungsraten ausgeschlossen sind.

Mehrbedarf: Extra-Leistungen für besondere Lebenslagen

Viele Bürgergeld-Empfänger können Zusatzleistungen („Mehrbedarf“) beantragen – etwa bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, medizinischer Spezialernährung oder mit Behinderung. Mehrbedarfsbeträge sind prozentual zum Regelsatz gestaffelt:​

  • Schwangerschaft: 17%
  • Alleinerziehende: bis 60%
  • Behinderte: 35% (bei Teilhabeleistungen)
  • Medizinische Ernährung: individuell berechnet
  • Warmwasser: extra bei dezentraler Erzeugung

Wie advokIT und buergergeld.org berichten, besteht ein rechtlicher Anspruch – er muss aber beantragt und individuell genehmigt werden.

Irrtümer um „1025 Euro für Alleinstehende“: Die Rechnung

Die oft genannte Summe von 1025 Euro ergibt sich aus dem Regelsatz (563 €) plus anerkannten Kosten der Unterkunft (bspw. 486 € in Flensburg), sofern diese maximal übernommen werden. Nur in Städten mit sehr hohen Mietobergrenzen kann der Höchstsatz tatsächlich gezahlt werden.
Übersehen wird häufig, dass:

  • Die Miet-Obergrenze lokal stark variieren kann
  • Sanierungspflicht besteht, falls die Kosten als unangemessen gelten
  • Mehrbedarfe separat beantragt werden müssen
  • Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung) eigenständig beantragt werden müssen

Altersrente: Früher Renteneinstieg und Folgen

Wer seine reguläre Altersrente drei Jahre vor dem eigentlichen Termin beziehen will, muss die finanziellen Konsequenzen realistisch kalkulieren. Hier drohen Abschläge und oft bleibt das monatliche Einkommen hinter den Leistungen des Bürgergeldes zurück. Sonderregeln gibt es vor allem für Versicherte mit Schwerbehinderung, langjährig Versicherte und bestimmte Übergangsregelungen.​

FAQ – Die wichtigsten Antworten

Wie hoch ist der Regelsatz 2025?

Der Regelsatz bleibt bei 563 Euro für alleinstehende Erwachsene.

Wie hoch sind die anerkannten Mietkosten?

Zum Beispiel in Flensburg werden bis zu 486 Euro für eine Einzelperson akzeptiert.

Welche Mehrbedarfsleistungen kann ich erhalten?

Mehrbedarf gibt es etwa für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte und bei medizinischen Sonderbedarfen.

Was passiert bei unangemessen hohen Wohnkosten?

Das Jobcenter kann verlangen, die Kosten zu senken.

Kann ich auch als Eigentümer Unterstützung bei Wohnkosten bekommen?

Ja, es werden zum Beispiel Hypothekenzinsen und Nebenkosten berücksichtigt – jedoch keine Tilgungsraten.

Fazit

Das System der Bürgergeld-Leistungen ist komplex und birgt viele Fallstricke für Empfänger. Wer Ansprüche gezielt prüft und alle Spielräume ausschöpft, kann finanzielle Einbußen aktiv vermeiden. Experten raten, regelmäßig Bescheide prüfen zu lassen und alle Mehrbedarfe sowie die Wohnkosten korrekt anzugeben. Wie Bürger & Geld berichtete, profitieren Betroffene erst dann optimal, wenn sämtliche Hilfsleistungen ausgeschöpft werden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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