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Langzeiterkrankung und Bürgergeld / Grundsicherung: Was mit dem Anspruch passiert!

Bürgergeld-Empfänger müssen in bestimmten Situationen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen, um weiterhin Leistungen zu erhalten. Diese ärztliche Bescheinigung ist für das Jobcenter entscheidend. Unsere Erklärung beleuchtet, wann und warum eine AU erforderlich ist. Schlüsselpunkte sind: die Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger, der Nachweis der Erwerbsfähigkeit, die Voraussetzungen für die Vorlage einer Krankschreibung sowie die Konsequenzen bei Nichtvorlage der AU. Erfahren Sie in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V,, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und Ihre Pflichten erfüllen können.

Bürgergeld: Krankschreibung bzw. AU notwendig?

Eine solche ist dann erforderlich, wenn Termine nicht wahrgenommen werden können. Hintergrund: Bezieher von Bürgergeld haben Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Mitwirkung. Sie müssen Termine beim Jobcenter wahrnehmen, möglicherweise an Maßnahmen teilnehmen, zu Vorstellungsterminen gehen. Diese Termine müssen wahrgenommen werden. Ausnahme: es ist krankheitsbedingt nicht möglich. Als Nachweis dient die Krankschreibung bzw. AU vom Arzt.

Die Rechtslage für Bezieher von Bürgergeld ist ähnlich der für Arbeitnehmer. Auch Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn sie krank sind. Sie müssen die Krankheit auch nachweisen. Das geht mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Arztes.

Krankschreibung auch beim Bürgergeld-Bezug erforderlich

Diese Pflicht zur Information und zum Nachweis besteht auch für Bürgergeld Bezieher.  Die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)  muss dem Jobcenter zeitnah vorgelegt werden. Die gesetzliche Grundlage statuiert § 56 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld Gesetz).  Danach besteht  die Pflicht , sowohl die Arbeitsunfähigkeit als auch deren voraussichtliche Dauer dem Jobcenter unverzüglich zu melden.

Unverzüglich bedeutet: Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag dem Jobcenter vorliegen. Diese Regelung findet sich oft auch im Kooperationsplan.

Hat der Arzt ein Attest bzw. eine Krankschreibung ausgestellt, besteht  die Pflicht, einen Termin beim Jobcenter wahrzunehmen bzw. an einer Maßnahme teilzunehmen, nicht mehr

Hat das Jobcenter Zweifel an einer vom Bürgergeld Bezieher eingereichten Krankmeldung kann es gem. § 275 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) eine Untersuchung des Bürgergeld Beziehers durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anfordern.

Mehr als 6 Wochen krank: das ist zu tun!

Was ist, wenn ein Bezieher von Bürgergeld mehr als 6 Wochen krank ist?

Schauen wir zunächst auf die Rechtslage für Arbeitnehmer . Wenn Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank sind, endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt also  nicht mehr weiter. Arbeitnehmer erhalten dann Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, ihrer Krankenkasse-

Gilt diese 6 Wochen Regelung auch für Bezieher von Bürgergeld? Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn Bezieher von Bürgergeld länger als 6 Wochen krank sind?

Die Antwort lautet: nein, diese Regelung gilt nicht im Rahmen des Bürgergeldes. Ein Bezieher von Bürgergeld erhält weiterhin das Bürgergeld, auch wenn er länger als 6 Wochen krank bzw. arbeitsunfähig ist.

Nur dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Krankheit voraussichtlich länger als ein halbes Jahr andauern wird, ist möglicherweise ein Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben. Erwerbsfähigkeit ist aber die Grundvoraussetzung für den Bezug von Bürgergeld. Liegt keine Erwerbsfähigkeit vor, besteht die Hilfebedürftigkeit aber weiter, so besteht anstelle des Anspruchs auf Bürgergeld ein Anspruch auf Sozialhilfe, auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

FAQ: 6 Wochen krank und Bürgergeld?

Benötige ich eine Krankschreibung, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Wenn ein Bezieher von Bürgergeld krank ist, benötigt er eine AU, wenn er an Terminen oder Maßnahmen nicht teilnehmen kann.

Wann und wo muss  die Krankschreibung abgegeben werden?

§ 56 SGB II (Bürgergeld Gesetz) bestimmt, dass das Jobcenter unverzüglich über eine Krankheit zu informieren ist. Die Krankschreibung (AU) muss spätestens am 4 Tag dem Jobcenter vorgelegt werden.

Kann eine Krankschreibung vom Jobcenter überprüft werden?

Ja, wenn  Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, steht es im Ermessen des Jobcenters, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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