Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, fragen sich, ob sie in den Sommerferien auch mal abschalten und verreisen dürfen. Die gute Nachricht: Urlaub ist grundsätzlich erlaubt – aber es gibt wichtige Regeln, die du beachten musst. Diese erklären wir in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld und gegen 4 Tipps hierzu.
1. Urlaub mit Bürgergeld: Was ist erlaubt?
Du darfst als Empfänger von Bürgergeld in den Urlaub fahren, auch während der Sommerferien. Dafür musst du jedoch vorher eine Genehmigung beim Jobcenter einholen. Diese sogenannte „Ortsabwesenheit“ wird in der Regel bewilligt, solange deine berufliche Eingliederung – also deine Jobsuche oder Teilnahme an Maßnahmen – nicht gestört wird.
Ohne Zustimmung des Jobcenters droht der Verlust des Anspruchs auf Bürgergeld – einschließlich der Kosten für Unterkunft und Krankenversicherung. Die maximale Dauer der Abwesenheit beträgt in der Regel drei Wochen (21 Kalendertage) pro Jahr. In besonderen Fällen kann das Jobcenter noch einmal bis zu drei Wochen zusätzlich genehmigen, aber das Bürgergeld wird dann nur für die ersten drei Wochen gezahlt.
2. Finanzielle Unterstützung für den Urlaub
Das Jobcenter zahlt kein Urlaubsgeld oder übernimmt die Kosten für Reisen. Urlaubsgeld ist eine Leistung des Arbeitgebers, nicht des Jobcenters. Es gibt aber in einigen Bundesländern spezielle Programme, die Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen oder Bürgergeld-Empfänger bei einem Urlaub finanziell unterstützen. Diese Förderungen Zuschüsse für den Urlaub sind unabhängig vom Jobcenter und müssen bei den jeweiligen Landesbehörden beantragt werden.
Bundesland | Förderhöhe/Tag/Person | Max. Dauer | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Bayern | bis zu 19,50 € (Kinder/Erwachsene), bis zu 25,50 € (beeinträchtigte Kinder) | bis zu 13 Übernachtungen | Förderung für Familienferienstätten |
Berlin | Individuell | — | Familien und Alleinerziehende |
Brandenburg | 10 € pro Übernachtung | 2–13 Übernachtungen | Antrag min. 8 Wochen vor Reise |
Bremen | Individuell | — | Familien und Alleinerziehende |
Niedersachsen | Individuell | — | Familien und Alleinerziehende |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 30 € pro Tag | 7 Übernachtungen | Familien in Ferienstätten |
Rheinland-Pfalz | Individuell | — | Familien und Alleinerziehende |
Saarland | Individuell | — | Familien und Alleinerziehende |
Tipp: Informiere dich rechtzeitig bei deiner Landesbehörde, ob du Anspruch auf eine solche Förderung hast.
3. So beantragst du den Urlaub beim Jobcenter
- Antrag stellen: Beantrage spätestens fünf Werktage vor Reiseantritt die Ortsabwesenheit beim Jobcenter – am besten schriftlich oder online.
- Begründung: Gib an, wann, wohin und wie lange du verreisen möchtest.
- Warten auf Rückmeldung: Erst wenn das Jobcenter zustimmt, darfst du die Reise antreten.
- Nach der Rückkehr: Melde dich nach deiner Rückkehr wieder beim Jobcenter zurück.
4. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung verreise?
Verreist du ohne Zustimmung des Jobcenters, entfällt dein Anspruch auf Bürgergeld für die Zeit der Abwesenheit. Auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Krankenversicherung wird eingestellt.
5. Zusammenfassung: Urlaub mit Bürgergeld – geht das?
Ja, Urlaub mit Bürgergeld ist möglich, aber nur mit Genehmigung des Jobcenters und innerhalb gesetzlich vorgesehenen Fristen. Das Jobcenter zahlt dafür kein Geld, also kein Urlaubsgeld, aber in vielen Bundesländern gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützungen für Familien und Alleinerziehende. Was musst dud also tun? Informiere dich rechtzeitig und stelle alle Anträge fristgerecht, dann kannst du die Sommerferien genießen!