Jetzt informieren: So viel Bürger-Geld steht Ihnen 2024 zu

Es gibt noch viele Menschen, die akut arbeitslos geworden sind und von heute auf morgen Bürgergeld beantragen müssen. Wie habe hier nochmal die wichtigsten Infos zusammengetragen.

Soviel Bürgergeld steht 2024 jedem zu.
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Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die Grundsicherung abgelöst. Das bedeutet neue Regeln und neue Sätze für die Höhe der Unterstützung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie viel Bürgergeld Ihnen im Jahr 2024 zusteht und wie sich der Regelbedarf zusammensetzt.

Regelbedarf:

Der Regelbedarf ist der Grundbetrag, der für den Lebensunterhalt eines Menschen zur Verfügung steht. Er ist abhängig von der Regelbedarfsstufe, in die Sie fallen.

Soviel Bürgergeld steht 2024 jedem zu.
Gut informieren ist wichtig, damit Sie wissen, wieviel Bürgergeld ihnen zusteht.

Regelbedarfsstufen 2024:

  • Stufe 1: Erwachsene, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB XII leben und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt: 563 Euro
  • Stufe 2: Erwachsene, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit anderen Erwachsenen leben: 506 Euro
  • Stufe 3: Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 451 Euro
  • Stufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • Stufe 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • Stufe 6: Kinder unter 6 Jahren: 357 Euro

Zusammensetzung des Regelbedarfs:

Der Regelbedarf setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, z. B.:

LebensbereichProzentualer Anteil am EckregelsatzAnteil am Regelsatz 2024
Nahrung, Getränke, Genusswaren34, 70 %195,35 Euro
Bekleidung Schuhe8,30 %46,71 Euro
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung8,84 %47,71 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung6,09 %34,28 Euro
Gesundheitspflege3,82 %21,48 Euro
Verkehr8,97 %50,49 Euro
Post und Telekommunikation8,94 %50,33 Euro
Freizeit, Unterhaltung und Kultur9,76 %54,92 Euro
Bildungswesen0,36 %2,03 Euro
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen bzw. Verrechnungs-Wert zum Kauf von
Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken
2,61 %14,70 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen7,98 %44,93 Euro
Gesamt Regelbedarf100 % (Rundungsdifferenz)563 Euro
(Rundungsdifferenz)
Die Tabelle bezieht sich auf den Eckregelsatz, also den Bürgergeld Regelsatz (Regelbedarf) für eine alleinstehende Person.

Zusätzlich zum Regelbedarf:

Neben dem Regelbedarf können Sie weitere Leistungen erhalten, z. B.:

  • Kosten für Unterkunft und Heizung: Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen.
  • Mehrbedarfe: Für bestimmte Bedarfe, z. B. für Schwangere oder Menschen mit Behinderungen, gibt es Mehrbedarfe.
  • Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden übernommen.

Wie viel Bürgergeld bekomme ich konkret?

Die Höhe des Bürgergeldes, das Sie erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Um den genauen Betrag zu berechnen, können Sie den Bürgergeldrechner nutzen:

Wichtig:

Die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich der Erstinformation. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die konkreten Regelungen in Ihrem Einzelfall.

Weitere Informationen:

Tipps:

  • Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Behörde beraten.
  • Nutzen Sie den Bürgergeldrechner, um den genauen Betrag zu berechnen, der Ihnen zusteht.
  • Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, um einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
  • Bewahren Sie alle wichtigen Unterlagen auf.