Bundesrat berät über das Bürgergeld

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Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Bundesländer. Er hat Kompetenzen im Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Manche Bundesgesetze erfordern die Zustimmung des Bundesrates, zu manchen Gesetzesvorhaben kann er lediglich seine Meinung kundtun, aber das Zustandekommen des Gesetzes nicht verhindern.

Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld handelt es sich nicht um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz. Die Ländervertretung, der Bundesrat, kann zum Gesetzentwurf Stellung nehmen, mehr nicht. Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld steht am 28. Oktober 2022 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Hat der Bundesrat dann Stellung genommen, entscheidet der Bundestag, über das Gesetzesvorhaben.

Die Bundesregierung will die Grundsicherung des SGB II  zu einem modernen Bürgergeld entwickeln . Die staatliche Unterstützung für hilfebedürftige, erwerbsfähige Menschen soll somit  bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter werden.

Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs zum Bürgergeld? Wir zeigen es nach folgend auf:

Dauerhafte Arbeitsmarktintegration

Über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, sollen sich  nach dem Willen der Bundesregierung mehr auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können als bisher.

Ziel des neuen Gesetzesvorhabens Bürgergeld sei eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Außerdem will die Bundesregierung die Berechnung der Regelbedarfe neu aufstellen. Sie soll in Zukunft nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Inflationsrate angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr wurden auf diese Art und Weise bereits errechnet. Ab 1. Januar 2023 soll der Eck-Regelsatz für einen alleistehenden Erwachsenen 502 Euro betragen.  Das sind 53 Euro mehr als das bisherige Arbeitslosengeld II.

Karenzzeit

In den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld soll eine Karenzzeit gelten. Die Leistungsberechtigten sollen sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Karenzzeit bedeutet, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung  in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen, nicht nur in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Die Grenze soll für eine alleinstehende erwachsene Person bei 60.000 Euro liegen.

Freibeträge und Kooperationsplan

Beziehern von Bürgergeld stehen höhere Freibeträge als nach der alten Regelung des SGB II zu. Außerdem wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt. Diesen sollen die Leistungsberechtigten und die  Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Dieser Plan ist dann die Leitlinie des Eingliederungsprozesses. Sobald der Kooperationsplan abgeschlossen ist, soll eine Vertrauenszeit gelten. Es wird  auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt,  nicht auf Sanktionen.

Leistungsminderungen (Sanktionen) weiter möglich

Leistungsminderungen, also Sanktionen, sind aber auch nach dem Bürgergeld-Gesetz möglich. Nehmen Leistungsbezieher Termine nicht wahr, haben sie auch nach der geplanten Neuregelung mit Sanktionen zu rechnen – allerdings nur im Wiederholungsfall. Diese Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse belaufen sich auf höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gekürzt. Wenn die Leistungsminderung im Einzelfall  eine außergewöhnliche Härte bedeuten sollte, unterbleibt sie. Die Sonderregelungen hinsichtlich der möglichen Sanktionierung  für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.

Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter

Das neue Bürgergeld-Gesetz will Geringqualifizierte auf ihrem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützen. Sie sollen eine Zugangsmöglichkeit zum Fachkräftearbeitsmarkt erhalten. Eine umfassende Betreuung ist für Leistungsberechtigten geplant, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Höhere Freibeträge für Nebenjobs

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende sollen in Zukunft einen größeren Anteil ihres selbstverdienten Geldes behalten dürfen. Die Freibeträge für Hinzuverdienste steigen auf 520 Euro. Junge Menschen sollen die Erfahrung machen, dass es sich, lohnt einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen.

Sozialer Arbeitsmarkt

Die  Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ sollen unbefristet gelten. Ziel dieser Regelungen ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen eine soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und ihnen einen Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung zu ermöglichen. Diese Regelung war bisher bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 befristet.

Weitere Informationen hier: Bürgergeld im Bundesrat