Update: Berlin, 5. März, 2026: Im Bundestag ist die die wichtige Abstimmung vorüber: Die Abgeordneten haben in zweiter und dritter Lesung über die Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer neuen Grundsicherung mit deutlich strengeren Regeln entschieden . Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., berichtet über die wesentlichen Inhalte des Tages, die Aussprache und der Neuregelung des SGB II.
Entscheidender Tag im Bundestag
- Heute, am 5. März 2026, stimmte der Bundestag nach einer namentlichen Schlussdebatte über die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung ab.
- Die schwarz‑rote Koalition hat sich im Vorfeld auf den Gesetzentwurf geeinigt, der nach aktuellem Zeitplan zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
- Für mehr als fünf Millionen Leistungsbeziehende entscheidet sich damit, ob aus dem bisherigen Bürgergeld ein strengeres Grundsicherungssystem mit mehr Pflichten und härteren Sanktionen wird.
- Der SPD-Abgeordnete Jens Peick eröffnete die Debatte und sagte: „In der Grundsicherung geht es darum, Menschen in Arbeit zu bringen. “ Die Reform des SGB II sei kein Systemwechsel, sondern lediglich „Nachschärfen“. Wer sich an die Regeln halte, für den würde sich nichts ändern.
- Am Ende stimmte der Bundestag für die Abschaffung des Bürgergeldes und die Einführung der harten, neuen Grundsicherung!
Was kommt: Neue Grundsicherung statt Bürgergeld
- Das Bürgergeld wird unter neuem Namen als Grundsicherung weitergeführt, allerdings mit verändertem Zuschnitt: Förderung bleibt, aber die Pflicht zur Arbeitsaufnahme rückt stärker in den Vordergrund.
- Das Leitbild der Reform lautet „Fördern und Fordern“: Wer arbeiten kann, soll seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen, um die eigene Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
Regelsätze und Leistungen im Überblick
- Die Regelsätze orientieren sich weiterhin an den Bürgergeld‑Beträgen: Alleinstehende erhalten rund 563 Euro, Partner etwa 506 Euro, Kinder je nach Alter zwischen gut 350 und über 470 Euro monatlich.
- Zusätzlich übernimmt der Staat weiterhin angemessene Kosten für Miete und Heizung, wobei die Definition von „angemessen“ regional unterschiedlich bleibt.
Wohnen, Vermögen, Schutzzeiten: Diese Privilegien wackeln
- Die bisherige großzügige Karenzzeit beim Schonvermögen soll wegfallen; künftig wird das geschützte Vermögen nach Altersstufen begrenzt.
- Auch die bisherige Schonfrist bei Wohnkosten wird enger: Bei unverhältnismäßig hohen Mieten sollen Betroffene schneller zur Kostensenkung oder zum Umzug verpflichtet werden.
Deutlich härtere Sanktionen geplant
- Kern der Reform sind verschärfte Mitwirkungspflichten: Schon beim ersten schweren Verstoß – etwa Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder wiederholtem Nichterscheinen im Jobcenter – können Leistungen um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.
- Wer mehrfach nicht reagiert, riskiert einen vollständigen Leistungsentzug, inklusive der Kosten der Unterkunft; im Gesetz ist ausdrücklich auch eine komplette Streichung vorgesehen.
- Für besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa Menschen mit nachgewiesenen psychischen Erkrankungen oder Familien mit Kindern, sollen Ausnahmen und engere Prüfungen gelten.
Politischer Streit und Ausblick
- Union und SPD verteidigen die Reform als notwendigen Kurswechsel hin zu einem „leistungsorientierten Sozialstaat“, der Arbeit stärker belohnt und Missbrauch konsequenter ahndet.
- Linke und Grüne sprechen dagegen von einem sozialen Rückschritt, kritisieren die geplanten Kürzungen, den stärkeren Druck auf Leistungsbeziehende und fordern mehr Qualifizierung statt Straflogik.
- Nach der heutigen Entscheidung im Bundestag muss sich noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen; bei Zustimmung soll die neue Grundsicherung schrittweise ab Mitte 2026 umgesetzt werden.
