Eilmeldung: Bürgergeld wird ab 2024 voraussichtlich um 7 % erhöht

Eilmeldung: Bürgergeld wird ab 2024 voraussichtlich um 7 % erhöht.

Zum Anbruch des Jahres 2023 wurde das neue Bürgergeld als Nachfolger von Hartz 4 etabliert. Empfänger des staatlichen Zuschusses erhielten seit Januar einen höheren Regelsatz im Vergleich zum Arbeitslosengeld II. Jedoch sind bereits auf dem Papier Änderungen für das Bürgergeld im Jahr 2024 festgehalten. Im 14. Existenzminimumbericht der Bundesregierung sind nicht nur die Regelsätze aufgeführt, sondern auch eine geplante Erhöhung für das kommende Jahr. Die genaue Höhe dieser Anpassung wird hier offenbart.

Was ist der Existenzminimumbericht der Bundesregierung?

Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung ist ein Bericht, der alle zwei Jahre veröffentlicht wird und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Deutschland untersucht. Der Bericht bezieht sich auf den sozialen Mindestbedarf, der für ein menschenwürdiges Leben in Deutschland als notwendig angesehen wird. Der Bericht berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Wohnkosten, Nahrung, Kleidung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Freizeitaktivitäten und berechnet die angemessenen Kosten für diese Bedürfnisse. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Höhe von Sozialleistungen und Mindestlöhnen unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten angemessen festgelegt wird.

7 % mehr Bürgergeld sind im Jahr 2024 geplant

Im Zweijahresrhythmus erstellt die Bundesregierung einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums, das von der Einkommensteuer freigestellt wird, und behandelt dabei auch das Bürgergeld. Hierbei wird die Entwicklung der steuerfreien Beträge erörtert. Der derzeitige Regelsatz des Hartz 4-Nachfolgers beläuft sich auf 502 Euro monatlich. Im Hinblick auf das Existenzminimum und infolgedessen auch das Bürgergeld für Singles geht die Regierung in dem Bericht von einem Durchschnittswert von 7 Prozent aus. Bezogen auf den aktuellen Betrag von 502 Euro bedeutet dies, dass das Bürgergeld ab 2024 voraussichtlich auf 537 Euro monatlich ansteigen wird. Ehepaare sollen 966 Euro monatlich und Kinder 379 Euro monatlich erhalten.

Inflationsrate im April 2023 bei +7,2 %

Im April 2023 verzeichnete Deutschland eine Inflationsrate von +7,2 %, die mittels der Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI) im Vergleich zum Vorjahresmonat ermittelt wurde. Im Vorfeld lag die Inflationsrate im März 2023 noch bei +7,4 %. Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, gab bekannt, dass sich die Inflationsrate bereits den zweiten Monat in Folge abgeschwächt habe, jedoch weiterhin ein bedenklich hohes Niveau aufweise. Weiterhin seien Nahrungsmittel auch im April 2023 der stärkste Preistreiber im Warenkorb. Destatis teilte weiterhin mit, dass die Verbraucherpreise im April 2023 im Vergleich zum Vormonat März 2023 um 0,4 % gestiegen seien.

Somit liegt die mögliche Erhöhung des Bürgergeldes ca. bei der aktuellen Inflationsrate.

Wer legt die Höhe des Regelsatzes vom Bürgergeld fest?

Die Höhe des Regelsatzes beim Bürgergeld wird vom Gesetzgeber festgelegt. Konkreter gesagt wird der Regelsatz im Sozialgesetzbuch II (SGB II) § 20 geregelt. Änderungen an der Höhe des Regelsatzes werden vom Deutschen Bundestag beschlossen und in der Regel jährlich angepasst. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Preisentwicklung und die Einkommensentwicklung der Bevölkerung.

Ob die Erhöhung nächstes Jahr so kommt, wird sich zeigen, wenn der neue Regelsatz beschlossen wird.