Zum Jahresende oder nach Ablauf der Abrechnungsperiode flattert die Jahresrechnung für Strom und Heizkosten ins Haus – mit erfreulichem Guthaben oder schmerzhafter Nachzahlung. Für Bürgergeld-Beziehende stellt sich dann die Frage, welche Beträge wirklich im Portemonnaie bleiben und welche Ansprüche das Jobcenter bei Strom, Warmwasser und Heizstrom geltend machen darf. Der Beitrag erklärt, wann Stromguthaben vollständig zustehen, in welchen Fällen das Jobcenter einen Anteil oder das gesamte Guthaben erhält, wie Nachzahlungen zu tragen sind und wann ein Darlehen hilft – alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Stromkosten gehören zum Regelsatzes

Weist die Jahresrechnung für Strom ein Guthaben aus, so können sich auch Bezieher von Bürgergeld freuen. Wird Warmwasser mittels Strom aufbereitet, so ist die Freude allerdings mit dem Jobcenter zu teilen.
Der Grundsatz der gesetzlichen Regelung im SGBII, dem Bürgergeld Gesetz lautet: Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Strom nicht separat. Sie sind im Bürgergeld Regelsatz enthalten. Der Regelsatz beinhaltet einen Pauschalbetrag für Haushaltsenergie, der für Strom verwendet werden kann. Der Regelsatz wird jährlich an die Lebenshaltungskosteten angepasst. 2025 ist allerdings eine Erhöhung des Regelsatzes ausgeblieben..
Der Regelsatz ist eine pauschale Geldleistung, die in Eigenregie auf die darin enthaltenen Bedarfe verteilt werden kann. Der monatliche Abschlag für Strom muss ebenfalls aus dem Regelsatz gezahlt werden.
Guthaben aus Strom-Jahresrechnung steht Bürgergeld Bezieher zu
Die logische Schlussfolgerung aus dem oben gesagten: Wenn Sie ein Guthaben aus Ihrer Stromrechnung erhalten, also sparsam wirtschaften, müssen Sie das Guthaben nicht an das Jobcenter zahlen. Es wird auch nicht mit der laufenden Bürgergeld-Zahlung verrechnet. Es steht Ihnen frei, das Guthaben zu verwenden, wie Sie es möchten. Sie können es zum Beispiel für andere Haushaltskosten verwenden, es sparen oder für beliebige anderes Zweck ausgeben.
Ausnahme 1: Stromkosten für die Warmwasserbereitung
Es gibt allerdings eine Ausnahmen: In manchen Fallgestaltunge zahlt das Jobcenter einen Teil der Kosten für Strom. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es um die Warmwasserbereitung mittels Strom geht. Das Jobcenter zahlt dann einen prozentualen Anteil vom Regelsatz jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zusätzlich zum Regelsatz. Es handelt sich um den Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung.
Ergibt sich ein Guthaben in der Strom-Jahresrechnung, so hat das Jobcenter einen prozentualen Anspruch auf das Guthaben. Der Prozentsatz entspricht dem Prozentsatz des Mehrbedarfs für die Warmwasserbereitung.
Einzelheiten sie hier: Mehrbedarf Warmwasser
Ausnahme 2: Stromkosten für die Heizung
Heizkosten zahlt das Jobcenter neben bzw. zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz. Das gilt auch, wenn mit Strom geheizt wird. Folglich steht auch ein Guthaben aus der Strom-Heizkosten-Jahresrechnung dem Jobcenter zu. Es muss an dieses weitergeleitet werden.
Stromnachzahlung muss Bürgergeld Bezieher tragen
Was für das Guthaben aus der Stromrechnung gilt, gilt auch für eine Nachzahlung. Sie muss aus dem Regelsatz gezahlt werden! Das Jobcenter zahlt hierfür nicht separat, sondern ist außen vor.
Jobcenter Darlehen für Strom-Nachzahlung
Ist die Nachforderungen in der Strom-Jahresrechnung so hoch, dass der Bürgergeld Bezieher sie nicht aus dem Regelsatz bezahlen kann und auch keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind, sie zu begleichen, so kann beim Jobcenter ein Darlehen zur Begleichung der Strom-Nachforderung beantragt werden.
Das Darlehen wird in der Regel vom Jobcenter bewilligt, wenn kein Darlehen von der Bank oder von Freunden oder Bekannten erhältlich ist und auch kein Schon-Vermögen vorhanden ist.
Einzelheiten hier: Strom Darlehen Jobcenter
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Stromkostenguthaben
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Stromkosten müssen aus dem Regelsatz gezahlt werden.
- Ein Guthaben aus der Strom-Jahresrechnung steht deshalb dem Bürgergeld-Bezieher zu, nicht dem Jobcenter.
- Umgekehrt muss eine Strom-Nachzahlung nicht separat vom Jobcenter gezahlt werden.

