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Wichtige Rechtsprechung: Bürgergeld-Schulden verjähren nach 4 Jahren

Das Bundessozialgericht hat im Juni 2025 ein Urteil zur Frage der Verjährung von Bürgergeld-Rückzahlungsansprüchen des Jobcenters getroffen. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag die Einzelheiten!

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Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 4. Juni 2025 mit dem Urteil B 7 AS 17/24 R eine zentrale Frage zur Verjährung von Erstattungsforderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) entschieden. Im Mittelpunkt stand dabei, ob ein erfolgloser Pfändungsversuch des Jobcenters ausreicht, um die vierjährige Verjährungsfrist für Rückforderungen auf 30 Jahre zu verlängern. Einzelheiten zum Urteil im nachfolgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Hintergrund des BSG-Urteils zur Verjährung der Bürgergeld Schulden

Im zugrunde liegenden Fall forderte ein Jobcenter von einer Leistungsbezieherin die Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Bürgergeld Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf Grundlage von Erstattungsbescheiden aus dem Jahr 2009. Diese Bescheide wurden bestandskräftig, da die Betroffene keinen Widerspruch einlegte. Die Klägerin berief sich darauf, dass die Forderungen inzwischen verjährt seien und wehrte sich gegen die Rückforderung. Das Jobcenter argumentierte hingegen, dass die Verjährungsfrist durch einen fruchtlosen Pfändungsversuch verlängert worden sei und deshalb eine 30-jährige Verjährungsfrist gelte.

Konkret hatte das Jobcenter nach Erlass der Erstattungsbescheide einen Pfändungsversuch unternommen, der jedoch erfolglos blieb, weil keine pfändbaren Gegenstände vorhanden waren. Die Klägerin war der Ansicht, dass dieser fruchtlose Pfändungsversuch nicht ausreiche, um die Verjährungsfrist zu verlängern. Sie beantragte gerichtlich festzustellen, dass die Rückforderungsansprüche des Jobcenters verjährt sind.

Das Urteil des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht entschied am 4. Juni 2025 (Az. B 7 AS 17/24 R), dass ein fruchtloser Pfändungsversuch keinen sogenannten Durchsetzungsverwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs. 1 SGB X darstellt und somit nicht die 30-jährige Verjährungsfrist auslöst.

Stattdessen gilt die reguläre vierjährige Verjährungsfrist gemäß § 50 Abs. 4 SGB X für Erstattungsforderungen aus bestandskräftigen Bescheiden. Die bloße Niederschrift über die erfolglose Pfändung ist kein Verwaltungsakt mit Regelungswirkung, sondern lediglich ein schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln. Erst ein weiterer, eigenständiger Verwaltungsakt – etwa ein neuer Leistungs- oder Vollstreckungsbescheid – könnte die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren begründen.

Das Gericht stellte in seinem Urteil somit klar:

  • Ein fruchtloser Pfändungsversuch reicht nicht aus, um die Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu verlängern.
  • Die Erstattungsforderung des Jobcenters war im konkreten Fall verjährt, da keine weiteren Verwaltungsakte zur Durchsetzung der Forderung erlassen wurden.

Zusammenfassung zum BSG-Urteil zur Verjährung von Bürgergeld Schulden an das Jobcenter

Rückforderungen aus Erstattungsbescheiden unterliegen grundsätzlich der vierjährigen Verjährungsfrist, sofern keine weiteren Verwaltungsakte mit Regelungswirkung erlassen werden. Ein erfolgloser Pfändungsversuch allein genügt nicht, um die Verjährung auf 30 Jahre zu verlängern. So das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts.

Quelle

Bundessozialgericht

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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