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Neue Grundsicherung 2026 – Bürgergeld: Tabelle mit Vergleich

Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 gelten für Arbeitsuchende in Deutschland neue Regeln un Pflichten: Das Bürgergeld wird durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Die Reform bringt sowohl strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen als auch neue Chancen zur beruflichen Integration mit sich. In nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigen wir die Unterschiede in Form eine ausführlichen Tabelle.

Tabelle: Bürgergeld durch neue Grundsicherung 2026 ersetzt

Hier ist die Vergleichstabelle zwischen Bürgergeld und neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ab voraussichtlich dem 1. Juli 2026, möglicherweise aber auch später (Intervention der Bundesagentur für Arbeit).

KriteriumBürgergeld (2025)Neue Grundsicherung (ab 2026)
VermögensprüfungBei Antragstellung gilt eine Karenzzeit von 6 bis 12 Monaten. Während dieses Zeitraums wird Vermögen nur oberflächlich geprüft und hohe Freibeträge werden gewährt. Erst nach Ablauf der Karenzzeit erfolgt eine genauere Prüfung des Vermögens.Ab 2026 fällt die Karenzzeit weg. Das bedeutet, dass das gesamte Vermögen ab dem Moment der Antragstellung vollständig geprüft wird. Die Höhe der geschützten Vermögensfreibeträge wird künftig individuell – abhängig von Alter und Berufsjahren – bemessen.
SchonvermögenWährend der Karenzzeit kann jede erwachsene Person bis zu 40.000 Euro an Vermögen behalten, ohne dass dies den Anspruch auf Bürgergeld beeinträchtigt. Geringes Vermögen ist dabei besonders geschützt.Die Höhe des geschützten Schonvermögens richtet sich nicht mehr pauschal nach einer festen Summe. Stattdessen soll das Alter berücksichtigt werden.
WohnkostenFür Wohnung und Heizung gilt in den ersten zwölf Monaten eine sogenannte Karenzzeit. In dieser Zeit übernimmt der Staat grundsätzlich die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, solange sie nicht „grob unangemessen“ sind.Ab Einführung der neuen Grundsicherung prüft das Jobcenter sofort die Angemessenheit der Wohnkosten. Es werden nur die tatsächlich als angemessen anerkannten Kosten übernommen, unabhängig davon, wie lange die Antragstellenden bereits in ihrer Wohnung leben.
SanktionenBei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten sind Leistungskürzungen bis maximal 30 Prozent des Bürgergeldes möglich. Einen vollständigen Leistungsentzug gibt es nur in Ausnahmefällen; Sanktionen wurden zuletzt entschärft.Die Regeln der neuen Grundsicherung sehen strengere Sanktionen vor: Wer mehrfach gegen Mitwirkungspflichten oder gegen die Arbeitsaufnahme verstößt, kann im Rahmen der höchstrichterlich vorgegebenen Grenzen bis zum vollständigen Entzug der Leistungen sanktioniert werden.
VermittlungspflichtDas Prinzip der Vorrangvermittlung war in den Bürgergeld-Regelungen abgeschwächt. Die Integration ins Berufsleben sollte gemeinsam und freiwillig gestaltet werden, individuelle Förderung stand im Mittelpunkt.Ab 2026 wird wieder ein klarer Vermittlungsvorrang eingeführt. Alle Leistungsberechtigten werden verpflichtet, aktiv jede zumutbare Arbeit aufzunehmen. Die Jobcenter verfolgen die Vermittlung wieder vorrangig und dokumentieren dies im Kooperationsplan.
HinzuverdienstWer als „Aufstocker“ neben dem Bürgergeld geringes Einkommen erzielt, profitiert von begrenzten Freibeträgen. Ein Teil des selbstverdienten Lohns bleibt anrechnungsfrei, um Arbeit attraktiver zu machen.Mit der neuen Grundsicherung werden die Freibeträge für Hinzuverdienst erhöht. Das bedeutet, dass Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen künftig einen größeren Teil ihres eigenen Verdienstes behalten dürfen, damit sich Arbeit noch mehr lohnt.
Teilnahme an MaßnahmenDie Teilnahme an Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Integrationsangeboten war zwar möglich, aber häufig freiwillig oder wurde individuell vereinbart. Sanktionen bei Nichtteilnahme waren begrenzt.Arbeitsuchende sind künftig verpflichtet, alle im Kooperationsplan vorgesehenen Maßnahmen und Integrationskurse zu absolvieren. Die regelmäßige Teilnahme wird streng kontrolliert, Verstöße können zu Leistungskürzungen führen.
Antrag und BeratungDer Antrag auf Bürgergeld erfolgt über das zuständige Jobcenter. Auch künftig bleibt das Jobcenter die zentrale Anlaufstelle für die Antragstellung.

Die obige Tabelle zum Vergleich Bürgergeld und Neue Grundsicherung zeigt, wie sich die Struktur der Sozialleistungen ab 2026 konkret verändern soll.

Vergleich Regelsatz: Bürgergeld vs. neue Grundsicherung (ab 2026)

RegelbedarfstufeBürgergeld 2025 (Euro)Neue Grundsicherung 2026 (geplant)
Alleinstehende/Alleinerziehende563563 (vorerst, Anpassung möglich)
Paare je Partner506506
Volljährige in Einrichtungen451451
Jugendliche (14-17 Jahre)471471
Kinder 6-13 Jahre390390
Kinder 0-5 Jahre357357

Wann die neue Grundsicherung kommt

Die neue Grundsicherung soll als Gesetzentwurf bereits im Oktober 2025 vorliegen. Wirksam werden soll sie – nachdem, was bisher bekannt ist – zum 1. Juli 2026, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Die Bundesagentur für Arbeit hat allerdings Bedenken zu diesem Starttermin geäußert. Die technische Umsetzung könnte bis dahin nicht möglich sein. Der 1. August oder 1. September 2026 gelten deshalb auch als möglich Starttermine für die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Neue Grundsicherung: die herausragendsten Punkte

  • Schnellere Vermittlung in Arbeit: Die sogenannte Vermittlungspflicht wird wieder eingeführt. Die Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit stellen jedem Arbeitsuchenden „ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung“ bereit.
  • Strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen: Wer mehrmals eine zumutbare Arbeit verweigert oder bei Eigenbemühungen nicht ausreichend mitwirkt, kann bis zum vollständigen Leistungsentzug sanktioniert werden – im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Kürzungen über 30% untersagen.
  • Verschärfte Vermögensprüfung: Die Karenzzeit für Vermögen und Wohnkosten entfällt. Das bedeutet, dass das Vermögen direkt geprüft wird und die Schonvermögensgrenzen neu definiert werden, nach Alter.
  • Regelsätze bleiben stabil: Die Regelsätze orientieren sich weiterhin am Niveau des Bürgergelds von 2025 und werden politisch nach dem klassischen Hartz IV-Muster festgelegt. Eine automatische Anpassung an die Inflation ist zunächst nicht vorgesehen.
  • Höhere Hinzuverdienstgrenzen: Arbeit und Eigenbemühungen werden wieder stärker belohnt, sogenannte „Aufstocker“ können künftig mehr von ihrem Lohn behalten.

Änderungen ab Juli 2026 durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Der Vermittlungsvorrang kehrt zurück: Arbeitslose werden stärker zur Aufnahme eines Jobs motiviert und angehalten.
  • Sanktionen sind schärfer und können im Extremfall bis zur vollständigen Streichung der Leistungen gehen, sofern dies verfassungskonform ist.
  • Die Karenzzeit für Vermögen entfällt komplett. Das bedeutet: Schonvermögen wird sofort geprüft, und der Freibetrag kann sich künftig nach Lebensalter und Berufserfahrung richten; eine einheitliche Obergrenze wie bisher gibt es nicht.
  • Die Anpassung der Regelsätze erfolgt nicht mehr automatisch (z.B. über Preisindex), sondern muss politisch beschlossen werden.
  • Aufstocker (Menschen mit geringem Einkommen und Grundsicherungsbedarf) profitieren von höheren Hinzuverdienstgrenzen.
  • Verschärfte Mitwirkungspflicht: Jeder Empfänger muss sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen und dies regelmäßig nachweisen. Beratungs- und Vermittlungsangebote der Jobcenter dürfen nicht abgelehnt werden.

Zahlen und Fakten zur Grundsicherung für ARbeitsuchende / Bürgergeld

  • Rund 3,969,000 erwerbsfähige Menschen haben 2025 Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende bezogen.
  • Die Kosten des Bürgergelds lagen 2024 bei 46,9Mrd.€, die schwarz-rote Koalition will die Ausgaben durch strengere Regeln senken.

Kurze Zusammenfassung: neue Grundsicherung ab 2026 vs. Bürgergeld 2025

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bringt ab 2026 für viele Erwerbslose strengere Pflichten und schärfere Sanktionen. Ziel ist die rasche Integration in den Arbeitsmarkt und eine Kosteneinsparung für die öffentlichen Haushalte.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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