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Strom-Jahresrechnung 2025: Wann Bürgergeld-Empfänger ihr Guthaben behalten dürfen.

Viele Haushalte erhalten bald ihre Jahresrechnung für Strom und Heizkosten – oft mit Guthaben oder hoher Nachzahlung. Für Bürgergeld-Beziehende gelten dabei besondere Regeln: Welche Guthaben bleiben, was das Jobcenter bekommt und wann ein Darlehen hilft, steht kompakt in diesem Beitrag.

Zum Jahresende oder nach Ablauf der Abrechnungsperiode flattert die Jahresrechnung für Strom und Heizkosten ins Haus – mit erfreulichem Guthaben oder schmerzhafter Nachzahlung. Für Bürgergeld-Beziehende stellt sich dann die Frage, welche Beträge wirklich im Portemonnaie bleiben und welche Ansprüche das Jobcenter bei Strom, Warmwasser und Heizstrom geltend machen darf. Der Beitrag erklärt, wann Stromguthaben vollständig zustehen, in welchen Fällen das Jobcenter einen Anteil oder das gesamte Guthaben erhält, wie Nachzahlungen zu tragen sind und wann ein Darlehen hilft – alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Stromkosten gehören zum Regelsatzes

Stromkosten Guthaben aus Jahresrechnung - wem steht es zu?

Weist die Jahresrechnung für Strom ein Guthaben aus, so können sich auch Bezieher von Bürgergeld freuen. Wird Warmwasser mittels Strom aufbereitet, so ist die Freude allerdings mit dem Jobcenter zu teilen.

Der Grundsatz der gesetzlichen Regelung im SGBII, dem Bürgergeld Gesetz lautet: Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Strom nicht separat. Sie sind im Bürgergeld Regelsatz enthalten. Der Regelsatz beinhaltet einen Pauschalbetrag für Haushaltsenergie, der für Strom verwendet werden kann. Der Regelsatz wird jährlich an die Lebenshaltungskosteten angepasst. 2025 ist allerdings eine Erhöhung des Regelsatzes ausgeblieben..

Der Regelsatz ist eine pauschale Geldleistung, die in Eigenregie auf die darin enthaltenen Bedarfe verteilt werden kann. Der monatliche Abschlag für Strom muss ebenfalls aus dem Regelsatz gezahlt werden.

Guthaben aus Strom-Jahresrechnung steht Bürgergeld Bezieher zu

Die logische Schlussfolgerung aus dem oben gesagten: Wenn Sie ein Guthaben aus Ihrer Stromrechnung erhalten, also sparsam wirtschaften, müssen Sie das Guthaben nicht an das Jobcenter zahlen. Es wird auch nicht mit der laufenden Bürgergeld-Zahlung verrechnet. Es steht Ihnen frei, das Guthaben zu verwenden, wie Sie es möchten. Sie können es zum Beispiel für andere Haushaltskosten verwenden, es sparen oder für beliebige anderes Zweck ausgeben.

Ausnahme 1: Stromkosten für die Warmwasserbereitung

Es gibt allerdings eine Ausnahmen: In manchen Fallgestaltunge zahlt das Jobcenter einen Teil der Kosten für Strom. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es um die Warmwasserbereitung mittels Strom geht. Das Jobcenter zahlt dann einen prozentualen Anteil vom Regelsatz jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zusätzlich zum Regelsatz. Es handelt sich um den Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung.

Ergibt sich ein Guthaben in der Strom-Jahresrechnung, so hat das Jobcenter einen prozentualen Anspruch auf das Guthaben. Der Prozentsatz entspricht dem Prozentsatz des Mehrbedarfs für die Warmwasserbereitung.

Einzelheiten sie hier: Mehrbedarf Warmwasser

Ausnahme 2: Stromkosten für die Heizung

Heizkosten zahlt das Jobcenter neben bzw. zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz. Das gilt auch, wenn mit Strom geheizt wird. Folglich steht auch ein Guthaben aus der Strom-Heizkosten-Jahresrechnung dem Jobcenter zu. Es muss an dieses weitergeleitet werden.

Stromnachzahlung muss Bürgergeld Bezieher tragen

Was für das Guthaben aus der Stromrechnung gilt, gilt auch für eine Nachzahlung. Sie muss aus dem Regelsatz gezahlt werden! Das Jobcenter zahlt hierfür nicht separat, sondern ist außen vor.

Jobcenter Darlehen für Strom-Nachzahlung

Ist die Nachforderungen in der Strom-Jahresrechnung so hoch, dass der Bürgergeld Bezieher sie nicht aus dem Regelsatz bezahlen kann und auch keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind, sie zu begleichen, so kann beim Jobcenter ein Darlehen zur Begleichung der Strom-Nachforderung beantragt werden.

Das Darlehen wird in der Regel vom Jobcenter bewilligt, wenn kein Darlehen von der Bank oder von Freunden oder Bekannten erhältlich ist und auch kein Schon-Vermögen vorhanden ist.

Einzelheiten hier: Strom Darlehen Jobcenter

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Stromkostenguthaben

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Stromkosten müssen aus dem Regelsatz gezahlt werden.
  • Ein Guthaben aus der Strom-Jahresrechnung steht deshalb dem Bürgergeld-Bezieher zu, nicht dem Jobcenter.
  • Umgekehrt muss eine Strom-Nachzahlung nicht separat vom Jobcenter gezahlt werden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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