Drohen Gas- oder Stromsperre? Land springt mit Komplett-Zuschuss ein!

Einzelpersonen und Familien, die insbesondere ihre Stromrechnung nicht bezahlen können und denen eine Stromsperre droht, können eine Übernahme der Rechnung in voller Höhe beantragen. Gleiches gilt für die Gas-Rechnung. In unserem Artikel erklären wir, welche Voraussetzungen für die Übernahme der Stromkosten oder Gaskosten vorliegen müssen.

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Angesichts der hohen Kosten für Strom und Gas können viele Menschen die Rechnung der Energieversorger nicht mehr bezahlen. Es droht eine Stromsperre oder eine Gassperre. Insbesondere sind viele Haushalte mit der Jahresrechnung Strom oder der Jahresrechnung Gas finanziell überfordert.

Hier hilft Geld aus dem Härtefallfonds, das man auch 2024 jederzeit beantragen kann – vorausgesetzt, man wohnt in Hamburg. Des der Härtefallfonds greift nur für Bürger Hamburgs!

Einzelheiten erklären wir in nachfolgendem Artikel.

Härtefallfonds Energiekosten in Hamburg

Droht eine Gas- oder Stromsperre, kann die Kostenübernahme beantragt werden. Härtefallfonds.

Hat das Energieversorgungsunternehmen einen Gas- oder Stromsperre angedroht, kann bei der Stadt Hamburg eine komplette Kostenübernahme aus dem Härtefallfonds beantragt werden.

Hohe Energiekosten sind für viele Haushalte ein Problem und können sie in Not bringen. Stromsperren oder Gassperren drohen, wenn die Stromrechnung oder Gasrechnung nicht bezahlt wird.  In Addition zu Maßnahmen des Bundes hilft der Härtefallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Privatpersonen, Energiesperren (insbesondere Stromsperren) zu verhindern.


Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe sind vorrangig

Menschen, die die Kosten für Strom oder Gas nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, die also keinen Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld oder Grundsicherung für die Stromkosten oder Gaskosten erhalten,  können einen Zuschuss, eine Unterstützung bekommen, indem die Stadt ihre Schulden bei den Energieversorgungsunternehmen (EVU) übernimmt. 15 Millionen Euro wurden von der Stadt Hamburg zur Verfügung gestellt.  

Wer also Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz erhält, der muss sich zunächst an das Jobcenter bzw. das Sozialamt wenden. Hinsichtlich der offenen Stromkosten kann dort zumindest ein Darlehen beantragt werden. Die Heizkosten muss das Amt in der Regel ohnehin übernehmen, auch die Nachzahlungen aus der Jahresrechnung.

Wie Geld aus dem Härtefallfond erhalten?

Voraussetzung, um Geld aus dem Härtefallfonds Hamburgs zu erhalten, ist eine Bescheinigung  öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstelle. abgewickelt.

Die Hilfe ist allerdings auf Personen begrenzt, die keine Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten und die auch keine finanziellen Reserven oder andere Finanzierungsmöglichkeiten zur Begleichung der Stromrechnung oder Gasrechnung haben.

Wichtig auch: die Stromsperre oder Gassperre muss vom Energieversorgungsunternehmen bereits konkret mit Datum angedroht worden sein.


Energieunternehmen muss Vereinbarung mit Stadt Hamburg getroffen haben

Voraussetzung für eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds ist schließlich, dass das Energieversorgungsunternehmen eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Hamburg abgeschlossen hat. Das ist der Fall beim Grundversorger Vattenfall. Dieses Unternehmen beliefert über 70 Prozent der Hamburger Haushalte mit Strom. Man sollte sich bei seinem Stromlieferanten erkundigen, ob er eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat. Die Möglichkeit hierzu haben alle Energielieferanten.

Stromkostenzuschuss nur wenig genutzt

Der Härtefallfonds zur Abwendung einer Stromsperre oder sonstigen Energieliefersperre wird nicht sehr oft in Anspruch genommen. Die Möglichkeit ist offensichtlich nicht sehr bekannt, wie in der aktuellen Sendung des NDR, Hamburger Journal, vom 2.2.2024 mitgeteilt wird.


Weiterführende Informationen zum Strom- und Heizkostenzuschuss

Weiterführende Informationen zur Beantragung des Stromkostenzuschusses oder Heizkostenzuschusses finden Sie auf der Internetseite der Stadt Hamburg: Härtefallfonds

Die Stadt Hamburg berät zudem, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme vorliegen.

Zum Antragsformular geht es hier: Antrag Energiekostenzuschuss

Weitere Quellen

NDR