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Bürgergeld 2025: Überraschende neue Regeln bei Mietnebenleistungen – Garage und Stellplatz jetzt dabei!

Erfahren Sie in unserem neuen Artikel, warum Bürgergeld-Empfänger seit 2025 mehr Mietnebenleistungen beanspruchen können, als vielen bekannt ist. Gerade bei Garagen und Stellplätzen greifen neue, oft übersehene Regeln der Kostenübernahme durch Jobcenter. Informieren Sie sich jetzt bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., wie Sie von diesen Vorteilen profitieren!

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Mit dem Bürgergeld wurden 2025 zahlreiche Änderungen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) eingeführt. Viele Bürgergeld-Empfänger kennen die wichtigsten Vorteile nicht: Neben der Miete werden nun unter bestimmten Voraussetzungen auch bislang wenig beachtete Mietnebenleistungen wie Garagen oder Stellplätze regelmäßig vom Jobcenter übernommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stärkt damit gezielt das menschenwürdige Existenzminimum. In diesem Artikel erfahren Sie im Detail, welche Rechte Sie 2025 besitzen, worauf es bei der Antragstellung ankommt und wie Sie von den Neuerungen profitieren.

Was sind Kosten der Unterkunft (KdU)?

Die Kosten der Unterkunft umfassen für Beziehende von Bürgergeld nicht allein die Kaltmiete, sondern auch die Betriebskosten – also sogenannte „kalte Nebenkosten“ wie Wasser, Müllgebühren oder Treppenhausreinigung. Zusätzlich werden Heizkosten übernommen, sofern diese „angemessen“ sind und die jeweiligen Obergrenzen nicht überschreiten. Aber: Noch wenig bekannt ist, dass dazu auch bestimmte Mietnebenleistungen zählen können.

Wesentliche Mietnebenleistungen bei Bürgergeld

  • Kaltmiete
  • Betriebskosten (ohne Strom)
  • Heizkosten (separate Angemessenheitsgrenze)
  • Garagen- und Stellplatzkosten bei Eintrags im Mietvertrag
  • ggf. Kosten für Einbauküche, sofern explizit im Mietvertrag enthalten

Neu: Garagen & Stellplätze als anerkannte Unterkunftskosten

Noch bis vor kurzem zählten viele Jobcenter die Kosten für Garagen oder Stellplätze nicht zu den KdU. Ein Urteil des Bundessozialgerichts und neue Empfehlungen des BMAS stellen nun klar: Die Kosten sind übernahmefähig, wenn der Stellplatz oder die Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrags sind und die Gesamtmiete als angemessen gilt.

„Das Bundessozialgericht hat im Mai 2021 entschieden, dass Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage zu den Unterkunftskosten zählen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten nur, wenn die Gesamtmiete angemessen ist und der Stellplatz oder die Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrages ist.“

Was bedeutet das konkret?

  • Die Mietkosten für Garage oder Stellplatz werden übernommen, wenn:
    • der Vertrag einheitlich ist (nicht separat gekündigt werden kann),
    • die Mietobergrenze für Ihre Wohnregion insgesamt eingehalten wird,
    • und das Jobcenter der Anmietung vorab zustimmt.
  • Eine Übernahme erfolgt auch ohne eigenes Fahrzeug, sofern kein separater Vertrag vorliegt.
  • Sind Garage/Stellplatz separat kündbar, entfällt meist der Anspruch.
  • Es besteht keine Pflicht, einen nicht benötigten Parkplatz unterzuvermieten.

Praxistipp: So sichern Sie sich die Übernahme

  1. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag: Sind Garage oder Stellplatz eindeutig darin aufgeführt?
  2. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vom Jobcenter zusagen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
  3. Reichen Sie bei Ablehnung Widerspruch ein und verweisen Sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts.

Die Karenzzeit – Schonfrist für neue Bürgergeld-Beziehende

Eine weitere wichtige Neuerung ist die „Karenzzeit“: Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs werden die tatsächlichen Mietkosten (inklusive kalter Nebenkosten und Mietnebenleistungen) vom Jobcenter in vollem Umfang übernommen – ohne Prüfung auf Angemessenheit. Die Heizkosten sind davon jedoch immer ausgenommen und müssen schon zu Beginn angemessen sein.

Tabellenübersicht: Was gehört zu den KdU beim Bürgergeld?

MietbestandteilÜbernahme vom JobcenterVoraussetzungBesonderheiten
KaltmieteJaAngemessenheit, KarenzzeitRegional unterschiedlich
BetriebskostenJaAngemessenheitStrom aus Regelsatz
HeizkostenJaAngemessenheit, immer zu prüfenSeparate Grenzwerte
Garage/StellplatzJaIm Mietvertrag als Einheit, ObergrenzeKein eigenes Auto nötig
EinbaukücheJa (teilweise)Im Mietvertrag aufgeführtSelten, keine Pflichtleistung
UmzugskostenFallweiseMit Zustimmung des JobcentersAuf Antrag, meist bei Jobwechsel

Besonderheiten: Was wird nicht übernommen?

  • Stromkosten müssen stets aus dem Bürgergeld-Budget bezahlt werden.
  • Verbrauchergegenstände (Internet, Hausrat, Zusatzservices) fallen nicht unter KdU.
  • Mietkosten für separat kündbare Garagen- oder Stellplatzmietverträge werden meist nicht übernommen.

Häufige Fragen (FAQ) zu Mietnebenleistungen mit Bürgergeld

Übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für einen Stellplatz, wenn kein Auto vorhanden ist?

Ja, sofern der Stellplatz im Mietvertrag als fester Bestandteil enthalten ist, spielt es keine Rolle, ob ein Fahrzeug vorhanden ist.

Zählt eine Garage zur KdU, wenn sie separat gekündigt werden kann?

Meist nicht. Der Mietvertrag muss eine Kündigung des Stellplatzes ausschließen oder beide Leistungen zu einer Einheit machen.

Sollte ich den Mietvertrag ohne Rücksprache mit dem Jobcenter unterzeichnen?

Nein, holen Sie unbedingt vorher eine schriftliche Zusage ein, sonst drohen Leistungskürzungen.

Wie gehe ich bei Ablehnung der Kostenübernahme vor?

Legen Sie Widerspruch ein und beziehen Sie sich ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichts – oft führt dies zum Erfolg.

Fallen Umzugskosten auch unter KdU?

Nur, wenn sie vorab mit dem Jobcenter abgestimmt und bewilligt wurden.

Wie lange gilt die Karenzzeit?

Die Karenzzeit gilt für die ersten 12 Monate nach Beginn des Bürgergeldbezugs. Innerhalb dieser Zeit werden die tatsächlichen Kosten ohne Prüfung auf Angemessenheit übernommen (außer Heizkosten).

Übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für einen Stellplatz, wenn kein Auto vorhanden ist?
Ja, sofern der Stellplatz im Mietvertrag als fester Bestandteil enthalten ist, spielt es keine Rolle, ob ein Fahrzeug vorhanden ist.

Zählt eine Garage zur KdU, wenn sie separat gekündigt werden kann?
Meist nicht. Der Mietvertrag muss eine Kündigung des Stellplatzes ausschließen oder beide Leistungen zu einer Einheit machen.

Sollte ich den Mietvertrag ohne Rücksprache mit dem Jobcenter unterzeichnen?
Nein, holen Sie unbedingt vorher eine schriftliche Zusage ein, sonst drohen Leistungskürzungen.

Wie gehe ich bei Ablehnung der Kostenübernahme vor?
Legen Sie Widerspruch ein und beziehen Sie sich ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichts – oft führt dies zum Erfolg.

Fallen Umzugskosten auch unter KdU?
Nur, wenn sie vorab mit dem Jobcenter abgestimmt und bewilligt wurden.

Wie lange gilt die Karenzzeit?
Die Karenzzeit gilt für die ersten 12 Monate nach Beginn des Bürgergeldbezugs. Innerhalb dieser Zeit werden die tatsächlichen Kosten ohne Prüfung auf Angemessenheit übernommen (außer Heizkosten).

Fazit: Chancen nutzen, Anspruch prüfen und profitieren!

Viele Bürgergeld-Beziehende kennen ihre neuen Rechte rund um Mietnebenleistungen nicht – zu Unrecht! Garage, Stellplatz und andere Mietnebenleistungen werden 2025 regulär übernommen, wenn die Bedingungen stimmen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und Ihre Jobcenterbescheide sorgfältig, stellen Sie Anträge, legen Sie Widerspruch ein und holen Sie sich notfalls Unterstützung.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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