Urteil: Jobcenter müssen Strom der Gastherme bezahlen – das ändert sich jetzt für Bürgergeld-Empfänger!

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Viele Bürgergeld-Beziehende übersehen diesen Punkt auf ihrem Bescheid: Der Strom, der zum Betrieb der eigenen Gastherme nötig ist, zählt zu den Kosten der Unterkunft – und muss von den Jobcentern übernommen werden. Das zeigen neue Gerichtsentscheidungen, die Betroffenen jetzt bitter benötigte Entlastung bringen.

Rechtsprechung: Stromkosten für Heizung gehören zur Unterkunft

Mehrere Landessozialgerichte stellten klar: Der Betriebsstrom einer Gasetagenheizung ist integraler Bestandteil der Heizkosten. Damit dürfen Jobcenter diese Ausgaben nicht pauschal ablehnen.
So entschied etwa das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 19 AS 1643/22), dass der zum Betrieb der Gastherme nötige Strom mit einem Anteil von bis zu 5 % der Brennstoffkosten zu berücksichtigen ist.

Was das konkret für Bürgergeld-Empfänger bedeutet

Das Urteil hat große Bedeutung für viele Mieter in Altbauwohnungen mit Gasthermen. Wer seine Heizkostenabrechnung beim Jobcenter einreicht, sollte den Betriebsstromanteil gesondert ausweisen.
Nach gängiger Verwaltungs- und Gerichtspraxis erkennen die Jobcenter höchstens fünf Prozent der Brennstoffkosten als angemessenen Betriebsstrom an. Das gilt bundesweit als Orientierung.

Beispielrechnung: Wie viel das ausmacht

In der Praxis ergibt sich daraus eine spürbare Entlastung, wie die folgende Übersicht zeigt:

Monatliche Brennstoffkosten (Gas)Anerkannter Betriebsstrom (5 %)Monatliche Erstattung
100 €5 €5 €
160 €8 €8 €
220 €11 €11 €
300 €15 €15 €

„Dieser Anteil ist kein Luxus, sondern notwendig, um eine Gastherme überhaupt zu betreiben“, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins Für soziales Leben. Viele Jobcenter hätten den Stromanteil bislang unzulässig den Haushaltsstromkosten zugerechnet.

Verantwortung der Jobcenter

Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen Jobcenter von Amts wegen prüfen, welche Heizungsart im Haushalt besteht. Wird eine Gasetagenheizung genutzt, ist der zugehörige Strom als Teil der Unterkunftskosten zu übernehmen – unabhängig davon, ob ein Pauschalbetrag für Haushaltsstrom gezahlt wird.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergelds sollten in ihrer nächsten Heizkostenabrechnung besonders auf den separaten Posten „Betriebsstrom Gastherme“ achten.
Wird dieser nicht bereits im Schreiben des Versorgers aufgeführt, kann er rechnerisch mit fünf Prozent der Gesamtkosten über die letzten zwölf Monate geltend gemacht werden.

FAQ: Häufige Fragen zum Betriebsstrom

Wer kann den Betriebsstrom geltend machen?

Alle Bürgergeld-Berechtigten, die in einer Wohnung mit eigener Gastherme wohnen und deren Stromverbrauch für die Heizungsanlage über den Haushaltszähler läuft.

Wie wird der Betrag nachgewiesen?

Entweder durch eine Angabe des Vermieters oder Versorgers – oder, wenn diese fehlt, durch eine pauschale Berechnung in Höhe von bis zu fünf Prozent der Brennstoffkosten.

Was tun, wenn das Jobcenter ablehnt?

In Widersprüchen sollte auf die Urteile der Landessozialgerichte verwiesen werden. Sozialberatungsstellen und gemeinnützige Vereine unterstützen bei der rechtssicheren Formulierung.

Fazit

Das jüngste Rechtsverständnis stärkt Menschen, die Bürgergeld erhalten, und schafft mehr Fairness in der Kostenübernahme. Denn wer sein Zuhause warm hält, darf nicht auf den Stromkosten für die Gastherme sitzen bleiben.
Bürger & Geld bleibt an dem Thema dran – insbesondere, wie Jobcenter die neuen Vorgaben künftig umsetzen.

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