Bürgergeld: Mutter mit 2 Kindern – wie viel Geld steht ihr zu?

Wie hoch ist der Bürgergeld Anspruch einer Mutter mit 2 Kindern? Alleinerziehend? Was kann sie beanspruchen? Wir erklären das in unserem Beitrag.

Bürgergeld für Mutter mit 2 Kindern
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Die Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz sind immer exakt auf den Bedarf der jeweiligen Familie abgestimmt, egal, ob es um eine Mutter mit 2 Kindern, mit 3 Kindern oder eine Mutter mit einem Kind geht. Die oben genannten Fälle sind beispielhaft für Alleinerziehende. Genauso sind alleinerziehende Väter, oder Familien mit Kind oder Kindern zu nennen.

Nachfolgend widmen wir uns dem Bürgergeld-Bezug einer Mutter mit 2 Kindern und ermitteln ihren Anspruch auf Bürgergeld anhand einer Beispielrechnung.

Bürgergeld Regelsatz als Grundlage des Anspruchs

Berechnungsgrundlage für unser Bürgergeld – Beispiel sind die allgemeinen Regelbedarfsstufen aus denen dann der Regelsatz für jedes Familienmitglied resultiert.

Die Regelbedarfe fußen auf dem aktuellen Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende Person (Eckregelsatz) von aktuell 502 Euro ab dem 1. Januar 2023.

  • Regelbedarf Alleinstehende: 502 Euro
  • Regelbedarf für Paare, Ehe- oder Lebenspartner, also Bedarfsgemeinschaft, je Partner: 451 Euro
  • Regelbedarf für ein Kind von 0 bis einschließlich 5 Jahren: 318 Euro
  • Regelbedarf für ein Kind von 6 bis einschließlich 13 Jahren: 348 Euro
  • Regelbedarf für ein Kind von 14 bis einschließlich 17 Jahren: 420 Euro
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende (Mutter oder Vater)
    • Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern: 36% des eigenen Regelbedarfs,
    • Alleinerziehende mit Kind über 7 Jahren: 12% des eigenen Regelbedarfs,
    • Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren: 24% des eigenen Regelbedarfs,
    • Alleinerziehende mit 4 Kindern: 48% des eigenen Regelbedarfs,
    • Alleinerziehende mit 5 Kindern und mehr: 60% des eigenen Regelbedarfs

Zu den Details der Regelbedarfsstufen bzw. de Regelsatzes lesen Sie hier: Regelbedarfsstufen

Zu den Details des Mehrbedarfs für Alleinerziehende lesen Sie hier: Alleinerziehend


Kosten der Unterkunft und Heizung – KdU

Die Kosten der Unterkunft (KdU) setzen sich zusammen aus der Miete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) sowie den Heizkosten. Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft zusätzlich zum Regelsatz, wenn sie angemessen sind. Die Frage, wann die Unterkunftskosten angemessen sind, kann nur individuell, also für jeden Einzelfall gesondert, beantwortet werden. Es kommt auf die durchschnittlichen Mietpreise der Gemeinde an und auf die Größe der Familie, also der Bedarfsgemeinschaft.

Die Angemessenheit der Wohnungskosten richtet sich also nach der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und den örtlichen Durchschnittsmieten. Genaue Auskunft zur Angemessenheit kann nur das örtliche Jobcenter erteilen.

Stromkosten als Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung

Wenn das Warmwasser dezentral, also nicht durch die Heizung, bereitgestellt wird (Stichwort: Durchlauferhitzer) gibt es zusätzlich zu den allgemeinen Kosten der Unterkunft einen pauschalen Geldbetrag als Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung, und zwar pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, jeweils in Höhe von 2,3 Prozent des individuellen Regelsatzes. Das ist in § 21 Abs. 7 SGB II, dem Bürgergeld-Gesetz geregelt.


Individuelle Leistungen in besonderen Lebenssituationen

Das Bürgergeld-Gesetz sieht neben den Regelleistungen (Regelsatz und Kosten der Unterkunft) auch einmalige Leistungen in besonderen Lebenssituationen vor, etwa aus Anlass des erstmaligen Einzugs in eine Wohnung oder bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes. Das Stichwort in diesen Fällen lautet: Erstausstattung. Also Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung mit Schwangerschaftskleidung oder Erstausstattung für ein Baby (Möbel und Kleidung).

Diese Leistungen für eine Erstausstattung erfolgen individuell und einmalig.

Zusätzliche Leistungen für den Schulstart und den weiteren Schulbesuch

Zusätzlich zu den oben angeführten Leistungen gibt es Geld vom Jobcenter für die Schule. Diese werden für die Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gezahlt. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Schulbedarfspauschale, die auch Schulstartpaket oder Schulstartgeld genannt wird. Die Schulbedarfspauschale des sogenannten Bildungspakets beträgt 174 Euro jährlich.

Zu den Einzelheiten und weiteren Leistungen des Bildungspakets und Teilhabepakets lesen sie bitte hier: Leistungen für die Bildung und Teilhabe.


Anrechnung von Einkommen

Einkommen der Mutter oder der Kinder werden auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Zum Einkommen zählen insbesondere das Kindergeld, Unterhaltszahlungen vom Kindesvater und der Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes.

Beispielrechnung: Bürgergeld für Mutter mit 2 Kinder

Auf der Basis der oben aufgeführten Leistungen führen wir hier nun eine Bürgergeld-Beispielrechnung durch. Wie viel Geld erhält eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?

Das Ergebnis der Beispielrechnung hängt zum einen von den Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung ab) und von dem Alter der Kinder.

Wir haben dreimal gerechnet, mit Kindern in unterschiedlichem Alter.

Bedarfe in besonderen Lebenssituationen wurden nicht berücksichtigt; die Beispielrechnungen zeigen zur die laufenden monatlichen Leistungen, wenn kein Einkommen erzielt wird.

Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (10 und 12 Jahre alt)

563 Euro Regelsatz des Antragstellerin
390 Euro für das Kind (10 Jahre alt)
390 Euro für das Kind (12 Jahre alt)
202,68 Euro Mehrbedarf für Kinder (36% des Regelsatzes der Mutter)
Summe: 1.563,68 Euro

Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Miete und angemessene Heizung.

Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (7 und 17 Jahre alt)

563 Euro Regelsatz der Antragstellerin
390 Euro für das Kind (7 Jahre alt)
471 Euro für das Kind (17 Jahre alt)
135,12 Euro Mehrbedarf für Kinder (24% des Regelsatzes der Mutter)
Summe: 1.579,12 Euro

Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft (Miete und Heizung)

Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (14 und 17 Jahre alt)

563 Euro Regelsatz der Antragstellerin
471 Euro für das Kind (14 Jahre alt)
471 Euro für das Kind (17 Jahre alt)
135,12 Euro Mehrbedarf für Kinder (24% des Regelsatzes der Mutter)
Summe: 1.640,12 Euro

Hinzu kommen die Kosten für die Miete und die Heizkosten; beides in angemessenem Umfang.


Praxistipp Bürgergeld-Rechner

Den individuellen Bürgergeld-Anspruch der gesamten Bedarfsgemeinschaft (z.B. Mutter mit 2 Kindern) einschließlich der Kosten der Unterkunft können Sie exakt berechnen mit dem von uns empfohlenen, unabhängigen Bürgergeld-Rechner .

Zusammenfassung zu Bürgergeld für Mutter mit 2 Kindern

Das wichtigste kurz notiert:

Alleinerziehende Mütter haben einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Der Bürgergeld-Anspruch der alleinerziehenden Mutter mit 2 Kindern ist abhängig

  • vom Alter der Kinder
  • von der individuellen Wohnsituation
  • dem Einkommen der Mutter.

Kindergeld und Unterhalt werden auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet.