Bürgergeld – Aus! Bundestag hat entschieden! Neue Grundsicherung kommt

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Update: Berlin, 5. März, 2026: Im Bundestag ist die die wichtige Abstimmung vorüber: Die Abgeordneten haben in zweiter und dritter Lesung über die Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer neuen Grundsicherung mit deutlich strengeren Regeln entschieden . Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., berichtet über die wesentlichen Inhalte des Tages, die Aussprache und der Neuregelung des SGB II.

Entscheidender Tag im Bundestag

  • Heute, am 5. März 2026, stimmte der Bundestag nach einer namentlichen Schlussdebatte über die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung ab.
  • Die schwarz‑rote Koalition hat sich im Vorfeld auf den Gesetzentwurf geeinigt, der nach aktuellem Zeitplan zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
  • Für mehr als fünf Millionen Leistungsbeziehende entscheidet sich damit, ob aus dem bisherigen Bürgergeld ein strengeres Grundsicherungssystem mit mehr Pflichten und härteren Sanktionen wird.
  • Der SPD-Abgeordnete Jens Peick eröffnete die Debatte und sagte: „In der Grundsicherung geht es darum, Menschen in Arbeit zu bringen. “ Die Reform des SGB II sei kein Systemwechsel, sondern lediglich „Nachschärfen“. Wer sich an die Regeln halte, für den würde sich nichts ändern.
  • Am Ende stimmte der Bundestag für die Abschaffung des Bürgergeldes und die Einführung der harten, neuen Grundsicherung!

Was kommt: Neue Grundsicherung statt Bürgergeld

  • Das Bürgergeld wird unter neuem Namen als Grundsicherung weitergeführt, allerdings mit verändertem Zuschnitt: Förderung bleibt, aber die Pflicht zur Arbeitsaufnahme rückt stärker in den Vordergrund.
  • Das Leitbild der Reform lautet „Fördern und Fordern“: Wer arbeiten kann, soll seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen, um die eigene Hilfebedürftigkeit zu überwinden.

Regelsätze und Leistungen im Überblick

  • Die Regelsätze orientieren sich weiterhin an den Bürgergeld‑Beträgen: Alleinstehende erhalten rund 563 Euro, Partner etwa 506 Euro, Kinder je nach Alter zwischen gut 350 und über 470 Euro monatlich.
  • Zusätzlich übernimmt der Staat weiterhin angemessene Kosten für Miete und Heizung, wobei die Definition von „angemessen“ regional unterschiedlich bleibt.

Wohnen, Vermögen, Schutzzeiten: Diese Privilegien wackeln

  • Die bisherige großzügige Karenzzeit beim Schonvermögen soll wegfallen; künftig wird das geschützte Vermögen nach Altersstufen begrenzt.
  • Auch die bisherige Schonfrist bei Wohnkosten wird enger: Bei unverhältnismäßig hohen Mieten sollen Betroffene schneller zur Kostensenkung oder zum Umzug verpflichtet werden.

Deutlich härtere Sanktionen geplant

  • Kern der Reform sind verschärfte Mitwirkungspflichten: Schon beim ersten schweren Verstoß – etwa Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder wiederholtem Nichterscheinen im Jobcenter – können Leistungen um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.
  • Wer mehrfach nicht reagiert, riskiert einen vollständigen Leistungsentzug, inklusive der Kosten der Unterkunft; im Gesetz ist ausdrücklich auch eine komplette Streichung vorgesehen.
  • Für besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa Menschen mit nachgewiesenen psychischen Erkrankungen oder Familien mit Kindern, sollen Ausnahmen und engere Prüfungen gelten.

Politischer Streit und Ausblick

  • Union und SPD verteidigen die Reform als notwendigen Kurswechsel hin zu einem „leistungsorientierten Sozialstaat“, der Arbeit stärker belohnt und Missbrauch konsequenter ahndet.
  • Linke und Grüne sprechen dagegen von einem sozialen Rückschritt, kritisieren die geplanten Kürzungen, den stärkeren Druck auf Leistungsbeziehende und fordern mehr Qualifizierung statt Straflogik.
  • Nach der heutigen Entscheidung im Bundestag muss sich noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen; bei Zustimmung soll die neue Grundsicherung schrittweise ab Mitte 2026 umgesetzt werden.

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